Beschäftigung, Soziales und Integration

Inklusive Arbeitsmärkte

Arbeitsmärkte sind inklusiv, wenn alle Menschen im erwerbsfähigen Alter, insbesondere gefährdete und benachteiligte Menschen, eine hochwertige, bezahlte Beschäftigung ausüben können.

Die Förderung inklusiver Arbeitsmärkte ermöglicht die (Wieder-)Eingliederung in die Arbeitswelt und bedeutet konkret:

Politische Lösungsansätze

In der europäischen Säule sozialer Rechte und insbesondere den Grundsätzen 4, 13 und 14 sind die aktive Unterstützung für Beschäftigung, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und ein Mindesteinkommen für jede(n) EU-Bürger/in vorgesehen.

Im Jahr 2008 wurden die Mitgliedstaaten in der Empfehlung zur aktiven Eingliederung der EU aufgefordert, eine umfassende Strategie auszuarbeiten, die auf drei sozialpolitischen Bereichen basiert: angemessener Einkommensunterstützung, inklusiven Arbeitsmärkten und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen.

Insbesondere für den Bereich inklusive Arbeitsmärkte wurden praktische Maßnahmen wie Erwachsenenbildung, Unterstützung während des Beschäftigungsverhältnisses usw. empfohlen.

Im Jahr 2013 wurden die Mitgliedstaaten im Kontext des EU-Sozialinvestitionspakets dringend aufgefordert, die Umsetzung der Empfehlung zur aktiven Eingliederung zu beschleunigen.

In einer begleitenden Arbeitsunterlage wurden zwei zentrale Probleme im Zusammenhang mit den Steuer- und Sozialleistungssystemen hervorgehoben: Armut trotz Erwerbstätigkeit und negative Arbeitsanreize.

Im Jahr 2016 nahm der Rat eine Empfehlung zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt an, in der drei wichtige Schritte vorgeschlagen werden: Während die Registrierung von Langzeitarbeitslosen bei einer Arbeitsverwaltung gefördert wird, sollte jede registrierte Person eine eingehende individuelle Bestandsaufnahme durchlaufen, um ihre Bedürfnisse und ihr Potenzial zu ermitteln, und allerspätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit sollte ihr eine Wiedereingliederungsvereinbarung angeboten werden.

Zur Unterstützung der Maßnahmen in diesem Bereich können die Mitgliedstaaten auch Mittel auf EU-Ebene in Anspruch nehmen, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und der Aufbau- und Resilienzfazilität.

Außerdem befasst sich der Ausschuss für Sozialschutz mit weiteren Maßnahmen in diesem Bereich. Die Kommission arbeitet auch im Rahmen des Europäischen Semesters mit den Mitgliedstaaten zusammen.

Dokumente zum Thema

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