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Glossar:Geflügel

Geflügel im Sinne der EU–Statistik sind Hausvögel; hiervon ausgeschlossen sind Vögel, die zu Jagdzwecken in Gehegen gehalten werden und nicht der Fleischerzeugung oder Eierproduktion dienen.

Der Begriff bezieht sich auf jede Art von domestizierten oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, die für Fleisch, Eier oder Federn gezüchtet werden. Heimisch gehaltene Strauße gehören gemäß dieser Definition zum Geflügel, gelten jedoch nicht als Wild- oder Wassergeflügel (da sie zur Ordnung der Struthioniformes gehören).

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bezeichnet Geflügel aus Zuchtbetrieben mit wirtschaftlichem Verwendungszweck als 'Hausgeflügel'.

Dazu gehören

  • Hennen und Hühner (Gallus gallus L.)
  • Truthühner (Meleagris spp.)
  • Enten (Anas spp. und Cairina moschata L.)
  • Hausgänse (Anser anser domesticus L.)
  • Wachteln (Coturnix spp.)
  • Fasanen (Phasianus spp.)
  • Perlhühner (Numida meleagris domestica L.)
  • Tauben (Columbinae spp.),
  • Strauße (Struthio camelus L.)

Ausgeschlossen sind

  • Vögel, die zu Jagdzwecken in Gehegen gehalten werden
  • Vögel, die nicht der Fleischerzeugung oder Eierproduktion dienen

Strukturbaum

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Verwandte Begriffe

Statistische Daten