Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 21/09/2015

Südkorea muss Arbeitnehmerrechte gemäß Freihandelsabkommen EU-Korea verbessern

Bei einem Treffen zwischen der EU und Korea am 9. und 10. September zu den Themen Handel und nachhaltige Entwicklung wurde gemäß dem Freihandelsabkommen (FHA) EU Korea eine umfassende gemeinsame Erklärung zu Arbeitnehmerrechten verabschiedet.

Beschreibung des Fotos: Die EU-Flagge und die koreanische Flagge in einem Rechteck

© Aleksandar Mijatovic / Shutterstock.com

Sie sieht unter anderem konkrete Initiativen Südkoreas zur Ratifizierung und weiteren Anwendung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vor.

Die EU hat Südkorea aufgefordert, die Bemühungen zur Ratifizierung der vier ILO-Kernübereinkommen zu beschleunigen, die das Land bisher nicht ratifiziert hat. Sie betreffen folgende Aspekte:

  • Versammlungsfreiheit
  • Tarifverhandlungen
  • Zwangsarbeit

Beide Parteien vereinbarten außerdem, ein EU-finanziertes Projekt zu starten, das die Umsetzung eines grundlegenden ILO-Übereinkommens zur Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf zum Ziel hat.

Darüber hinaus enthält die gemeinsame Erklärung eine klare Erwähnung der Verpflichtung der EU und Koreas zu einem ehrgeizigen Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern bis zum Jahresende.

Dies war das vierte Treffen zu dem Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ des Freihandelsabkommens.

Das Freihandelsabkommen EU-Korea

Das FHA zwischen der EU und Korea war das erste einer neuen Generation von FHA, das seitens der Europäischen Union abgeschlossen wurde. Rigoroser als alle Abkommen vor ihm sorgt es für den Abbau von Handelshemmnissen durch

  • Verpflichtungen zu Arbeitnehmerrechten,
  • ein Nachverfolgungssystem,
  • die Einbeziehung von Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft.

Der Handel zwischen der EU und Südkorea hat erheblich zugenommen, seitdem das FHA im Juli 2011 in Kraft getreten ist.

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