Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 30/04/2018

Bericht honoriert Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung angemessener Renten und Pensionen – es muss jedoch noch mehr getan werden

Im Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe (2018) wird untersucht, wie die derzeitigen und künftigen Renten bzw. Pensionen dazu beitragen, Altersarmut zu verhindern und das Einkommen von Männern und Frauen für die Dauer ihres Ruhestands zu erhalten. Der Bericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen mehr und mehr auf nachhaltige und angemessene Renten und Pensionen achten. In Zukunft werden jedoch noch weitere Maßnahmen erforderlich sein.

© Shutterstock / Monkey Business Images

Heute sind 1,9 Millionen weniger Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht als noch vor zehn Jahren. Außerdem ist die Zahl der älteren Arbeitnehmer allein in den letzten drei Jahren um 4,1 Millionen gestiegen. Obwohl sich die Situation der Renten- und Pensionsempfänger in Europa verbessert hat, bedeutet das nicht, dass wir uns damit zufriedengeben dürfen.

Dem Bericht zufolge sind heute immer noch etwa 17,3 Millionen (18,2 %) ältere Menschen (ab 65 Jahren) in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dieser Anteil ist seit 2013 nahezu unverändert geblieben.

Außerdem bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern und Bevölkerungsgruppen. So sind beispielsweise die Renten und Pensionen von Frauen nach wie vor 37 % niedriger als die von Männern, was auf niedrigere Gehälter und ein kürzeres Erwerbsleben aufgrund von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zurückzuführen ist. In ähnlicher Weise sehen sich atypisch Beschäftigte oder Selbstständige häufig mit weniger günstigen Bedingungen für den Zugang zu und den Erwerb von Renten- bzw. Pensionsansprüchen konfrontiert als Menschen in herkömmlichen Beschäftigungsverhältnissen.

Das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung im Alter nimmt außerdem mit zunehmendem Alter zu. Mehr als die Hälfte aller älteren Menschen in der EU, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, sind mindestens 75 Jahre alt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Bedürfnisse mit dem Alter weiter zunehmen, der Wert der Renten und Pensionen im Ruhestand aber stetig sinkt.

Die Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Gewährleistung angemessener Renten und Pensionen deutlicher ins Zentrum ihrer politischen Bemühungen gerückt, insbesondere hinsichtlich Renten von Personen mit niedrigen Einkommen. Es muss jedoch noch mehr getan werden.

Um die Angemessenheit und Nachhaltigkeit derzeitiger und künftiger Renten und Pensionen sicherzustellen, müssen die Rentensysteme entsprechend der stetig steigenden Lebenserwartung ein längeres Erwerbsleben fördern. Dies könnte beispielsweise durch

  • die Förderung des lebenslangen Lernens,
  • die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds,
  • die Anpassung des Rentenalters,
  • die Belohnung eines späteren Eintritts in den Ruhestand und
  • die Verhinderung eines frühzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben geschehen. 

Flexible Arbeitsbedingungen, einschließlich der Möglichkeit, das Ruhegehalt mit einem Arbeitseinkommen zu kombinieren, sowie steuerliche Anreize zur Förderung eines späteren Eintritts in den Ruhestand werden immer mehr genutzt und auch künftig von Bedeutung sein.

Die Mitgliedstaaten sollten außerdem weitere Schritte unternehmen, um das geschlechtsspezifische Gefälle bei Renten und Pensionen zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten sie Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im erwerbsfähigen Alter ergreifen, die unter anderem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und eine gleichberechtigte Verteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben fördern und außerdem Fragen im Zusammenhang mit der Erwerbsbeteiligung, der Erwerbsintensität und Erwerbsunterbrechungen angehen. Rentensysteme sollten insbesondere Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Betreuungs- oder Pflegeaufgaben angemessen schützen.

Im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte will die Kommission die Mitgliedstaaten bei diesen Bemühungen unterstützen, und zwar unter anderem mit ihrem Vorschlag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für berufstätige Eltern und pflegende Angehörige.

Außerdem ist es wichtig, die Rentenversorgung auf atypisch Beschäftigte und Selbstständige weiter auszuweiten und eine zusätzliche Altersvorsorge zu fördern. In diesem Sinne und auch im Rahmen der Säule sozialer Rechte hat die Kommission kürzlich einen Vorschlag für eine Empfehlung über den Zugang zum Sozialschutz vorgelegt.

Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, sagte dazu: „Jeder Mensch im Ruhestand hat das Recht auf ein würdevolles Leben. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte. Angemessene Renten und Pensionen sind unerlässlich, um Armut und soziale Ausgrenzung bei älteren Menschen in Europa zu verhindern – vor allem bei Frauen. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass atypisch Beschäftigte und Selbstständige nicht außen vor bleiben. Unsere Priorität muss es sein, laufende Reformen weiterzuführen, die allen Menschen eine angemessene Rente bzw. Pension ermöglichen.

Seite weiterempfehlen