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Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken

Konjunkturstatistiken werden auf der Grundlage der Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken ab dem Berichtszeitraum 2021 bereitgestellt. Weitere Informationen zu den Änderungen und neuen Datenanforderungen, die durch diese Verordnung eingeführt wurden, finden Sie in dem Artikel  Europäische Unternehmensstatistiken (auf Englisch).

Einen Überblick über die bisherigen Regelungen finden Sie in dem Artikel Konjunkturstatistiken – Rechtsgrundlage (auf Englisch).

Sonstige relevante Rechtsakte