Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 10/10/2022

Solidarität mit der Ukraine: EU schafft Klarheit und Zugang zu Beschäftigung für Menschen, die vorübergehenden Schutz genießen

Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, mit denen sie Menschen unterstützen will, die vor dem ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands fliehen.

Menschen, die vor der russischen Ukraine-Invasion geflüchtet sind, können seit heute eine neue Online-Stellenbörse nutzen, um in der EU leichter Arbeit zu finden. Der EU-Talentpool, ein Pilotprojekt, bietet registrierten Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ihre Lebensläufe hochzuladen und ihr Profil mit über 4000 Arbeitgebern, nationalen Arbeitsämtern und privaten Arbeitsvermittlungen zu teilen.

Eine rasche und wirksame Integration in den Arbeitsmarkt ist gleichermaßen wichtig für Aufnahmegemeinschaften und Betroffene, damit diese ihr Leben wiederaufnehmen können.

In ihrer Mitteilung über die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern von 2022 schlug die Kommission die Schaffung eines EU-Talentpools vor.

Im Rahmen dieses Pilotprojekts sollen die Kompetenzen der Geflüchteten ermittelt und kartiert werden, um den Kontakt zu Arbeitgebern und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dieses Projekt ist eine gemeinsame Initiative der Kommission und der Europäischen Arbeitsbehörde unter ständiger Einbeziehung des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN), das die Initiative unterstützt.

EU-Talentpool bringt Arbeitssuchende und Arbeitgeber zusammen

Das EU-Talentpool-Pilotprojekt läuft auf Englisch, Ukrainisch und Russisch über das EURES-Portal, eine von der Europäischen Arbeitsbehörde verwaltete Stellenbörse, und bringt nationale Arbeitsverwaltungen, private Arbeitsvermittlungen und Arbeitgeber aus der gesamten EU zusammen. Mehr als 3 Millionen Stellenangebote von 4000 Arbeitgebern sind derzeit auf EURES verfügbar. Andere Arbeitgeber, die sich ebenfalls beteiligen möchten, sind willkommen.

Der EU-Talentpool steht allen Arbeitssuchenden offen, die im Rahmen der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz einen entsprechenden Status genießen oder nach nationalem Recht Anspruch auf angemessenen Schutz und eine Arbeitserlaubnis haben. Die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem EU-Talentpool-Pilotprojekt ist freiwillig.

Nach der Registrierung können die Nutzerinnen und Nutzer mithilfe des Tools ihre Kompetenzen bilanzieren und ihre Lebensläufe hochladen. Diese sind für Arbeitsämter in allen teilnehmenden Ländern sowie registrierte Arbeitgeber in allen Ländern, die Teil des europäischen Kooperationsnetzes der Arbeitsvermittlungen (EURES) sind, sichtbar. Die Arbeitssuchenden können auch selbst die Stellenangebote auf EURES durchsuchen.

Nächste Schritte

Wie im kürzlich angenommenen Migrationsbericht angekündigt, will die Kommission die Bestimmungen der Richtlinie über vorübergehenden Schutz in vollem Umfang ausschöpfen und den Schutz für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, um ein Jahr, bis März 2024, verlängern. Dieser Punkt wird nun mit den Mitgliedstaaten erörtert.

Gleichzeitig stellt die Kommission über die Solidaritätsplattform Leitlinien und Lösungen bereit, damit sich Rückkehrende bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß abmelden oder diese informieren können, wohl wissend, dass sie jederzeit erneut in die EU einreisen und ihre Rechte im Rahmen des vorübergehenden Schutzes in Anspruch nehmen können.

Das heute eingeleitete Pilotprojekt wird im Rahmen des Pakets zu Kompetenzen und Talenten zu einer umfassenderen EU-Talentbörse ausgebaut.

Der EU-Talentpool ist eines der wichtigsten Ergebnisse des neuen Migrations- und Asylpakets, in dessen Rahmen Talente für die EU gewonnen und ihre Integration in lokale Gemeinschaften gefördert werden sollen.

Hintergrund

In ihrer Rede zur Lage der Union 2022 schlug Kommissionspräsidentin von der Leyen vor, das Jahr 2023 zum Europäischen Jahr der Aus- und Weiterbildung zu machen. Unter anderem wies die Präsidentin auf die Notwendigkeit hin, die Anerkennung von Qualifikationen zu beschleunigen und zu erleichtern – auch für Drittstaatsangehörige.

Die EU ist solidarisch mit der Ukraine und den Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen. Erstmals in der Geschichte der EU wurde die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert, nachdem sich alle EU-Länder einstimmig dafür ausgesprochen hatten. Sie verleiht den Begünstigten Anspruch auf einen Aufenthaltstitel sowie Zugang zu Wohnraum, Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung.

In der Mitteilung der Kommission vom 23. März 2022 zur Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zugang zum Arbeitsmarkt auch Menschen zu gewähren, die nach nationalem Recht angemessenen Schutz genießen.

In ihrer Mitteilung mit Leitlinien betreffend den Zugang von Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geflohen sind, zum Arbeitsmarkt, zur beruflichen Bildung und zur Erwachsenenbildung vom 14. Juni 2022 umreißt die Kommission Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten treffen können, um die aus der Ukraine eintreffenden Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen Zugang zu beruflicher Fortbildung sowie zur Erwachsenenbildung zu verschaffen. Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, sollten in der Lage sein, eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit auszuüben sowie eine Berufsausbildung zu absolvieren, und sie sollten in Bezug auf Entlohnung und sonstige Bedingungen gleich behandelt werden wie die Beschäftigten in den Mitgliedstaaten.

Die Kommission hat auf der Europass-Plattform eine Reihe von Tools in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt. So können ukrainischsprachige Nutzer Lebensläufe erstellen, ihre digitalen Kompetenzen testen, Bewerbungen verschicken und Stellen- und Ausbildungsangebote in der EU finden.

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