Beschäftigung, Soziales und Integration

Häufig gestellte Fragen - Was ist unter „Koordinierung“ zu verstehen?

Haben Sie schon unsere Seite über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme angesehen?

Modernisierte Koordinierung der Sozialversicherungssysteme

 

Als modernisierte Koordinierung werden die neuen Vorschriften bezeichnet, die vom 1. Mai 2010 an gelten. Diese sind in den Verordnungen 883/2004 und 987/2009 festgelegt.

Die Koordinierungsvorschriften kommen einem größeren Personenkreis zugute, denn sie gelten nicht nur für Arbeitnehmer und ihre Familien, sondern auch für Menschen, die derzeit keine Arbeit haben, noch nicht im Erwerbsleben stehen oder nicht mehr erwerbstätig sind.

Der Geltungsumfang wurde auf neue Leistungen ausgedehnt, z. B. auf Leistungen bei Vaterschaft oder Vorruhestand, um den Entwicklungen in den nationalen Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen.

Eine weitere wichtige Aufgabe der neuen Vorschriften ist es, Instrumente und strukturierte Verfahren einzuführen, um die Dienstleistungen für Benutzer zu verbessern. Ein neues Netzwerk für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (das System EESSI, siehe unten) wird demnächst eingeführt und soll bis Mai 2012 voll einsatzbereit sein.

Ob sich für Sie durch die neuen Vorschriften etwas ändert, lesen Sie am besten in den häufig gestellten Fragen (FAQ) nach.

Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten

 

Eine der wichtigsten Neuerungen, die durch die neuen Vorschriften eingeführt wurde, ist die Verpflichtung der Länder, Sozialversicherungsdaten nur auf elektronischem Wege auszutauschen (Artikel 4 der Verordnung 987/2009).

Gegenwärtig wird ein System eingerichtet, das einen gemeinsamen, sicheren Rahmen bietet: das System EESSI (System für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten). Es wird voraussichtlich eine wichtige Rolle dabei spielen, die Zusammenarbeit zwischen den Trägern zu erleichtern und die Rechte der Bürger besser durchzusetzen, z. B. indem Leistungen schneller gewährt werden können.

Die E-Formulare sind dann nicht mehr notwendig. In einigen Fällen werden sie durch sogenannte „mobile Dokumente“ ersetzt. Siehe dazu auch die häufig gestellten Fragen zu Ansprüchen und Formularen.

 

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