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Glossar:Gemeinschaftsland

Gemeinschaftsland ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche, die von dem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wird, ihm jedoch nicht unmittelbar gehört, d. h. Fläche, an der gemeinsame Rechte bestehen (Allmende).

Darunter versteht man eine gemeinschaftlich genutzte landwirtschaftliche Fläche im öffentlichen Besitz (Staat, Bundesland, Gemeinde usw.), an der eine Person ein — zumeist mit anderen ausgeübtes — Nutzungsrecht hat.

Gemeinschaftsland ist in Mittelmeerländern (Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern und Portugal), in Gebirgsländern (Österreich, Norwegen und der Schweiz) sowie in einigen osteuropäischen Ländern (Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowenien, Montenegro und Serbien) zu finden, in Ländern mit ausgedehnten Grünlandflächen (Irland, Vereinigtes Königreich und Island) und in Deutschland.

Gemeinschaftsland besteht hauptsächlich aus Dauergrünland, es kann aber aus Gartenbau oder Ackerland bestehen. Ein großer Teil dieser Flächen wird zur Beweidung von Tieren genutzt.

In gemeinsamen Landeinheiten wird die von jedem Betrieb genutzte Fläche nicht individualisiert, sondern als Teil der genutzten landwirtschaftlichen Fläche (LF) gezählt.


Dazu gehören

  • Gemeinschaftsland als landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF), die nicht vom landwirtschaftlichen Betrieb angemietet wurde (was bedeutet, dass der Betrieb möglicherweise nicht für seine Nutzung bezahlt)

Ausgeschlossen sind

  • Gemeinschaftsland als landwirtschaftlich genutzte Fläche, wenn der Betrieb eine bestimmte Fläche mietet und dafür bezahlt (in der Regel liegt eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung vor)
  • Gemeinschaftsland, das nicht für die Ziele der Landwirtschaft genutzt wird

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Verwandte Begriffe


Statistische Daten

Agriculture statistics at regional level