Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 20/07/2015

Mehr als 200 Millionen Europäerinnen und Europäer haben bereits eine Europäische Krankenversicherungskarte

Nach den aktuellsten Zahlen für 2014 haben knapp 206 Millionen Europäerinnen und Europäer bereits eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Europäische Krankenversicherungskarte

Das sind fast 40 % aller Versicherten in den Bericht erstattenden Mitgliedstaaten. Wie in den Vorjahren nimmt die Zahl der ausgegebenen Karten stetig zu: im Vergleich zu 2013 um mehr als sechs Millionen (+ 4 %). Seit 2009 ist die Gesamtzahl um 10 % gestiegen.

Durch Vorlage der kostenlos erhältlichen EKVK wird bestätigt, dass der Inhaber bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland Anspruch auf notwendige ärztliche Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Aufenthaltslandes hat, und zwar zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Staatsangehörige dieses Landes. Die EKVK ist jedoch nicht für eine planmäßige ärztliche Behandlung im Ausland gedacht.

Krankenhäuser des öffentlichen Gesundheitssystems sind verpflichtet, die Karte anzuerkennen. Patienten werden bei Vorlage der EKVK in der großen Mehrheit der Fälle ärztlich versorgt und können sich problemlos die Kosten rückerstatten lassen. Für den Fall, dass die EKVK nicht akzeptiert wird, sollten sich die Patienten an die zuständige Gesundheitsbehörde des Aufenthaltslandes wenden. Notfallnummern sind ohne weiteres über die EHIC-App für Smartphones und Tablets zu finden. Bleibt es bei der Weigerung, sollten die Patienten die Gesundheitsbehörden in ihrem Heimatland um Unterstützung bitten. Können die Versicherten die Angelegenheit nicht mit den nationalen Behörden klären, können sie sich an Europa für Sie – Beratung wenden, wo sie persönlich hinsichtlich ihrer EU-Rechte beraten werden, oder an SOLVIT, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte von den Behörden eines anderen EU-Landes missachtet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass die Karte kostenfrei beim Krankenversicherungsträger in ihrem Heimatland erhältlich ist und keine Gebühren für Vermittler anfallen dürfen, die ihre Hilfe bei der Antragstellung anbieten, wie dies in einigen Ländern der Fall zu sein scheint. Die Betroffenen sollten solche Fälle den Krankenversicherungsträgern in ihrem Land melden.

Die Europäische Kommission bemüht sich auch weiterhin, die Karte bekannter zu machen, und ersucht die Mitgliedstaaten, ebenfalls die Werbetrommel zu rühren. Im Zuge eines Wettbewerbs im Jahr 2014 hat die Kommission einen neuen EVKV-Videoclip produziert.

Die EHIC-App

Die EHIC-App bietet Informationen über die Karte, Notruf-Telefonnummern, eine Liste der abgedeckten Behandlungen und Kosten sowie Informationen darüber, wie man die Kostenerstattung beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann. Die App enthält Daten zu den 28 EU Staaten sowie zu Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Sie ist in 25 Sprachen erhältlich und man kann zwischen den Sprachen wechseln. Sie ersetzt jedoch nicht die EKVK.

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