Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 14/02/2019

Kommission begrüßt Einigung über die Europäische Arbeitsbehörde

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde erzielt.

© lev dolgachov

Im September 2017 hat Präsident Juncker erstmals eine Europäische Arbeitsbehörde angekündigt.  Im März 2018 wurde ein Legislativvorschlag vorgelegt.

Diese neue EU-Behörde wird die faire Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU erleichtern, damit Bürger/innen und Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts nutzen können, und zugleich die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden unterstützen, unter anderem bei der Bekämpfung von Betrug und Missbrauch im sozialen Bereich.

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen ergänzte:

„Ich habe immer gesagt, dass wir klare, faire und durchsetzbare Regeln für die Arbeitskräftemobilität brauchen. Die heute erzielte Einigung über die Europäische Arbeitsbehörde ebnet den Weg zu einem fairen europäischen Arbeitsmarkt. Die Behörde wird sowohl den nationalen Behörden dabei zu helfen, Betrug und Missbrauch zu bekämpfen, als auch den Bürgerinnen und Bürgern die Mobilität erleichtern.

Die heutige Einigung ist das Ergebnis sehr konstruktiver und zügiger Verhandlungen, womit Europa seine Fähigkeit unter Beweis gestellt hat, rasch zu entscheiden und Probleme schnell anzupacken. Ich möchte dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments Jeroen Lenaers und der rumänischen Ratspräsidentschaft meinen Dank aussprechen. Die heutige Einigung sollte nun rasch bestätigt werden, damit die Europäische Arbeitsbehörde in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen kann und schnell voll einsatzfähig ist. Dies ist ein entscheidender Schritt für ein sozialeres und gerechteres Europa.“

Die nächsten Schritte

Die Einigung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates zur Billigung vorgelegt. Sobald die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigt haben, wird sie dem Europäischen Parlament zur Schlussabstimmung im Plenum vorgelegt.

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