Beschäftigung, Soziales und Integration

Branchenübergreifender sozialer Dialog

Der Ausschuss für den sozialen Dialog

  • ist das wichtigste Gremium für den zweiseitigen sozialen Dialog zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen auf europäischer Ebene;
  • tritt drei- bis viermal pro Jahr zusammen, um die Standpunkte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu sozialen Themen zu erörtern, von beiden Parteien ausgehandelte Texte anzunehmen und künftige Initiativen zu planen;
  • besteht aus höchstens 64 Vertretern der Sozialpartner, die je zur Hälfte die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen repräsentieren und die EU-Sekretariate der branchenübergreifenden Sozialpartner sowie Vertreter der nationalen Mitgliedsorganisationen umfassen;
  • kann Facharbeitsgruppen zu Themen wie arbeitsmarktpolitische Herausforderungen, Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben usw. einrichten;
  • nimmt die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen an und verfolgt deren Umsetzung;
  • beteiligt sich an Gipfeltreffen für den sozialen Dialog, hochrangigen Veranstaltungen unter Vorsitz des Kommissionspräsidenten.

Branchenübergreifend findet der zweiseitige europäische soziale Dialog zwischen folgenden Organisationen statt:

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