Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 10/12/2021

Kommission schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des lebenslangen Lernens und der Beschäftigungsfähigkeit vor

Die Kommission hat heute Vorschläge für Empfehlungen des Rates zu individuellen Lernkonten und Microcredentials vorgelegt.

Auf dem Sozialgipfel in Porto im Mai hatten die Staats- und Regierungschefs der EU das Ziel gebilligt, dass bis 2030 mindestens 60 % aller Erwachsenen jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen sollten. Wie in der Kompetenzagenda und in der Mitteilung über den europäischen Bildungsraum von 2020 angekündigt, hat die Kommission heute Vorschläge für Empfehlungen des Rates zu individuellen Lernkonten und Microcredentials vorgelegt, um die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung dieses Ziels zu unterstützen.

Menschen, die über solide Kompetenzen verfügen, können neue Chancen besser nutzen und verfügen in schwierigen Zeiten über ein Sicherheitsnetz. Zugleich fördern Kompetenzen die Inklusion und den sozialen Aufstieg, und der Wirtschaft stehen qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung, die sie für Wachstum und Innovation benötigt.

Der digitale und ökologische Wandel kann nur gelingen, wenn die Arbeitskräfte die richtigen Kompetenzen besitzen. Durch die COVID-19-Pandemie ist der Umschulungs- und Weiterbildungsbedarf weiter gestiegen, da sich der Arbeitsmarkt verändert und sich die Menschen auf neue Nachfragesituationen in den unterschiedlichen Sektoren einstellen müssen.

Nach Abschluss der allgemeinen und beruflichen Erstausbildung nehmen zu wenige Menschen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Oft ist Zeit- oder Geldmangel die Ursache dafür, dass keine neuen Kompetenzen erworben oder bestehende Kompetenzen nicht erweitert werden, oder den Menschen sind die vorhandenen Lernangebote und ihre Vorteile gar nicht bekannt. So wird beispielsweise schon jetzt an über 90 % der Arbeitsplätze in fast allen Branchen ein gewisses Maß an digitaler Kompetenz benötigt, während im Jahr 2019 nur 56 % der Erwachsenen über grundlegende digitale Kompetenzen verfügten.

Die beiden heute angenommenen Vorschläge für individuelle Lernkonten und Microcredentials werden zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen, indem sie es mehr Menschen ermöglichen, Lernangebote zu finden und Beschäftigungschancen wahrzunehmen.

Individuelle Lernkonten

Die Kommission will mit ihrem Vorschlag sicherstellen, dass alle Menschen jederzeit und lebenslang Zugang zu relevanten Weiterbildungsangeboten haben, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, und zwar unabhängig davon, ob sie gerade einer Beschäftigung nachgehen oder arbeitslos sind.

Hierzu setzt die vorgeschlagene Empfehlung des Rates bei den größten Hindernissen an, die den Menschen bei der Aufnahme einer Weiterbildung im Wege stehen – Motivation, Zeit und Geld – und ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, in Abstimmung mit den Sozialpartnern

  • individuelle Lernkonten einzurichten und allen Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter Weiterbildungsansprüche zu gewähren;
  • eine Liste arbeitsmarktrelevanter und qualitätsgesicherter Weiterbildungsangebote festzulegen, die für eine Finanzierung aus den individuellen Lernkonten infrage kommen, und diese Liste in einem digitalen Verzeichnis zugänglich zu machen, das sich z. B. über Mobilgeräte abfragen lässt;
  • Beratungs- und Validierungsmöglichkeiten für bereits erworbene Kompetenzen zu schaffen und bezahlten Ausbildungsurlaub einzuführen.

Der innovative Charakter dieses Vorschlags besteht darin, dass die Menschen selbst bei der Kompetenzentwicklung im Mittelpunkt stehen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Finanzierung auf den individuellen Weiterbildungsbedarf abzustimmen.

Microcredentials

Microcredentials bescheinigen Lernergebnisse, die im Rahmen einer kleineren Lernerfahrung (z. B. einem kurzen Kurs oder einer Schulung) erzielt wurden. Sie sind ein flexibles, zielgerichtetes Instrument, das die Menschen beim Erwerb der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen unterstützt, die sie für ihre persönliche und berufliche Entwicklung benötigen.

Die Kommission will mit ihrem Vorschlag sicherstellen, dass Microcredentials institutions-, unternehmens-, branchen- und grenzübergreifend funktionieren. Hierzu sollten sich die Mitgliedstaaten auf Folgendes einigen:

  • eine gemeinsame Definition für Microcredentials,
  • Standardelemente für die Beschreibung von Microcredentials und
  • Schlüsselprinzipien für die Entwicklung und Ausstellung von Microcredentials.

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Microcredentials von hoher Qualität sind und auf transparente Weise ausgestellt werden, sodass man auf die bescheinigten Inhalte vertrauen kann. Auch bei Lernenden, Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden, die einen realen Nutzen aus den Microcredentials ziehen, wird dies die Akzeptanz fördern.

Der Vorschlag umfasst zudem Empfehlungen zur Berücksichtigung von Microcredentials in den Strategien für die allgemeine und berufliche Bildung und den Arbeitsmarkt. So soll es allen Menschen ermöglicht werden, auf inklusive, maßgeschneiderte Art und Weise neue oder ergänzende Kompetenzen zu erwerben.

Das europäische Konzept für Microcredentials ist eine der zentralen Leitinitiativen für die Verwirklichung des europäischen Bildungsraums bis 2025. Microcredentials können in den Katalog von Lernangeboten aufgenommen werden, die mit den individuellen Lernkonten genutzt werden können.

Nächste Schritte

Nun beginnen die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die Vorschläge. Nach der Annahme durch den Rat wird die Kommission die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und weitere relevante Partner bei der Umsetzung der Empfehlungen des Rates unterstützen. Die Berichterstattung über die individuellen Lernkonten und das Monitoring erfolgen im Rahmen des Zyklus des Europäischen Semesters.

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