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Archive:Verkehrsstatistiken – Einführung

Letzte Textaktualisierung: Mai 2017.

Die deutsche Sprachversion dieses Artikels wurde im November 2018 archiviert.

For a more recent article covering its topic see Transport statistics introduced (auf Englisch).

Ein leistungsfähiges und gut funktionierendes Personen- und Güterverkehrssystem ist für die Unternehmen und Einwohner der Europäischen Union (EU) unverzichtbar. Ziel der europäischen Verkehrspolitik ist es, die saubere, sichere und rationelle Beförderung von Personen und Waren in ganz Europa zu unterstützen, den Binnenmarkt für Waren (Transport vom Produktionsstandort zum Verbraucher) zu fördern und zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht, sich in der gesamten EU frei zu bewegen (beruflich und privat), wahrnehmen können.

Eine umfassende Verkehrspolitik

Verantwortlich für die Entwicklung der Verkehrspolitik in der EU ist die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (auf Englisch)) der Europäischen Kommission. Sie hat den Auftrag, die Mobilität in einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum sicherzustellen, der sowohl den Bedürfnissen der Bevölkerung als auch den Erfordernissen von Umweltpolitik und Wettbewerbsfähigkeit Rechnung trägt. Die Generaldirektion strebt die Schaffung einer effizienten und effektiven EU-Verkehrspolitik an. Dazu gehören:

  • ein effizienter, nachhaltiger und sicherer einheitlicher europäischer Verkehrsraum – Verbesserung der Regulierung, Gewährleistung einer weitreichenden Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU im Verkehrssektor sowie eines offenen und freien Wettbewerbs sowohl in der EU als auch gegenüber wichtigen Partnerländern;
  • eine moderne europäische Verkehrsinfrastruktur – Gewährleistung der wirksamen Umsetzung der Finanzierung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) (auf Englisch) im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF) (auf Englisch) und Nutzung innovativer Finanzinstrumente (z.B. des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI));
  • ein innovativer Verkehrssektor – Gewährleistung der wirksamen Umsetzung der Finanzierung für Forschung und Innovation im Verkehrssektor im Rahmen des Programms Horizont 2020 (auf Englisch).

Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum

Im März 2011 verabschiedete die Europäische Kommission ein Weißbuch mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (KOM(2011) 144 endgültig). Diese Strategie beinhaltet 40 Initiativen, mit denen ein wettbewerbsfähiges Verkehrssystem aufgebaut werden soll, das die Mobilität steigern, größere Einschränkungen beseitigen sowie Wachstum und Beschäftigung fördern soll. Einige dieser Initiativen betreffen jeweils einen bestimmten Verkehrszweig. Dabei geht es z. B. um die Entwicklung eines echten Binnenmarktes für den Schienenverkehr oder geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt; es geht um Sicherheit im Straßenverkehr, in der Zivilluftfahrt und im Schienenverkehr, um Terminals, insbesondere die Kapazität und die Qualität von Flughäfen und den Marktzugang zu den Häfen. Einige Initiativen betreffen den Güterverkehr, u. a. den Straßengüterverkehr, den multimodalen Güterverkehr („e-Freight“), die Ladungssicherheit, den Transport gefährlicher Güter sowie multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze und Fahrgastrechte.

Mit dieser Strategie sollen bis 2050 die CO2-Emissionen des Verkehrs um 60 % (gegenüber dem Stand von 1990) reduziert und die Abhängigkeit von Ölimporten verringert werden. Um das zu erreichen, wurden verschiedene Ziele formuliert, darunter:

  • die Halbierung der Zahl mit konventionellem Kraftstoff betriebener Kraftfahrzeuge im Stadtverkehr bis 2030; ihre Verbannung aus den Städten bis 2050; eine weitgehend CO2-freie Innenstadtlogistik in den städtischen Ballungsräumen bis 2030;
  • die Steigerung des Anteils CO2-armer, nachhaltig produzierter Flugtreibstoffe auf 40 % und die Verringerung der CO2-Emissionen in der Schifffahrt um mindestens 40 % bis 2050;
  • die Verlagerung großer Teile des Personenverkehrs auf mittleren Strecken zwischen den Städten auf die Schiene bis 2050;
  • die Verlagerung von 50 % des Güterverkehrs über mehr als 300 km von der Straße auf andere Verkehrsträger bis 2050.

Mit der Strategie werden auch andere Ziele außer der Nachhaltigkeit verfolgt, beispielsweise:

  • die Senkung der Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr auf Null bis 2050 oder
  • die Verdreifachung der Länge des Hochgeschwindigkeits-Schienennetzes in der EU bis 2050.

2016 wurde ein Bericht über die Durchführung der im Weißbuch angekündigten Maßnahmen mit einer Bestandaufnahme der erzielten Fortschritte veröffentlicht.

Verkehrsinfrastruktur

Im Dezember 2013 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf einen neuen Rahmen für die Verkehrsinfrastruktur und Leitlinien für die Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und die Connecting Europe Facility. Damit wurde ein ehrgeiziges Paket geschnürt, mit dem erreicht werden soll, dass Unternehmen und Personen ein voll funktionsfähiges Verkehrsnetz bereitgestellt wird, in dem schnelle Leistungen der verschiedenen Verkehrsmittel miteinander kombiniert werden, um Europa von Nord nach Süd und von Ost nach West zu verbinden und eine vernetzte Infrastruktur zu schaffen, die eine Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand bilden kann.

Die Leitlinien für das TEN-V sehen die Entwicklung eines multimodalen und intelligenten Kerntransportnetzes bis 2030 vor. Darüber hinaus soll bis 2050 ein umfassendes Netz entstehen, das die Erreichbarkeit aller Regionen gewährleistet. Den strategischen Kern des TEN-V bilden neun Kernnetzkorridore (auf Englisch) und zwei horizontale Prioritäten, das europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) (auf Englisch) und die Meeresautobahnen (MoS). (auf Englisch).

Die Maßnahmen zur Entwicklung des TEN-V sehen die Entwicklung eines effizienteren Verkehrsnetzes, die Vereinheitlichung der grenzüberschreitenden Beförderung für Passagiere und Unternehmen, die bessere Anbindung zwischen verschiedenen Verkehrsträgern und einen Beitrag zu den Klimazielen der EU vor. Für den Zeitraum 2014-2020 wurden Mittel in Höhe von 24 Mrd. EUR für den Verkehrssektor im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF) bereitgestellt.

Strategie für emissionsarme Mobilität

Im Juli 2016 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für „eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität“ (COM(2016) 501 final) vor. Die Strategie bildet einen Rahmen für die von der Europäischen Kommission für die kommenden Jahre geplanten Initiativen. Sie nennt die Bereiche, in denen Optionen geprüft werden. Außerdem zeigt sie auf, wie Initiativen in ähnlichen Bereichen miteinander verknüpft sind und wie Synergien erzielt werden können. Die Strategie sollte als ein Instrument zur Modernisierung der europäischen Wirtschaft und zur Stärkung des Binnenmarktes gesehen werden. Die wesentlichen Elemente der Strategie:

  • Erhöhung der Effizienz des Verkehrssystems durch optimale Nutzung der digitalen Technologien, intelligente Preisgestaltung und den verstärkten Einsatz emissionsarmer Verkehrsträger;
  • Beschleunigung des Umstiegs auf emissionsarme alternative Energieträger für den Verkehr wie fortschrittliche Biokraftstoffe, Elektrizität, Wasserstoff, erneuerbare und synthetische Kraftstoffe sowie die Beseitigung von Hindernissen für die Elektrifizierung des Verkehrs;
  • Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen – während weitere Verbesserungen der Verbrennungsmotoren notwendig sind, sieht die Strategie den beschleunigten Umstieg auf emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge in Europa vor (in den EU-Rechtsvorschriften ist bisher noch die Rede von emissionsarmen Fahrzeugen mit Abgasemissionen von unter 50g/km; dazu zählen Plug-in-Hybride, reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge, d. h. Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb; die beiden Letztgenannten sind auch Beispiele für emissionsfreie Fahrzeuge).

Städten und Kommunalbehörden kommt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Strategie für emissionsarme Mobilität zu. Sie schaffen bereits Anreize für emissionsarme alternative Energieträger und Fahrzeuge und fördern damit einen Umstieg auf aktive Fortbewegung (per Fahrrad und zu Fuß), öffentliche Verkehrsmittel und/oder die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen wie Bike- oder Car-Sharing und Car-Pooling, um Verkehrsstaus und Umweltverschmutzung zu reduzieren.

Schließlich verweist die Strategie auf den Einsatz der EU für „globales Handeln“, um die Emissionen in der internationalen Luftfahrt und im Seeverkehr zu reduzieren.

Jüngste Entwicklungen

Straßenverkehr

Im April 2015 wurde die Richtlinie (EU) 2015/719 verabschiedet, mit der die bestehenden Rechtsvorschriften über die Abmessungen von Lastkraftwagen geändert wurden, um Umweltleistung und Verkehrssicherheit zu verbessern und Betriebskosten und Straßenschäden zu verringern.

Schienenverkehr

2016 wurde das vierte Eisenbahnpaket angenommen. Es beinhaltet sechs Gesetzgebungsvorschläge zur Vollendung des (einheitlichen europäischen Eisenbahnraums) (auf Englisch). Das Paket umfasst zwei Säulen:

Das vierte Eisenbahnpaket soll einen Beitrag zu einem leistungsfähigeren und stärker am Kunden orientierten Eisenbahnsektor und zur Verbesserung der relativen Attraktivität des Schienenverkehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern leisten, indem der Eisenbahnverkehrsmarkt für den Wettbewerb geöffnet, die Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze verbessert und die Schieneninfrastruktur ausgebaut werden.

Luftverkehr

Mit der 2004 eingeleiteten Initiative zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (auf Englisch) soll den Herausforderungen durch die Überlastung des Luftraums und den erhöhten Druck auf Flughäfen und die Flughafenkapazität angesichts des bis 2030 zu erwartenden weiteren Anstiegs des Luftverkehrsaufkommens begegnet werden. Auf diese Initiative folgte 2009 ein zweites Maßnahmenpaket mit dem Titel „Einheitlicher europäischer Luftraum II“ (auf Englisch), bei dem die Themen Umwelt und Kosteneffizienz stärker in den Vordergrund gerückt wurden. Da die Neuerungen nur schleppend vorankamen, legte die Europäische Kommission im Juni 2013 weitere Vorschläge für den „Einheitlichen europäischen Luftraum II+“ (auf Englisch) (COM(2013) 408 final) vor. Dazu zählten Initiativen zur Verbesserung der Sicherheit und der Aufsicht sowie eine stärkere Kundenorientierung, um so ehrgeizigere Leistungsziele zu setzen. Das übergeordnete Ziel dieser Initiativen ist die Steigerung der Wirtschafts-, Finanz- und Umweltleistung der Flugsicherungsdienste bei gleichzeitigem Abbau der Fragmentierung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems.

Im Dezember 2015 verabschiedete die Europäische Kommission eine „Luftfahrtstrategie für Europa“ (auf Englisch) (COM(2015) 598 final) die sicherstellen soll, dass die europäische Luftfahrt wettbewerbsfähig bleibt und die Vorteile einer in schnellem Wandel und in der Entwicklung begriffenen Weltwirtschaft nutzen kann. Die drei Hauptprioritäten dieser Strategie lauten:

  • Erschließung von Wachstumsmärkten durch die Verbesserung von Dienstleistungen, Marktzugang und Investitionsmöglichkeiten in Drittländern, wobei faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen sind;
  • Überwindung der Grenzen des Wachstums in der Luft und am Boden durch die Verringerung von Kapazitätsengpässen und die Verbesserung von Effizienz und Vernetzung;
  • Aufrechterhaltung hoher Standards für Flugsicherheit und Gefahrenabwehr in der EU durch den Übergang zu risiko- und leistungsbezogenen Konzepten.

Binnenschifffahrt

Im September 2013 verabschiedete die Europäische Kommission das Aktionsprogramm NAIADES II (auf Englisch) mit dem Titel „Mehr Qualität in der Binnenschifffahrt“. Dieses Paket enthält ein Bündel von Initiativen zur:

  • Verbesserung der Infrastruktur;
  • Förderung der Innovation und der Funktionsfähigkeit des Marktes;
  • Unterstützung grüner Initiativen;
  • Förderung von Ausbildung und beruflichen Qualifikationen in dem Bereich;
  • Verbesserung der Einbindung der Binnenschifffahrt in die multimodale Logistikkette.

Der Anteil der Binnenschifffahrt am Beförderungsaufkommen lässt sich noch erheblich steigern, insbesondere angesichts der häufigen Überlastung und der Kapazitätsprobleme bei anderen Verkehrsträgern. Die Binnenschifffahrt gilt als zuverlässig, sie hat geringe Umweltauswirkungen und noch freie Nutzungskapazitäten.

Die Umsetzung des Aktionsprogramms NAIADES II wurde ein gutes Stück vorangebracht durch die Annahme eines Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt am 18. Februar 2016 und die Annahme der Richtlinie (EU) 2016/1629 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe durch den Rat und das Europäische Parlament am 14. September 2016.

Anfang 2016 wurde hinsichtlich der internationalen Verwaltung des Sektors Binnenschifffahrt ein Meilenstein erreicht mit dem Beginn einer auf drei Jahre angelegten Unterstützungsmaßnahme für die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und ihre Tätigkeit im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) auf der Grundlage strategischer Leitlinien für 2016 bis 2018.

Seeschifffahrt

Zu den Zielen der Meerespolitik der EU gehören die Wettbewerbsfähigkeit der Seeschifffahrt, die Durchsetzung von Sicherheitsvorschriften für den Schiffsverkehr, die Verringerung des Risikos schwerer Seeunfälle und die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Seeverkehrs. Weitere Anliegen der Europäischen Kommission sind der Schutz der Bürger als Nutzer von Seeverkehrsdienstleistungen, die Gewährleistung verlässlicher und sicherer Nutzungsbedingungen, der Schutz der Rechte der Bürger als Fahrgäste, die Prüfung der Angemessenheit der öffentlichen Seeverkehrsverbindungen sowie die Verringerung des Verwaltungsaufwands durch Vereinfachung der Verfahren.

2009 legte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Strategische Ziele und Empfehlungen für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2018“ (KOM(2009) 8 endgültig) vor. 2016 folgte ein Bericht über die Umsetzung der Seeverkehrsstrategie der EU 2009-2018 (SWD(2016) 326 final) (auf Englisch).

Um diese Ziele zu erreichen, wurde u. a. die Mitteilung mit dem Titel „Der blaue Gürtel“ (COM(2013) 510 final) vorgelegt, die einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum für die Schifffahrt, die Vereinfachung der Zollformalitäten für Schiffe, den Abbau von Bürokratie, die Vermeidung von Verzögerungen in den Häfen und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs vorsieht. Der politische Rahmen für die Initiative „Blauer Gürtel“ umfasst zwei Maßnahmen: die Vereinfachung der regulären Seeverkehrsdienste seit März 2014 und die Entwicklung eines elektronischen Manifests („eManifest“, das elektronische Ladungsmanifest), das die Unterscheidung zwischen an Bord befindlichen Unionswaren und Nichtunionswaren ermöglicht. Diese Maßnahme gilt ab dem 1. Mai 2016 für zugelassene Aussteller; nicht zugelassene Aussteller werden die Möglichkeit haben, den Nachweis des EU-Status in einer neuen zentralen Datenbank zu registrieren. Diese vom Zoll verwaltete Datenbank wird voraussichtlich ab Oktober 2019 voll einsatzfähig sein. Dadurch könnten Daten auch zuverlässiger und nahezu in Echtzeit verfügbar sein (insbesondere nach Maßgabe der Richtlinie 2010/65/EU über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten (Meldeformalitäten-Richtlinie) und der Richtlinie 2014/100/EU über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr (VTMIS), die für statistische Zwecke verwendet werden könnten, z. B. über Strecken, Art der Güter, Passagiere sowie Art der Schiffe und Hafenaufenthalte.

Im März 2017 wurde außerdem eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Erbringung von Hafendiensten und zur Festlegung von gemeinsamen Bestimmungen für die finanzielle Transparenz der Häfen (Verordnung (EU) 2017/352) angenommen. Von dieser Verordnung erhofft man sich eine Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs und die bessere Vernetzung des Seeverkehrs mit dem Verkehr auf der Schiene, in der Binnenschifffahrt und auf der Straße.

Verkehrsstatistik

Zur Überwachung und Nachverfolgung der oben genannten Entwicklungen und Maßnahmen analysiert die Europäische Kommission zahlreiche Verkehrsstatistiken. Die entsprechenden Statistiken von Eurostat stellen die wichtigsten Merkmale des Verkehrswesens nicht nur anhand der Zahl der Frachtbewegungen oder der Höhe des Passagieraufkommens eines Jahres oder der Anzahl genutzter Fahrzeuge und Infrastrukturen dar, sondern auch den Beitrag der Verkehrsdienstleistungen zur gesamten Volkswirtschaft. Die Datenerfassung erfolgt nach Maßgabe mehrerer Rechtsakte, die die EU-Mitgliedstaaten zur Übermittlung statistischer Daten verpflichten, und auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen über die Bereitstellung zusätzlicher Daten.

Im Rahmen der Vorbereitung des Durchführungsberichts über den Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum wurden mehrere Themen für eine mögliche Weiterentwicklung der Verkehrsstatistiken, auch zur Verbesserung der Datenerfassung und Datenqualität, ermittelt, insbesondere in den Bereichen:

  • Fahrzeughaltung;
  • Erlangung von Informationen zur Mobilität durch intelligente Kommunikationstechnologien und die Verknüpfung nationaler Register;
  • Mobilität des städtischen Personenverkehrs.

Ein Bedarf an Statistiken besteht außerdem hinsichtlich der Überwachung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und des Fahrzeugbestands, der Indikatoren für die Energieeffizienz und der Überwachung des Nutzer- und Verursacherprinzips zur Internalisierung von externen Kosten der Infrastrukturnutzung.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Regionalstatistik des Verkehrs (t_tran_r)
Verkehr, volum und modal (t_tran_hv)
Eisenbahnverkehr (t_rail)
Straßenverkehr (t_road)
Binnenschifffahrt (t_iww)
Seeverkehr (t_mar)
Luftverkehr (t_avia)

Datenbank

Multimodale Daten (tran)
Eisenbahnverkehr (rail)
Straßenverkehr (road)
Binnenschifffahrt (iww)
Transport in Ölfernleitungen (pipe)
Seeverkehr (mar)
Luftverkehr (avia)

Spezieller Bereich

Weitere Informationen

Weblinks