Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 24/05/2023

Politische Leitlinien im Rahmen des Europäischen Semesters: Unterstützung von Reformen und Investitionen zur Sicherung von langfristigem Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Gerechtigkeit und Resilienz der EU

Die Kommission gibt den Mitgliedstaaten heute im Rahmen des Frühjahrspakets des „Europäischen Semesters 2023“ Leitlinien an die Hand, um angesichts des schwierigen geopolitischen Umfelds eine robuste und zukunftssichere Wirtschaft zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit und langfristigen Wohlstand für alle gewährleistet.

Dies erfordert einen integrierten Ansatz über alle Politikbereiche hinweg, der ökologische Nachhaltigkeit, Produktivität, Gerechtigkeit und makroökonomische Stabilität fördert. Das Europäische Semester bildet den Rahmen für die diesbezügliche politische Koordinierung und erstreckt sich auch auf die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der kohäsionspolitischen Programme. Es umfasst ferner eine aktualisierte Berichterstattung über die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Mitgliedstaaten.

Verbesserte Aussichten vor dem Hintergrund anhaltender Herausforderungen

In einem herausfordernden globalen Umfeld zeigt sich die europäische Wirtschaft weiterhin widerstandsfähig.

Niedrigere Energiepreise, weniger Lieferengpässe und ein starker Arbeitsmarkt haben zu einem moderaten Wachstum im ersten Quartal 2023 beigetragen, wodurch Ängste vor einer Rezession zerstreut wurden. Gleichzeitig hat sich allerdings trotz weiter rückläufiger Inflation die Kerninflation verfestigt, was zu einer weiteren Verschärfung der Finanzierungsbedingungen geführt hat.  

Der Frühjahrsprognose 2023 zufolge wird die EU-Wirtschaft im Jahr 2023 um 1,0 % und im Jahr 2024 um 1,7 % wachsen. Für die EU wird eine Inflationsrate von 6,7 % für 2023 und von 3,1 % für 2024 prognostiziert.

Für dieses Jahr wird ein Beschäftigungswachstum von 0,5 % prognostiziert, das 2024 auf 0,4 % sinken dürfte. Die Arbeitslosenquote wird den Projektionen zufolge weiterhin bei knapp über 6 % liegen.

Wirksame Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der Kohäsionspolitik als entscheidende Faktoren für eine robuste und zukunftssichere EU-Wirtschaft

Zwei Jahre nach Beginn ihrer Umsetzung trägt die Aufbau- und Resilienzfazilität – das Herzstück des mit 800 Mrd. EUR ausgestatteten EU-Aufbauplans NextGenerationEU – weiterhin dazu bei, den fairen und inklusiven ökologischen und digitalen Wandel in allen Mitgliedstaaten zu beschleunigen und dadurch die Resilienz der EU insgesamt zu stärken. Das Europäische Semesters soll dafür sorgen, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die kohäsionspolitischen Programme auf komplementäre Weise umgesetzt werden. Die politischen Leitlinien bieten den Mitgliedstaaten Orientierung bei der Bewältigung zentraler wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen.

Mittlerweile stehen alle nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, es wurden 24 Zahlungsanträge bearbeitet und die Kommission hat im Rahmen der Fazilität mehr als 152 Mrd. EUR für die erfolgreiche Umsetzung wichtiger Reformen und Investitionen ausgezahlt. Die Mitgliedstaaten sollten das Tempo bei der Umsetzung ihrer Pläne beibehalten und die kohäsionspolitischen Programme weiterhin zügig umsetzen. Ferner sollten sie weiter daran arbeiten, den CO2-Ausstoß in der Wirtschaft und Industrie in der EU zu verringern, den Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beheben, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu unterstützen, Forschung und Innovation zu fördern und in der EU die Voraussetzungen für langfristigen Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Gerechtigkeit und Resilienz zu schaffen. Die Aufnahme von REPowerEU-Kapiteln in die Pläne der Mitgliedstaaten und die hierfür vorgesehenen zusätzlichen Mittel werden dazu beitragen, die Herausforderungen der EU im Bereich der Energieversorgungssicherheit zu bewältigen und die Energiewende sowie den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen.

Gezielte Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Unterstützung des grünen und digitalen Wandels und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Länderberichte 2023 liefern einen Überblick über die spezifischen sozioökonomischen Herausforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, auch im Hinblick auf den grünen und digitalen Wandel sowie die Wettbewerbsfähigkeit. Ferner wird in den Berichten dargelegt, inwieweit die Aufbau- und Resilienzpläne der Länder diesen Herausforderungen Rechnung tragen. Die Kommission schlägt länderspezifische Empfehlungen vor, um den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Bewältigung der wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen an die Hand zu geben, die in ihren Aufbau- und Resilienzplänen nur teilweise oder nicht angegangen werden. Diese Empfehlungen werden auch zur Umsetzung des Industrieplans für den Grünen Deal beitragen.

Die länderspezifischen Empfehlungen umfassen vier Teile:

  • eine Empfehlung zur Haushaltspolitik einschließlich Haushalts- und Strukturreformen, sofern relevant;
  • eine Empfehlung zur weiteren oder zügigeren Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, einschließlich ihrer Überarbeitung und der Aufnahme von REPowerEU-Kapiteln unter Berücksichtigung potenzieller länderspezifischer Umsetzungsrisiken, und zur raschen Umsetzung der angenommenen kohäsionspolitischen Programme;
  • eine aktualisierte und spezifischere Empfehlung zur Energiepolitik im Einklang mit den REPowerEU-Zielen und
  • gegebenenfalls eine zusätzliche Empfehlung zu noch nicht bewältigten und/oder neu entstehenden strukturellen Herausforderungen.

Haushaltspolitische Leitlinien

Nach dem Auslaufen der allgemeinen Ausweichklausel legt die Kommission erneut quantifizierte und differenzierte länderspezifische Empfehlungen für die Haushaltspolitik vor:

  • Die Mitgliedstaaten, die ihr mittelfristiges Haushaltsziel (d. h. das im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts für jedes Land festgelegte Haushaltsziel) gemäß der Frühjahrsprognose 2023 erreicht haben, werden aufgefordert, 2024 eine solide Haushaltslage beizubehalten.
  • Alle anderen Mitgliedstaaten werden aufgefordert, für eine umsichtige Haushaltspolitik zu sorgen, insbesondere indem sie den nominalen Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 begrenzen.
  • Alle Mitgliedstaaten sollten die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechterhalten und sicherstellen, dass Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds, insbesondere für den ökologischen und digitalen Wandel, tatsächlich abgerufen werden.
  • Alle Mitgliedstaaten sollten bis Ende 2023 die geltenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich auslaufen lassen. Für den Fall, dass ein neuerlicher Energiepreisanstieg Unterstützungsmaßnahmen erforderlich macht, sollten diese Maßnahmen gezielt auf den Schutz finanziell schwächerer Haushalte und Unternehmen abstellen, für die öffentlichen Finanzen tragbar sein und die Anreize zum Energiesparen erhalten.
  • Für den Zeitraum nach 2024 sollten die Mitgliedstaaten an einer mittelfristigen Haushaltsstrategie der allmählichen und nachhaltigen Konsolidierung in Kombination mit Investitionen und Reformen für ein höheres nachhaltiges Wachstum festhalten, um mittelfristig eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Haushaltslage zu erreichen.

Bericht über die Einhaltung der Defizit- und Schuldenkriterien des Vertrags

Die Kommission hat einen Berichtnach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für 16 Mitgliedstaaten erstellt: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei und Finnland. Ziel dieses Berichts ist es zu bewerten, inwieweit die Mitgliedstaaten die Defizit- und Schuldenkriterien des Vertrags einhalten.

Dem Bericht zufolge erfüllten Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei das Defizitkriterium nicht.

In dem Bericht wird unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Faktoren der Schluss gezogen, dass Frankreich, Italien und Finnland das Schuldenstandskriterium nicht erfüllen. Dennoch ist die Kommission der Auffassung, dass die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen nicht angezeigt ist.

Die Kommission wird dem Rat vorschlagen, auf Basis der Ist-Daten für 2023 im Frühjahr 2024 defizitbedingte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit zu eröffnen.

Behebung makroökonomischer Ungleichgewichte

Die Kommission hat geprüft, ob in den 17 Mitgliedstaaten, die im Warnmechanismusbericht 2023 für eine eingehende Überprüfung ausgewählt wurden, makroökonomische Ungleichgewichte bestehen.

  • Zypern weist Ungleichgewichte auf, nachdem bis 2022 übermäßige Ungleichgewichte zu verzeichnen waren, da Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Privat-, Staats- und Auslandsverschuldung zwar insgesamt zurückgegangen sind, aber nach wie vor Anlass zur Sorge geben.
  • Ungarn weist inzwischen auch Ungleichgewichte auf. Es bestehen Abwärtsrisiken, und Ungleichgewichte können sich zu übermäßigen Ungleichgewichten entwickeln, wenn nicht umgehend politische Maßnahmen ergriffen werden.
  • In Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Schweden und Spanien bestehen nach wie vor Ungleichgewichte.

Bei den Ländern mit Ungleichgewichten gehört Rumänien zu den Ländern mit Abwärtsrisiken, und Ungleichgewichte können sich zu übermäßigen Ungleichgewichten entwickeln, wenn nicht dringend politische Maßnahmen ergriffen werden. Andererseits gehen die Anfälligkeiten in Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal so weit zurück, dass eine Fortsetzung dieser Trends im nächsten Jahr die Entscheidung rechtfertigen würde, dass keine Ungleichgewichte bestehen.

  • Griechenland und Italien weisen nach wie vor übermäßige Ungleichgewichte auf, ihre Anfälligkeiten scheinen sich jedoch zu verringern, was auch auf politische Fortschritte zurückzuführen ist.
  • In Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg und der Slowakei bestehen keine Ungleichgewichte, da die Anfälligkeiten derzeit insgesamt unter Kontrolle zu sein scheinen.

Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms

Bei der Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms wird die wirtschaftliche, haushaltspolitische und finanzielle Lage der Mitgliedstaaten, die Finanzhilfeprogramme in Anspruch genommen haben, im Hinblick auf ihre Rückzahlungskapazitäten bewertet. Den Berichten über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms für Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern ist zu entnehmen, dass alle fünf Mitgliedstaaten weiterhin in der Lage sind, ihre Schulden zurückzuzahlen.

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Die Kommission schlägt Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2023 vor. In diesen Leitlinien werden gemeinsame Prioritäten für die Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten festgelegt, um sie gerechter und inklusiver zu gestalten. Die aktuellen im November 2022 angenommenen Leitlinien spiegeln bereits das Umfeld nach der COVID-19-Krise und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wider. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, die derzeitigen beschäftigungspolitischen Leitlinien auf 2023 zu übertragen.

Darüber hinaus wird in den Leitlinien auf jüngste politische Initiativen verwiesen. In den Leitlinien wird auch auf das Europäische Jahr der Kompetenzen verwiesen, das neue Impulse für die Einbindung von Partnern und die Mobilisierung von Finanzmitteln zur Behebung von Qualifikationsdefiziten und Arbeitskräftemangel gibt. Schließlich betont die Kommission, wie wichtig es ist, die Fortschritte bei der Verwirklichung der Kernziele der EU für 2030 und der nationalen Ziele im Bereich Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung zu überwachen.

Nächste Schritte

Die Kommission fordert die Euro-Gruppe und den Rat auf, das Paket zu erörtern und die heute vorgelegten Leitlinien zu billigen. Die Kommission sieht einem konstruktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament über den Inhalt dieses Pakets und alle weiteren Schritte im Zyklus des Europäischen Semesters erwartungsvoll entgegen.

Seite weiterempfehlen