Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 24/01/2019

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Kommission begrüßt vorläufige Einigung

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige erzielt.

Der erste Vizepräsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans und die EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Vĕra Jourová begrüßten die Einigung mit folgender Erklärung:

„Die heute von Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission erzielte vorläufige Einigung ist eine gute Nachricht für Familien in Europa. Bei der europäischen Säule sozialer Rechte geht es darum, das tägliche Leben der Europäerinnen und Europäer zu verbessern. Mit der heute erzielten vorläufigen Einigung nimmt diese Zielsetzung ganz konkrete Formen an, da Familien mit erwerbstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen eine echte Wahlmöglichkeit erhalten, um Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren. Dies ist ein riesiger Schritt hin zu einem sozialeren Europa und zeigt den wahren Geist der Säule auf.

Neue, zeitgemäße Vorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglichen es berufstätigen Frauen und Männern, die Betreuungspflichten für Kinder und Familienangehörige gleichberechtigt zu teilen. Mit der heutigen Einigung wird für die Väter nach der Geburt ihres Kindes europaweit ein Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen eingeführt, der in Höhe des Krankengeldes vergütet wird. Ferner wird der bestehende Anspruch auf vier Monate Elternurlaub gestärkt, indem zwei Monate nicht zwischen Elternteilen übertragbar sind und in der von den Mitgliedstaaten festgelegten Höhe vergütet werden. Außerdem haben wir uns auf europäische Bestimmungen für den Urlaub für pflegende Angehörige geeinigt, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nunmehr Anspruch auf jeweils fünf Tage pro Jahr für Pflegetätigkeiten haben. Nicht zuletzt stärken die neuen Vorschriften auch das Recht für Eltern und pflegende Angehörige, flexiblere Arbeitsregelungen zu beantragen.

Aber es geht nicht nur um die Stärkung der Rechte der Einzelnen. Die neuen Vorschriften sind auch ein Modell für die Abstimmung sozialer und wirtschaftlicher Prioritäten. Die Unternehmen können so begabte Frauen und Männer anwerben und langfristig binden. Die europäische Wirtschaft wird von diesem Vorschlag profitieren, da dadurch das Beschäftigungsgefälle zwischen Männern und Frauen abgebaut wird. Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erleichtern ist nicht nur fair, sondern auch vernünftig.“

Nächste Schritte

Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden.

Hintergrund

Um erwerbstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen zu helfen, berufliche und familiäre Pflichten unter einen Hut zu bringen, schlug die Europäische Kommission im April 2017 die Initiative „Ein neuer Start“ vor. Diese Initiative ist ein wichtiges Ziel der europäischen Säule sozialer Rechte.

In der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben werden einige neue oder höhere Standards für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub festgelegt und das Recht eingeführt, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Die Richtlinie berücksichtigt die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen und stellt sicher, dass diese nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

Sie wird durch politische und finanzielle Maßnahmen ergänzt, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, das bestehende Kündigungsschutzrecht zu stärken, formale Betreuungs- und Pflegedienste aufzubauen und wirtschaftliche Negativanreize zu beseitigen, die Zweitverdiener davon abhalten, erwerbstätig zu sein.

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