Beschäftigung, Soziales und Integration

Zugang zu hochwertigen Sozialdienstleistungen

Alle Bürger/innen sollten Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen haben, z. B. zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, Langzeitpflege, Wohnraum, allgemeiner und beruflicher Bildung oder Gesundheitsversorgung.

Diese Dienste haben eine befähigende Wirkung, insbesondere für Personen, die sich aufgrund von Armut, ihrem Gesundheitszustand, ihrer Wohnsituation oder sonstigen Faktoren in einer schwierigen Lage befinden.

Darüber hinaus sollten Personen in schwierigen Lagen Dienstleistungen zur sozialen Inklusion in Anspruch nehmen können.

Zu diesen Dienstleistungen gehören u. a.: Sozialdienste, Beratung, Coaching, Mentoring, psychologische Unterstützung, Rehabilitation, Interventionen in Fällen häuslicher Gewalt und deren Prävention. Diese Leistungen sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Eingliederung in die Gesellschaft und – sofern möglich – in den Arbeitsmarkt. 

Herausforderungen

In der EU sind die Sozialleistungen unterschiedlich und ungleichmäßig entwickelt.

Die bestehenden Herausforderungen in diesem Bereich sind die Unterschiede zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten, einschließlich der Streuung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Verwaltungs- und Politikebenen, der Unterfinanzierung und des Mangels an Qualitätssicherung oder Standards.

Aufgrund dieser Herausforderungen verlief die Umsetzung des dritten Pfeilers der Empfehlung zur aktiven Eingliederung, der auf die Ausweitung des Zugangs zu hochwertigen Dienstleistungen für aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen ausgerichtet ist, nur langsam.

Bisher lag das Augenmerk stärker auf Geldleistungen als auf Dienstleistungen, deren Konzeption, Finanzierung, Erbringung und Bewertung in der Regel auf verschiedenen Verwaltungsebenen erfolgt und an denen unterschiedliche Akteure beteiligt sind.

Zwar gibt es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, doch bestehen auch erhebliche regionale Gefälle und allgemeine Ungleichheiten. Dies ist insofern wichtig, als Dienstleistungen zur sozialen Inklusion häufig den Einstieg in das Sozialschutzsystem ermöglichen.

Dass Menschen in schwierigen Lagen keinen oder nur einen begrenzten Zugang zu gezielten Sozialleistungen haben, wirkt sich daher auf ihren Zugang zu anderen wichtigen öffentlichen Diensten wie Gesundheitsversorgung oder Ausbildung aus.

Politische Lösungsansätze

Die Qualität der Sozialleistungen zieht sich wie ein roter Faden durch die 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, sei es im Bereich der Chancengleichheit und des gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt, der fairen Arbeitsbedingungen oder des Sozialschutzes.

Im Jahr 2008 wurden die Mitgliedstaaten in der Empfehlung zur aktiven Eingliederung der EU aufgefordert, eine umfassende Strategie auszuarbeiten, die auf drei sozialpolitischen Bereichen basiert: angemessener Einkommensunterstützung, inklusiven Arbeitsmärkten und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen.

Insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen wurde den Mitgliedstaaten nahegelegt, die Bereitstellung von Sozialleistungen zu gewährleisten, indem sie deren Verfügbarkeit, den gleichberechtigten Zugang, Investitionen in Humankapital, eine integrierte Erbringung umfassender Leistungen, die Einbeziehung der Nutzer/innen und die Überwachung und Leistungsbewertung sicherstellen.

Sozialinvestitionspaket

Im Rahmen des Sozialinvestitionspakets wurde eine erste Bilanz der Umsetzung der Empfehlung zur aktiven Eingliederung erstellt, und es wurden weitere Empfehlungen für die wirksame Umsetzung abgegeben.

In dem Paket wird eine personalisierte und integrierte Erbringung von Dienstleistungen vorgeschlagen. Die Integration von Diensten wäre dem Paket zufolge ein Schritt in Richtung effektivere und effizientere Sozialleistungen – ein Musterbeispiel für soziale Investitionen.

Die Integration von Sozialleistungen kann sowohl ihre Effizienz als auch ihre Wirksamkeit verbessern. Dieser Ansatz könnte dazu beitragen, Doppelarbeit und Lücken im Sozialleistungssystem zu vermeiden, die Reichweite zu erhöhen, Informationen und Wissen leichter zu bündeln und die Ermittlung von Bedürfnissen und geeigneten Maßnahmen zu erleichtern.

In der Studie über die integrierte Erbringung sozialer Dienste aus dem Jahr 2018 wird eine umfassende Analyse und Bewertung der Reformprozesse mit Schwerpunkt auf der Integration sozialer Dienste vorgenommen, um Bezieher/innen des Mindesteinkommens in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Sie wird ergänzt durch eine Checkliste für Fachleute, in der konkrete Leitlinien und Instrumente, Einsichten in die Hintergründe sowie Verbindungen zwischen den einzelnen Gliedern der Dienstleistungskette dargelegt werden.

Europäisches Semester

Die Kommission erörtert mit den Mitgliedstaaten auch im Rahmen des Europäischen Semesters, wie die Wirksamkeit und Effizienz von Sozialleistungen verbessert werden können.

Zudem bewertet die Kommission im Kontext der länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters regelmäßig, ob die Bereitstellung von Sozialleistungen, einschließlich deren Zugang und Verfügbarkeit, nachhaltig gestaltet ist.

Ausschuss für Sozialschutz

Die Kommission verfolgt die Umsetzung dieser Empfehlungen mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der multilateralen Überprüfungen der Umsetzung des Ausschusses für Sozialschutz, bei denen die jeweiligen Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Detail erörtert werden.

Darüber hinaus arbeitet der Ausschuss regelmäßig an der weiteren Verbesserung der Qualität von Sozialleistungen, beispielsweise durch Peer Reviews, die auf gemeinsame Lernerfahrungen („Benchlearning“) und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten abzielen.

EU-Vorschriften und Initiativen der Kommission

Bei der Modernisierung der Sozialleistungen, mit der auf veränderliche Bedürfnisse, gesellschaftliche Herausforderungen (z. B. die Alterung der Bevölkerung) und Finanzierungsengpässe eingegangen werden soll, setzen nationale Behörden zunehmend auf eine Diversifizierung der Organisation, Erbringung und Finanzierung dieser Dienste (z. B. Dezentralisierung, Auslagerung bestimmter Aufgaben an private – gewinnorientierte oder nicht gewinnorientierte – Anbieter).

Folglich fällt ein immer größerer Teil dieser Dienstleistungen in den Geltungsbereich der EU-Vorschriften für den Wettbewerb und den Binnenmarkt sowie für das öffentliche Auftragswesen, zu dem der einschlägige Leitfaden aktualisiert wurde, um soziale Belange zu berücksichtigen.

Behörden, Diensteanbieter, Nutzer/innen und andere Interessenträger hegen ein zunehmendes Interesse an der Qualität von Sozialleistungen.

Die Kommission unterstützt (im Rahmen des Ausschusses für Sozialschutz) die Entwicklung eines freiwilligen EU-Qualitätsrahmens mit Leitlinien für die Festlegung, Überwachung und Bewertung von Qualitätsstandards. Der Rahmen enthält eine breite Palette von Qualitätsgrundsätzen für die nationale, regionale und lokale Verwaltungsebene und Diensteanbieter, die im Großen und Ganzen alle Sozialleistungen abdecken.

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Der ESF+ ist das Hauptinstrument für Investitionen in Menschen und somit entscheidend für die Unterstützung der Entwicklung und Modernisierung von Sozialleistungen.

Mindestens 25 % seiner Mittel sind der sozialen Inklusion vorbehalten. Der ESF+ ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Entwicklung, Modernisierung und Qualität von Sozialleistungen, einschließlich der Einführung von integrierten Diensten oder Qualitätsstandards.

Dokumente zum Thema

Die Studie aus dem Jahr 2022 bietet einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Sozialleistungen, einschließlich der Erfassung der jeweiligen nationalen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, Definitionen, Kategorien, Arbeitskräfte sowie der Überwachung und Bewertung der sozialen Auswirkungen.

Nachrichten zum Thema

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