Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 21/11/2019

Reden Sie mit bis am 24. Februar 2020: Öffentliche Konsultation zur Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds für Bildung

Die Kommission hat eine 12-wöchige öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds für Bildung im Zeitraum 2014-2018 zu bewerten.

© lev dolgachov

Die Kommission interessiert sich für die Meinung der Bürger/innen und Interessenträger zu den seit 2014 im Rahmen des Europäischen Sozialfonds von der EU durchgeführten Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Mithilfe der erhobenen Informationen wird bewertet, was im Zeitraum 2014-2018 erreicht wurde. Die Informationen werden der Kommission auch Hinweise dazu liefern, wie die Unterstützung in Zukunft gestärkt sowie wirksamer und zielgerichteter gestaltet werden kann.

Unter anderem wird im Rahmen der Bewertung beurteilt, ob die EU-Initiativen dazu beigetragen haben,

  • den frühzeitigen Schulabgang zu verringern und zu verhindern,
  • den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und lebenslangem Lernen für alle zu fördern,
  • die berufliche Bildung zu unterstützen und
  • die Qualität, die Effizienz und den Zugang zur Hochschulbildung zu verbessern.

 Außerdem wird ermittelt, welche Art der Unterstützung am wirksamsten war.

Wie kann ich teilnehmen?

Die Konsultation ist online in allen Amtssprachen der EU verfügbar.

Sie endet am 24. Februar 2020 (Mitternacht in Brüssel).

Wer kann teilnehmen?

Alle Bürger/innen und Organisationen sind eingeladen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Um Beiträge gebeten werden insbesondere:

  • Bürger/innen, unabhängig davon, ob sie im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten oder erhalten haben;
  • Mitgliedstaaten und an der Verwaltung des Europäischen Sozialfonds beteiligte Organisationen, wie Verwaltungsbehörden, zwischengeschaltete Stellen, Projektträger, Mitglieder von Begleitausschüssen usw.;
  • Organisationen, die als Begünstigte oder Projektpartner an der Durchführung von Vorhaben des Europäischen Sozialfonds beteiligt sind: öffentliche Stellen, Bildungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Gemeinden;
  • Organisationen oder Bürger/innen, die über ein besonderes Fachwissen auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung verfügen.

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