Beschäftigung, Soziales und Integration

Häufig gestellte Fragen - Invalidität

Haben Sie schon unsere Seite über Leistungen bei Invalidität besucht?

Berechnung Ihrer Rente

In den meisten Fällen hängt die Höhe Ihrer Rente von Ihrem anerkannten Invaliditätsgrad ab. Diese Entscheidung treffen die nationalen Träger der einzelnen Länder, in denen Sie versichert waren, auf der Grundlage ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften.

Die Kriterien zur Beurteilung der Invalidität variieren von Land zu Land. Bitte orientieren Sie sich an den Situationen, die im Hauptabschnitt über Leistungen bei Invalidität beschrieben werden, um herauszufinden, welches Land/welche Länder Ihre Invalidenrente bezahlt/bezahlen.

Das Land, in dem Sie Ihre Rente beantragen, kann bei der Berechnung der Rentenhöhe die Renten berücksichtigen, die Sie in dem anderen Land/den anderen Ländern erhalten. >> Mehr Informationen über nationale Sozialversicherungsvorschriften

Hier ein praktisches Beispiel: Sie waren 20 Jahre lang im Land A versichert, anschließend fünf Jahre lang im Land B und schließlich zwei Jahre lang im Land C. In allen drei Ländern hängt die Höhe der Invalidenrente von der zurückgelegten Versicherungszeit ab.

Sie beenden Ihre Erwerbstätigkeit in Land C, wo Ihr Invaliditätsgrad mit 100 % eingestuft wurde. Damit haben Sie Anspruch auf eine Invalidenrente von C auf der Grundlage ihrer Versicherungszeit von zwei Jahren. Sie erhalten ebenso eine Invalidenrente von B, wo Sie fünf Jahre lang versichert waren, dort wurde Ihr Invaliditätsgrad jedoch mit 70 % eingestuft. In A, wo Sie die meiste Zeit Ihres Erwerbslebens versichert waren, erhalten Sie eine Rente auf der Grundlage einer Invalidität von nur 30 %.

Die Unterschiede sind darin begründet, dass die nationalen Sozialversicherungssysteme nicht harmonisiert (einander angeglichen) sind, sondern lediglich von den EU-Vorschriften koordiniert werden, somit hat jedes Land seine eigenen Vorschriften. >> Mehr Informationen über nationale Sozialversicherungsvorschriften

Ihre Ansprüche

Sie sollten Ihre Invalidenrente in dem Land beantragen, in dem Sie leben, außer Sie waren dort nie versichert. In diesem Fall wenden Sie sich an die Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Sie zuletzt versichert waren. >> Mit unserem Verzeichnis finden Sie einen Träger, an den Sie sich wenden können

Der Träger des Landes, in dem Sie eine Invalidenrente beantragen, wird Versicherungs- oder Wohnzeiten berücksichtigen, die Sie nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz zurückgelegt haben, wenn dies für Ihren Rentenanspruch notwendig ist.

Umsiedlung ins Ausland

Wenn Sie Anspruch auf eine Invalidenrente haben, wird diese unabhängig von Ihrem Wohnort bezahlt, also auch, wenn Sie in einem anderen EU-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz wohnen. >> Mehr Informationen über Leistungen bei Krankheit

Wenn Sie in einem EU-Land (oder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) leben oder sich aufhalten, Ihre Rente jedoch von einem anderen Land bezahlt wird, werden alle notwendigen administrativen Prüfungen und ärztlichen Untersuchungen in der Regel in dem Land durchgeführt, in dem Sie wohnen oder sich aufhalten. Es ist jedoch möglich, dass Sie aufgefordert werden, für einige Untersuchungen in das Land zurückzukehren, das Ihre Rente bezahlt, wenn Ihr Gesundheitszustand dies erlaubt.

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