Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 18/11/2020

Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2021

​In dem Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht werden die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Beschäftigung und die soziale Lage in Europa analysiert.

Nach dem Bericht, die COVID-19-Krise hat einen seit sechs Jahren anhaltenden positiven Trend auf dem Arbeitsmarkt beendet. Sowohl die Gesamtbeschäftigung als auch die Beschäftigungsquote sind erheblich zurückgegangen, wenngleich der Anstieg der Arbeitslosenquote aufgrund der raschen Einführung von Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen bislang moderat war. Mitgliedstaaten, die bereits vor der Pandemie mit erheblichen sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert waren, hat die Krise noch anfälliger gemacht. 

Der wirtschaftliche Schock auf dem Arbeitsmarkt bringt je nach Wirtschaftszweig und Arbeitnehmerkategorie unterschiedliche Auswirkungen mit sich. Der Beschäftigungsrückgang hat sich besonders stark auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen ausgewirkt. Zudem hat die Jugendarbeitslosigkeit stärker zugenommen als die Arbeitslosigkeit in anderen Altersgruppen. Der Anteil junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, ist stark gestiegen. Daneben sind auch außerhalb der EU geborene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders stark betroffen. 

Die Kommission wird weiterhin alle arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und den Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich und den Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes regelmäßig aktualisieren. Im Rahmen des außergewöhnlichen Europäischen Semesters 2021 wird der Gemeinsame Beschäftigungsbericht die Mitgliedstaaten zusätzlich dabei unterstützen, prioritäre Bereiche für Reformen und Investitionen zu ermitteln, die sie vor dem Hintergrund der beschäftigungspolitischen Leitlinien in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufnehmen sollten.

Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, führte aus: „Die COVID-19-Krise hat zu einem Einschnitt bei dem seit 6 Jahren anhaltenden positiven Trend auf dem Arbeitsmarkt geführt. Dies betrifft alle Europäer, insbesondere aber junge Menschen und Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen oder in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Die EU wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen mobilisieren und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, die sozioökonomischen Folgen der Krise abzufedern, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, Arbeitsplätze zu erhalten und den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft zu erleichtern. Um uns für den Arbeitsmarkt nach COVID-19 zu rüsten müssen wir uns auf die Kompetenzentwicklung und den Schulungsbedarf konzentrieren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir in einer Krise die Schwächsten in der Gesellschaft erreichen und uns noch entschlossener für die Bekämpfung von Armut, Ausgrenzung und Ungleichheiten einsetzen.“

Seite weiterempfehlen