Im engeren Sinne bedeutet Lärm jedes unerwünschte Geräusch; der Begriff
bezieht sich auf Situationen, in denen die betroffene Person nicht absichtlich
zuhört.
Menschen, die Musik hören oder die ein Musikgerät benutzen, können lauten
Tönen ausgesetzt sein, die sie nicht als Lärm empfinden. Ein unfreiwilliger
Zuhörer hingegen kann sich dadurch trotzdem abgelenkt und gestört fühlen und die
Musik des Nachbarn als Lärm bezeichnen.
Im weiteren Sinne wird Lärm oft als Synonym für Geräusch verwendet.
Freizeitlärm: Geräusche, denen eine Person bei
Freizeitaktivitäten ausgesetzt ist (freiwillig und unfreiwillig).
Arbeitsplatzlärm: Geräusche, denen Arbeitnehmer an ihrem
Arbeitsplatz ausgesetzt sind.
Quelle: GreenFacts
Umgebungslärm: unerwünschte oder gesundheitsschädliche
Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden,
einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr,
Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Gelände für industrielle Tätigkeiten gemäß
Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die
integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ausgeht.
Industrielärm: Lärm, der durch industrielle Tätigkeiten
erzeugt wird.