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Vergleichbarkeit der Ergebnisse

Die Vergleichbarkeit der von Eurostat veröffentlichten nationalen Daten wird durch Rechtsvorschriften gewährleistet, in denen wichtige Aspekte festgelegt sind, wie z. B:

  • Umfang
  • Definition
  • Bezugszeitraum
  • Aufschlüsselung (Detaillierungsgrad)
  • Fristen für die Übermittlung
  • Erster Bezugszeitraum

Zusätzlich werden in den Methodikhandbüchern gemeinsame Methoden für die Erhebung und Verarbeitung von Daten beschrieben.

Die Definitionen entsprechen den internationalen Definitionen der Vereinten Nationen, des Internationalen Währungsfonds und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Eurostat bewertet zweimal im Jahr, ob die EU-Länder die Vorschriften einhalten.

Die nationalen Daten, die Eurostat veröffentlicht, sind harmonisiert und vergleichbar. Es kann jedoch auch nationale Anforderungen geben, aufgrund derer die statistischen Ämter dazu verpflichtet sind, Indikatoren zu erstellen und zu veröffentlichen, die von den Daten abweichen, die sie an Eurostat übermitteln.

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Klassifizierungen

Die STS-Daten werden nach der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige und der Güterklassifikation veröffentlicht.

Weiterführende Informationen (auf Englisch)