Beschäftigung, Soziales und Integration

EU-Behindertenausweis und europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

Um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen sich in der EU frei bewegen können, hat die Kommission,

  • einen neuen europäischen Behindertenausweis und
  • einen verbesserten europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen.

Was sind diese Karten?

Europäischer Behindertenausweis 

Die Karte dient als Nachweis des Behindertenstatus in allen EU-Ländern.

Sie gewährt Karteninhabern den gleichen Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen überall in der EU.

Die besonderen Bedingungen gelten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und den Besuch von Museen, Freizeit- und Sportzentren, Vergnügungsparks und vieles mehr.

Sie können unter anderem in folgender Form gewährt werden:

  • freier Eintritt
  • ermäßigte Tarife
  • vorrangiger Zugang
  • persönliche Betreuung
  • Mobilitätshilfen.

Der Europäische Ausweis wird die nationalen Behindertenausweise ergänzen, die weiterhin von den nationalen Behörden auf der Grundlage ihrer eigenen Kriterien vergeben werden.

Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen 

Die verbesserte Version dieser Karte garantiert die Nutzung von Parkplätzen und Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen in allen EU-Ländern vorbehalten sind.

Er wird die nationalen Parkkarten ersetzen.

Wann werden die Karten verfügbar sein?

Am 6. September 2023 legte die Kommission einen Vorschlag zur Erstellung dieser beiden Karten vor.

Dies wird nun vom EU-Rat und vom Europäischen Parlament verhandelt und ein Rechtsakt verabschiedet, der die EU-Regierungen dazu verpflichtet, die Karten für ihre Staatsangehörigen innerhalb von 2,5 Jahren umzusetzen.

Was steht im Vorschlag?

In dem Vorschlag sind die Regeln für beide Karten festgelegt, die Folgendes betreffen:

  • das physikalische Format
  • das Verfahren zur Einigung über das digitale Format
  • die Bedingungen, Regeln und Verfahren für die Ausstellung oder Entnahme von Karten
  • Begleitinformationen zu den Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen.

All dies muss für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Hintergrund

Diese Initiative basiert auf den Erfahrungen des laufenden EU-Pilotprojekts für Behindertenausweise in 8 EU-Ländern und basiert auf der Empfehlung 98/376 des Rates.

Im Februar-Mai 2023 fand eine öffentliche Konsultation zur Europäischen Initiative für Behindertenausweise statt.

Der Vorschlag für die beiden Karten entspricht einer Verpflichtung der Kommission in der Strategie der EU für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030.

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