Beschäftigung, Soziales und Integration

Beschäftigungsausschuss

Der Beschäftigungsausschuss (Employment Committee – EMCO) wurde 2000 mit einem Beschluss des Rates auf der Grundlage von Artikel 150 AEUV eingesetzt. Der jüngste Beschluss des Rates zum Beschäftigungsausschuss ist seit 2015 in Kraft.

Der Beschäftigungsausschuss arbeitet innerhalb des politischen Rahmens der Europäischen Beschäftigungsstrategie und spielt – wie in Artikel 148 AEUV dargelegt – eine Schlüsselrolle im Rahmen des Europäischen Semesters.

Der Beschäftigungsausschuss berät die im Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) (EPSCO) vertretenen Fachminister/innen zur Förderung der Koordinierung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik auf europäischer und nationaler Ebene.

Mit Ausnahme der Monate Juli und August tagt der Beschäftigungsausschuss jeden Monat und steht im regelmäßigen politischen Austausch mit anderen wichtigen Interessenträgern wie den europäischen und nationalen Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgebern) und dem ÖAV-Netzwerk sowie Organisationen wie der OECD und Eurofound. 

Darüber hinaus tritt der Beschäftigungsausschuss mit anderen Vorbereitungsgremien des Rates zusammen (insbesondere dem Ausschuss für Sozialschutz, dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik und dem Ausschuss für Bildungsfragen), um in enger Zusammenarbeit Fragen von gemeinsamem Interesse zu erörtern. 

Zusammensetzung und Arbeitsweise

Jeder Mitgliedstaat und die Kommission entsenden zwei Mitglieder in den Ausschuss.

Der Ausschuss wählt seine/n Vorsitzende/n für eine Amtszeit von zwei Jahren. Das Mandat kann einmal verlängert werden.

Der/Die Vorsitzende wird von einer Lenkungsgruppe beraten. Dieser gehören vier stellvertretende Vorsitzende (die Vorsitzenden der beiden Untergruppen des Beschäftigungsausschusses und je ein Vertreter des derzeitigen und des künftigen Vorsitzes des Rates der EU), die Kommission, der Sekretär des Ausschusses und das Generalsekretariat des Rates der EU an.

Das Sekretariat des Beschäftigungsausschusses wird von der Kommission über ein Team von Beamten/Beamtinnen gestellt, die die Arbeit des Ausschusses unterstützen und Sitzungen organisieren.

Zweimal jährlich – in der Regel im März und September – werden Sondersitzungen des Beschäftigungsausschusses von dem Land ausgerichtet, das den Vorsitz im Rat der EU innehat.

Der Beschäftigungsausschuss hat zwei Untergruppen:

  • Die Arbeitsgruppe „Politische Analyse“ unterstützt die Arbeit und die Debatten des Ausschusses durch fachlich fundierte Beratung.
  • Die Arbeitsgruppe „Indikatoren“ leistet fachliche Arbeit bezüglich der zur Überwachung der EU-Beschäftigungsstrategie benötigten Indikatoren.

Arbeitsprogramm

Der Ausschuss nimmt jedes Jahr ein Arbeitsprogramm an, das den politischen Prioritäten des Europäischen Rates, des Rates und der Kommission Rechnung trägt.

Nach seiner Annahme wird das Arbeitsprogramm dem Rat übermittelt.

Das Arbeitsprogramm des Beschäftigungsausschusses deckt vier Hauptbereiche ab: 

  1. das Europäische Semester (einschließlich der multilateralen Überwachung);
  2. thematische Arbeit;
  3. Festlegung von Richtwerten;
  4. Überwachung und Berichterstattung.

Die Arbeit des Beschäftigungsausschusses insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von Richtwerten sowie die Überwachung und Berichterstattung wird von seiner Arbeitsgruppe „Indikatoren“ unterstützt. Diese hat ein eigenes Arbeitsprogramm, das mit den wichtigsten Prioritäten des Beschäftigungsausschusses und der Arbeitsgruppe „Politische Analyse“ verknüpft ist und Beiträge zu deren Aktivitäten leistet.

Wichtigste Arbeiten des Beschäftigungsausschusses

Europäisches Semester: Strategiedokumente

Ein Kernelement der Arbeit des Beschäftigungsausschusses ist die Beratung der Ministerinnen und Minister zu Fragen im Zusammenhang mit der beschäftigungspolitischen, kompetenzstrategischen und sozialpolitischen Dimension des Europäischen Semesters gemäß Artikel 148 AEUV. Insbesondere hat der Ausschuss dabei die folgenden Aufgaben:

Europäisches Semester: Multilaterale Überwachung

Seit 2011 leistet der Beschäftigungsausschuss Pionierarbeit bei der Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Reformen im Rahmen des Europäischen Semesters und der Verwirklichung der EU-2020-Ziele und inzwischen der Ziele für 2030.

Diese so genannte multilaterale Überwachung stützt sich auf eine Reihe von Instrumenten:

  • Überprüfungen nationaler Reformen: In jedem Zyklus des Europäischen Semesters (November bis April) führt der Beschäftigungsausschuss eine Reihe von Überprüfungen der politischen Initiativen der Mitgliedstaaten durch, um den Herausforderungen zu begegnen, die in den vom Rat am Ende des vorangegangenen Semesterzyklus herausgegebenen länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden. 
    Diese Überprüfungen spielen eine wichtige Rolle, da es der Kommission und den Mitgliedstaaten durch sie möglich ist, die Umsetzung früherer Empfehlungen des Rates zu bewerten. Ergebnisse der jährlichen Überprüfungen im Rahmen der mulitlateralen Überwachung.
  • Anhand des auf vereinbarten Indikatoren beruhenden gemeinsamen Bewertungsrahmens wird die Leistung der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der wichtigsten Europa-2020-Ziele gemessen.
  • Der Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich ist ein gemeinsamer Bericht der Kommission und des Beschäftigungsausschusses, der die Ergebnisse und Empfehlungen des gemeinsamen Bewertungsrahmens zusammenfasst. Er wird jeweils im Oktober vom Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) in Form von Jahresberichten über die Leistungen im Beschäftigungsbereich angenommen, in denen die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst werden.

Thematische Arbeit

Im Rahmen seiner regulären Tätigkeiten führt der Beschäftigungsausschuss auch thematische Überprüfungen durch, von denen in der Vergangenheit einige in die Ausarbeitung von Schlussfolgerungen des Rates und politischen Initiativen der Kommission eingeflossen sind.

Eingehende thematische Überprüfungen bilden ein wichtiges Instrument des Ausschusses, das den Mitgliedstaaten dabei hilft, voneinander zu lernen, und sie in multilaterale Diskussionen über erfolgreiche Maßnahmen zur Bewältigung politischer Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Inklusion einbindet. 

Der Beschäftigungsausschuss spielt auch bei der Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen des Rates zur Jugendgarantie und zu Langzeitarbeitslosigkeit eine wichtige Rolle, indem er die Fortschritte einzelner Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Ziele der Garantie anhand eines Indikatorrahmens sowohl für Jugend- als auch für Langzeitarbeitslosigkeit überprüft.

Sonstiges

  • Der Ausschuss nimmt am makroökonomischen Dialog (Köln-Prozess) teil und trägt dazu bei.
  • Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz haben zur Arbeit an der europäischen Säule sozialer Rechte beigetragen.
  • Der Ausschuss legt dem Rat auf Ersuchen der Ratspräsidentschaft oder auf eigene Initiative thematische Stellungnahmen vor oder erarbeitet Schlussfolgerungen des Rates.

Mehr zu thematischen Stellungnahmen und Schlussfolgerungen des Rates

Überwachungsberichte


Bei Fragen zum Beschäftigungsausschuss und zu dessen Arbeitsweise wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Beschäftigungsausschusses.

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