Beschäftigung, Soziales und Integration

Griechenland

Notfall

Rufnummer: 166

Kontakt

https://eu-healthcare.eopyy.gov.gr (auf Griechisch und Englisch)

Telefon: +30 210 8110 903 / +30 210 8110 904 / +30 210 8110 905 usw. bis +30 210 8110 931

E-Mail: ehic@eopyy.gov.gr

Anfragen zu Gesundheitssachleistungen in der EU:

Telefon: +30 210 8110 916+30 210 8110 918 / +30 210 8110 541+30 210 8110 919


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Bei einem Notfall beziehungsweise bei medizinischer Notwendigkeit können Sie sich von einem dem öffentlichen Gesundheitssystem (PEDY oder ESY – ambulante Versorgung) angeschlossenen Arzt oder in einer privaten EOPYY-Vertragspraxis kostenlos behandeln lassen. Private EOPYY-Vertragspraxen dürfen monatlich höchstens 200 kostenlose Konsultationen leisten. Darüber hinausgehende Konsultationen müssen bezahlt werden. EKVK-Karteninhabern wird daher empfohlen, sich vorab über das verfügbare Kontingent zu informieren.
  • Legen Sie Ihre EKVK vor.
  • Eine Behandlung in einer nicht dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossenen Privatarztpraxis müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.

Zahnärzte

  • Notwendige Zahnbehandlungen sind größtenteils kostenlos, allerdings NUR bei den verfügbaren PEDY- oder ESY-Vertragszahnärzten. Legen Sie Ihre EKVK vor.
  • Private Zahnärzte sind keine EOPYY-Vertragsärzte.
  • Einen privaten Zahnarzt müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.

Krankenhausbehandlung

  • Die Behandlung in öffentlichen oder staatlichen Krankenhäusern ist kostenlos. In der Regel erfolgt eine Überweisung durch einen Arzt. Legen Sie beim Einchecken Ihre EKVK/PEB und Ihren Personalausweis vor. 
  • Bei einer Behandlung in einer privaten EOPYY-Vertragsklinik tragen Sie einen Teil der Krankenhauskosten, die gesamten Arzt- und Anästhesisten-Kosten, Kosten für Wahlleistungen (Zimmer-Upgrade) und andere potenzielle Zusatzkosten, je nach Art der durchgeführten Operation.
  • Die Behandlung in einer dem EOPYY nicht angeschlossenen Privatklinik ist nicht durch Ihre EKVK abgedeckt, d. h. Sie tragen die gesamten Kosten.

Verschreibungen

  • Erfordert Ihre Krankheit die Einnahme von Arzneimitteln, kann Ihr behandelnder Arzt Ihnen die nötige elektronische Verschreibung ausstellen. Gegen Vorlage Ihrer EKVK/PEB und unter der Voraussetzung, dass Sie das Rezept ordnungsgemäß unterzeichnen und abstempeln lassen, können Sie in allen privaten Apotheken Ihre Arzneimittel kaufen.
  • Die Rezeptgebühr für jede elektronische Verschreibung beträgt 1 Euro (nicht erstattungsfähig).

Krankenwagen

  • Wählen Sie für einen Notfalltransport die Rufnummer 166. Sie werden dann zum nächsten öffentlichen diensthabenden Krankenhaus gebracht. In Notfällen sind Transporte mit Rettungswagen des EKAV (Nationales Zentrum für Notfallversorgung) kostenlos.

Flugrettung

  • In Notfällen ist die Flugrettung kostenlos.
  • Leistungserbringer ist das nationale Zentrum für Notfallversorgung EKAV.

Erstattung

  • Die Kosten für Gesundheitsversorgung durch private, nicht dem EOPYY angeschlossene Gesundheitsdienstleister sind NICHT erstattungsfähig.
  • Etwaige durch den Patienten geleistete anteilige Zahlungen oder Zuzahlungen sind ebenfalls NICHT erstattungsfähig.
  • Konnten Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der medizinischen Leistung kein gültiges Anspruchsdokument vorlegen und mussten die Behandlung selbst bezahlen, kontaktieren Sie nach Ihrer Rückkehr Ihre heimische Krankenkasse, um Ihre Erstattungsansprüche prüfen zu lassen. Bewahren Sie alle Unterlagen (offizielle Rechnungen, Quittungen, medizinische Gutachten, Verschreibungen mit Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes usw.) gut auf.

Eigenbeteiligung

  • Entscheiden Sie sich für eine Behandlung in einer privaten EOPYY-Vertragsklinik, tragen Sie einen Teil der Krankenhauskosten (30 % DRG-Satz oder 10 % bei Tagesaufenthalt), die gesamten Arzt- und Anästhesisten-Kosten, Kosten für Wahlleistungen (Zimmer-Upgrade) und andere potenzielle Zusatzkosten, je nach Art der durchgeführten Operation.
  • Im Regelfall tragen die Patienten einen Anteil von 25 % der Kosten für verschriebene Arzneimittel. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel chronisch Kranke, die ihre Arzneimittel kostenlos oder zu einem reduzierten Eigenanteil erhalten.
  • Für Diagnoseuntersuchungen in EOPYY-Privatkliniken oder -laboratorien zahlen Sie einen Eigenanteil von 15 % der Gesamtkosten.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Gegen Vorlage der EKVK sind diese Leistungen kostenlos.
  • Organisieren Sie Ihre Behandlung vor Ihrer Abreise.
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Behandlung mit einem ESY- oder EOPYY-Gesundheitsdienstleister vereinbaren.
  • Eine Behandlung in einer Privatklinik oder in einem privaten Krankenhaus (nicht dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossen) müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.

Wie beantrage ich eine EKVK?

Sie sind bei der griechischen Sozialversicherungsanstalt EFKA versichert?

Sie finden das Antragsformular auf ihrer Internetseite:


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Griechenland ausgestellten EKVK

Sie sind bei der griechischen Sozialversicherungsanstalt EFKA versichert? In diesem Fall wenden Sie sich an

EFKA (Referat für die Europäische Krankenversicherungskarte)
(vormals IKA, vormals OAEE, vormals ETAA, vormals OGA usw.)
Telefon: +30 2108808779 / +30 2108808782
E-Mail: ekaa.greece@efka.gov.gr
Anschrift: 28 Οktovriou 54, 10682 Athen, Griechenland

Seite weiterempfehlen