Beschäftigung, Soziales und Integration

Bekämpfung der Kinderarmut - den Kreislauf der Benachteiliung durchbrechen

Die öffentlichen Ausgaben zur Beseitigung der Folgen von Kinderarmut während des gesamten Lebens eines Menschen sind wesentlich höher als die notwendigen Investitionen zur Verbesserung der Lebenschancen durch Unterstützung in der Kindheit.

Die Verhinderung der generationsübergreifenden Weitergabe von Benachteiligungen ist eine entscheidende Investition in die Zukunft Europas.

Herausforderungen

Menschen, die in Armut aufwachsen, laufen ein höheres Risiko, von Arbeitslosigkeit und Gesundheitsproblemen betroffen zu sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie im späteren Leben ihr Potenzial uneingeschränkt entfalten, ist gering.

Armut und soziale Ausgrenzung werden an ihre Kinder weitergegeben, wodurch ein generationenübergreifender Kreislauf der Benachteiligung entsteht.

Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, müssen Kinder, die in von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Familien leben, Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen erhalten.

Im Zuge der wirtschaftlichen Erholung ist die Kinderarmut in Europa vor der COVID-19-Pandemie zwar zurückgegangen, aber immer noch unannehmbar hoch. Jedes vierte Kind in der Union ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Politische Lösungsansätze

Mehrere Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte können dazu beitragen, den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen.

Insbesondere Grundsatz 1 besagt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat.

Nach Grundsatz 3 muss die Chancengleichheit unterrepräsentierter Gruppen gefördert werden, und in Grundsatz 11 ist festgelegt, dass Kinder ein Recht haben auf

  • hochwertige und bezahlbare frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • Schutz vor Armut und
  • besondere Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit (für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen).

Darüber hinaus wird in Grundsatz 16 bekräftigt, dass jede Person das Recht auf rechtzeitige, hochwertige und bezahlbare Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung hat. Ferner ist in Grundsatz 19 verankert, dass Hilfsbedürftigen Zugang zu hochwertigen Sozialwohnungen oder hochwertiger Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung gewährt werden muss.

Aufbauend auf den oben genannten Grundsätzen und wie im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte und in der EU-Kinderrechtsstrategie angekündigt, hat der Rat im Jahr 2021 eine Europäische Garantie für Kinder auf den Weg gebracht. Die Europäische Garantie für Kinder wird, wie im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte ausgeführt, Teil eines umfassenderen Pakets integrierter Maßnahmen sein.

Im Jahr 2013 nahm die Kommission im Rahmen des Sozialinvestitionspakets die Empfehlung mit dem Titel „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ an. Im Fokus der Empfehlung liegt:

  • die Verbesserung des Zugangs von Kindern zu angemessenen Ressourcen,
  • die Gewährleistung des Zugangs von Kindern zu erschwinglichen, hochwertigen Leistungen und
  • die Anerkennung des Rechts des Kindes auf Teilhabe.

Weitere Informationen über die Empfehlung finden Sie auf unserer Webseite. 

Seite weiterempfehlen