Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 16/02/2023

Ihre Meinung zum EU-Behindertenausweis bis zum 5. Mai 2023

Die Europäische Kommission hat eine zwölfwöchige öffentliche Konsultation eingeleitet, um Meinungen zum Europäischen Behindertenausweis einzuholen. Der Fragebogen ist in allen EU-Sprachen sowie in leicht lesbarer englischer Sprache verfügbar.

Die öffentliche Konsultation wird zur Initiative für einen Europäischen Behindertenausweis beitragen, die von der Kommission im vierten Quartal 2023 vorgestellt werden soll.

Hintergrund

In der Europäischen Union leben rund 90 Millionen Menschen mit Behinderungen. Sie sind nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert, die sie daran hindern oder davon abhalten können, sich frei zu bewegen oder bevorzugte Bedingungen für bestimmte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere weil es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten gibt.

Um diese Probleme zu überwinden, erwägt die Europäische Kommission eine Initiative zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus in allen Mitgliedstaaten: die Schaffung eines Europäischen Behindertenausweises.

Ziel ist es, Mobilität und Freizügigkeit sowie die gleichberechtigte Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der EU zu erleichtern, auch beim Zugang zu bestimmten Dienstleistungen. Für Inhaber eines Europäischen Behindertenausweises würden in allen Mitgliedstaaten dieselben Vorzugsbedingungen für den Zugang zu einschlägigen Dienstleistungen gelten, unabhängig davon, wo ihr Behindertenstatus gewährt wurde.

Der Vorschlag für den Europäischen Behindertenausweis ist eine Leitinitiative der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030. Die Sondierung fand vom 23. November 2022 bis zum 9. Januar 2023 statt.

Die Initiative wird auf den Erfahrungen mit dem Pilotprojekt „Europäischer Behindertenausweis“ und auf dem EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen aufbauen.

Wer kann teilnehmen?

Wir begrüßen alle Antworten von Einzelpersonen, Organisationen, Behörden, Unternehmen, Wissenschaftlern und anderen Interessenträgern.

Sie benötigen keine vorherigen Kenntnisse der europäischen Behindertenpolitik oder des EU-Behindertenausweises.

Wie kann ich teilnehmen?

Der Standardfragebogen ist hier in allen EU-Sprachen verfügbar.

Wenn Sie den Online-Fragebogen jedoch nicht beantworten können, weil er für Sie nicht zugänglich ist: laden Sie einfach die zugängliche Version herunter und senden Sie sie per E-Mail an uns.

Es sei darauf hingewiesen, dass auch eine kurze leicht lesbare Fassung des Fragebogens online verfügbar ist: sie ist für alle zugänglich, auch für Menschen mit geistigen Behinderungen.

Die Konsultation endet am 5. Mai 2023.

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