Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 15/11/2019

Ihre Meinung bis zum 19. Dezember zählt: Öffentliche Konsultation des Beitrags des ESF zur sozialen Inklusion

Die Kommission hat eine Konsultation zur Evaluation der Förderung der sozialen Eingliederung durch Europäische Sozialfonds für die Jahre 2014-2018 gestartet. Senden Sie Ihren Beitrag bis zum 19. Dezember 2019 (Mitternacht Brüsseler Zeit).

© Shutterstock / Andrey_Popov

Im Rahmen der Evaluierung wird Folgendes bewertet:

  • Förderung der sozialen Inklusion (Integration benachteiligter Menschen in die Gesellschaft und Gewährleistung besserer Chancen für alle) und Bekämpfung von Armut/Diskriminierung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)
  • Strukturreformen
  • Sichtbarkeit, Nutzen, Relevanz, Kosten-Nutzen-Verhältnis und Wirksamkeit der ESF-Maßnahmen

Die Konsultation ist online in allen offiziellen Sprachen der EU verfügbar.

Alle Bürger/innen und Organisationen sind eingeladen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Um Beiträge gebeten werden insbesondere:

  • Bürgerinnen und Bürger, unabhängig davon, ob sie Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds zur Förderung der sozialen Inklusion und zur Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung erhalten oder erhalten haben;
  • Organisationen, die an der Verwaltung der operationellen Programme des Europäischen Sozialfonds beteiligt sind, wie Mitgliedstaaten, Verwaltungsbehörden/zwischengeschaltete Stellen, Mitglieder von Begleitausschüssen;
  • Organisationen, die als Begünstigte oder Projektpartner an der Durchführung von Vorhaben des Europäischen Sozialfonds beteiligt sind: öffentliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen, Gemeinden; sowie
  • alle Organisationen oder Bürger/innen, die über besonderes Fachwissen auf dem Gebiet der sozialen Inklusion, der Armut oder der Diskriminierung verfügen.

Die Informationen werden der Kommission auch Hinweise dazu liefern, wie die Unterstützung in Zukunft gestärkt und wirksamer und zielgerichteter gestaltet werden kann. Unter anderem wird im Rahmen der Bewertung beurteilt, ob die Menschen, die am dringendsten Unterstützung benötigen, angemessen erreicht wurden (auch in geografischer Hinsicht), und welche Art der Unterstützung am wirksamsten war.

Die Frist für Rückmeldungen endet am 19. Dezember 2019 (Mitternacht, Brüsseler Ortszeit).

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