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Archiv:Regionalpolitik und Prioritäten der Europäischen Kommission


Daten extrahiert im März 2018.

Aktualisierung des Artikels geplant: November 2019.

Im Fokus

Die europäische Regionalpolitik für den Finanzierungszeitraum 2014 bis 2020 wurde geändert, um der wichtigen Rolle Rechnung zu tragen, die die Förderung einer Städteagenda spielen kann.

Die Politik der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums soll die ländlichen Gebieten in der EU dabei unterstützen, mit einem breiten Spektrum von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen umzugehen.

Die europäische Politik ist von Natur aus multidimensional: Einerseits muss sie einen Gesamtrahmen umfassen, der Ziele für den gesamten Kontinent vorsieht, andererseits muss sie die oft spezifischen Bedürfnisse der nationalen und subnationalen Territorien berücksichtigen, da diese die treibenden Kräfte für die Erzielung von Ergebnissen sind. Jüngste Herausforderungen wie die globale Finanz- und Wirtschaftskrise, der zunehmende Zustrom von Migranten nach Europa oder Sicherheitsbedenken durch Terroranschläge sind Beispiele für die Notwendigkeit, sowohl globale als auch lokale Lösungen in kohärenter Weise anzubieten.

Vollständiger Artikel

Eine der wichtigsten politischen Herausforderungen für die Europäische Union (EU) besteht darin, sicherzustellen, dass alle Entwicklungen überprüft werden, damit sie der beträchtlichen geografischen Vielfalt innerhalb der EU Rechnung tragen. Die territoriale Dimension der EU-Politik wird zunehmend anerkannt, da Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen davon abhängen, dass alle Mittel optimal genutzt werden und gleichzeitig sichergestellt ist, dass die gemeinsamen Ressourcen koordiniert und nachhaltig genutzt werden.

Dieses Kapitel bietet einen Überblick über einige der wichtigsten Entwicklungen der EU-Politik, die territoriale Auswirkungen haben. Es beginnt mit Informationen darüber, wie die EU ihre Kohäsionspolitik finanziert, mit dem Ziel, sozioökonomische Ungleichheiten zwischen Regionen zu verringern. Danach werden Informationen über eine Reihe von politischen Entwicklungen gegeben, die sich auf das Leben in den Regionen, Städten und ländlichen Gebieten in Europa auswirken.

Kohäsionspolitik — Investitionen zur Reduzierung regionaler Ungleichheiten in der EU

Was versteht man unter Kohäsionspolitik?

Die Kohäsionspolitik der EU sorgt für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung und für die Förderung der territorialen Zusammenarbeit; sie fördert Tausende von Projekten, die überall in Europa umgesetzt werden. Ihre Ziele sind die Reduzierung der Ungleichheiten, die zwischen den Regionen der EU bestehen, und die Förderung eines ausgewogenen und nachhaltigen Musters der territorialen Entwicklung, indem die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wettbewerbsfähigkeit, das wirtschaftliche Wachstum, die nachhaltige Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität insgesamt unterstützt werden. Der Großteil der Finanzierungen im Rahmen der Kohäsionspolitik kommt vor allem weniger entwickelten Regionen in der EU zugute, um ihnen dabei zu helfen „aufzuholen“ und die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten zu verringern, die in der EU bestehen.

Die Kohäsionspolitik der EU basiert auf siebenjährigen Finanzierungszeiträumen, und im aktuellen Zeitraum 2014 bis 2020 wurden für kohäsionspolitische Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten 352 Milliarden EUR bereitgestellt, was fast einem Drittel des Gesamthaushalts der EU entspricht. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses diskutieren die europäischen Institutionen über die Ausgestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik nach 2020.

Im Zeitraum 2014 bis 2020 stützt sich die Kohäsionspolitik auf 11 thematische Ziele:

  • Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation,
  • Verbesserung des Zugangs zu sowie der Nutzung und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
  • Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft,
  • Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements,
  • Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz,
  • Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen,
  • Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
  • Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung,
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen,
  • Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung.

Die Kohäsionspolitik wird hauptsächlich durch drei Fonds finanziert: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERDF), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds. Der erste dieser Fonds, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, sieht schwerpunktmäßig Investitionen in Forschung und Innovation, die Digitale Agenda, die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die kohlenstoffarme Wirtschaft vor. Die Verteilung der EFRE-Mittel auf diese Prioritäten hängt von der jeweiligen Region ab: Beispielsweise müssen in stärker entwickelten Regionen mindestens 80 % der Mittel auf mindestens zwei dieser Prioritäten konzentriert werden, während dieser Anteil in weniger entwickelten Regionen 50 % beträgt. Der Schwerpunkt des Europäischen Sozialfonds liegt auf der Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie der Lage hilfsbedürftiger Menschen, die beispielsweise von Armut bedroht sind, indem in Menschen investiert wird. Im Zeitraum 2014 bis 2020 wurden über 80 Mrd. EUR für Investitionen in Humankapital in den EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Der Europäische Sozialfonds konzentriert sich auf vier thematische Ziele: Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte; Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut; Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen; Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effiziente öffentliche Verwaltung. Mit dem Kohäsionsfonds werden die EU-Mitgliedstaaten unterstützt, deren Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt. Im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 werden 63,4 Mrd. EUR einer Vielzahl von Investitionsprojekten für transeuropäische Netzwerke (TEN) und die Umwelt zugeteilt, wobei der Schwerpunkt auf folgenden Bereichen liegt: Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, Förderung der Anpassung an den Klimawandel und Risikoprävention, Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz, Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Abbau der zentralen Engpässe in Netzinfrastrukturen und Verbesserung der institutionellen Kapazitäten. Er unterliegt denselben Regeln hinsichtlich Programmplanung, Verwaltung und Überwachung wie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Europäische Sozialfonds.

Weitere Informationen:

Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung — Regionalpolitik, die Hauptinvestitionspolitik der EU

Kohäsionspolitik: Wie wird über den Haushalt entschieden?

Der Gesamthaushalt für die Kohäsionspolitik und die Regeln für die Zuweisung der Mittel werden vom Rat und vom Europäischen Parlament gemeinsam beschlossen. Am 17. Dezember 2013 wurde ein Paket von Rechtsvorschriften für die Kohäsionspolitik 2014 bis 2020 verabschiedet. Dies umfasste eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (CPR), die die allgemeinen Bestimmungen und die Vereinfachung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) festlegt; die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen wurde im Oktober 2015 geändert, um der außergewöhnlichen Situation Griechenlands infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und der darauf folgenden Staatsschuldenkrise Rechnung zu tragen.

Die NUTS-Klassifikation — objektive Grundlage für die Zuweisung von Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik

Wie oben gesagt, genießen Regionen bei der kohäsionspolitischen Finanzierung Vorrang, deren Entwicklung hinter dem EU-Durchschnitt zurückbleibt; so ist mehr als die Hälfte (181 Mrd. EUR) der insgesamt vorgesehenen Mittel für weniger entwickelte Regionen bestimmt, deren BIP sich auf weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beläuft. Bei der Zuweisung von Mitteln aus den Struktur- und Investitionsfonds werden für die Klassifikation von Regionen regionale Statistiken herangezogen, wobei die NUTS-Klassifikation als Grundlage für regionale Grenzen und geografische Förderfähigkeit dient.

Die Förderfähigkeit der Regionen durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 wurde auf der Grundlage des regionalen BIP je Einwohner (in KKS) als Durchschnittswert über den Zeitraum 2007 bis 2009 berechnet. Die NUTS-2-Regionen wurden in drei Kategorien unterteilt:

  • weniger entwickelte Regionen mit einem BIP je Einwohner von weniger als 75 % des EU-27-Durchschnitts,
  • Übergangsregionen mit einem BIP je Einwohner zwischen 75 % und 90 % des EU-27-Durchschnitts, und
  • stärker entwickelte Regionen mit einem BIP je Einwohner von mehr als 90 % des EU-27-Durchschnitts.

Karte 1 zeigt die Förderfähigkeit von NUTS-2-Regionen durch Mittel aus den Strukturfonds für den Finanzierungszeitraum 2014 bis 2020. Die weniger entwickelten Regionen (orange dargestellt), die den größten Anteil der Mittel erhalten, liegen vorwiegend im Osten und Süden der EU und umfassen die baltischen Mitgliedstaaten sowie Gebiete in äußerster Randlage.

Die Förderfähigkeit der Regionen durch Mittel aus dem Kohäsionsfonds wurde ursprünglich mit einem anderen Indikator und für einen leicht anderen Zeitraum als für die beiden anderen Fonds berechnet: Die Förderfähigkeit beruht auf dem durchschnittlichen BNE pro Kopf (in KKS) im Zeitraum zwischen 2008 und 2010. Nur EU-Mitgliedstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen je Einwohner unter 90 % des EU-27-Durchschnitts wurden mit Mitteln für Maßnahmen zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheit und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung unterstützt. Im Zeitraum 2014 bis 2016 traf dies auf Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei zu, während Zypern für eine Übergangsförderung in Betracht kam. Im Jahr 2016 erfolgte eine Überprüfung der Förderfähigkeit für Mittel aus dem Kohäsionsfonds auf Grundlage von Informationen zum Bruttonationaleinkommen je Einwohner als Durchschnittswert über den Zeitraum 2012 bis 2014. Infolgedessen war die einzige Änderung, dass Zypern voll förderfähig war für Mittel aus dem Kohäsionsfonds (ab dem 1. Januar 2017).
Karte 1: Förderfähigkeit von Regionen für den Kohäsionsfonds, nach Nuts-2-Regionen für den Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020
(% des EU-27-Durchschnitts, basierend auf KKS pro Kopf)
Quelle: Europäische Kommission, Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung

Weitere Informationen:

Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung

Kohäsionspolitik: Umsetzung

Die Mittel aus den Struktur- und Investitionsfonds werden über ein Verfahren zugewiesen, an dem Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie Sozialpartner (beispielsweise Organisationen, die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vertreten) und zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Jeder Mitgliedstaat erstellt einen Entwurf eines Partnerschaftsabkommens und eines operationellen Programms, in dem Informationen über seine regionale Strategie und eine Liste mit Vorschlägen für verschiedene Programme enthalten sind. Nachdem die Inhalte mit der Europäischen Kommission verhandelt wurden, sind nationale/regionale Verwaltungsbehörden in allen Mitgliedstaaten dafür zuständig, Tausende von potenziellen Projekten auszuwählen, zu überwachen und zu bewerten. Die Europäische Kommission stellt Finanzmittel bereit, damit diese Behörden mit der Finanzierung ihrer Programme beginnen können, wobei jedes Programm sowohl von der Kommission als auch vom jeweiligen Mitgliedstaat überwacht wird, und Zahlungen werden auf Grundlage von Belegen für die Ausgaben und von Berichterstattung getätigt.

Für den Zeitraum 2014 bis 2020 wurden die Regeln der Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik vereinfacht, sodass jetzt harmonisierte Regeln für alle Fonds gelten. Die Politik wurde angepasst und basiert auf einem ergebnisorientierten Ansatz mit transparenteren Kontrollen und weniger Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus wurden besondere Vorbedingungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit Finanzmittel vergeben werden können, und im Sinne einer besser zu überprüfenden Rechenschaftspflicht wurden messbare Ziele eingeführt.

Kohäsionspolitik: Integration in breiter gefasste politische Ziele

Die Regionalpolitik und die Finanzierung ermöglichen es, viele der allgemeinen politischen Ziele der EU zu erreichen, indem sie beispielsweise direkt zu den Kommissionsprioritäten 2015-2019 beitragen. Die Kohäsionspolitik ist eng in die Strategie Europa 2020 und die Investitionsoffensive für Europa integriert — weitere Informationen siehe unten. Im Zeitraum 2014 bis 2020 ist die Programmplanung erstmals in eine allgemeine wirtschaftspolitische Koordinierung, insbesondere in das Europäische Semester eingebunden. Hierbei handelt es sich um einen jährlichen Zyklus für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik, mit dem die individuellen Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten koordiniert werden sollen. Diese Verknüpfungen zwischen der Kohäsionspolitik und den weitergehenden wirtschaftlichen Reformen wurden insofern gestärkt, als die Europäische Kommission die regionale finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten, die sich nicht an die wirtschaftlichen Regeln der EU halten, aussetzen kann.

Andere Politikbereiche, die sich auf die Regionen auswirken

Wie bereits erwähnt, kann die Regionalpolitik eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung umfassenderer politischer Ziele der EU - wie etwa der Prioritäten der Europäischen Kommission - spielen, während kohäsionspolitische Investitionen auch eine Reihe von politischen Initiativen in anderen Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, Energie, Umwelt, Binnenmarkt, Forschung und Innovation ergänzen können.

Stadtentwicklung in der EU

Die verschiedenen Dimensionen des städtischen Lebens — wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische — hängen eng miteinander zusammen. Eine erfolgreiche Stadtentwicklung basiert häufig auf koordinierten/integrierten Ansätzen, mit denen durch unterschiedliche politische Maßnahmen wie Stadterneuerung, Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten, Verhütung von Kriminalität, Förderung sozialer Inklusion oder Umweltschutz ein Gleichgewicht zwischen diesen Dimensionen angestrebt wird. Die Stadtentwicklung kann eine wichtige Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung der Strategie Europa 2020 spielen und für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sorgen.

Was ist Stadtentwicklungspolitik?

Eine wichtige Änderung in der europäischen Politik für den Finanzierungszeitraum 2014 bis 2020 betrifft die Anerkennung der größeren Rolle, die die städtische Dimension der Regionalpolitik, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung, spielen kann. Die städtische Dimension steht nämlich im Zentrum der Kohäsionspolitik der EU, bei der mindestens die Hälfte der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für Investitionen in städtische Gebiete vorgesehen sind. Die Europäische Kommission schätzt, dass während des sechsjährigen Zeitraums etwa 10 Mrd. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die nachhaltige Stadtentwicklung in rund 750 europäischen Städten bereitgestellt werden. Zu den regionalpolitischen Vorhaben der EU in Bezug auf Stadtentwicklung gehören unter anderem folgende:

  • Konzentration von Investitionen auf Bereiche wie nachhaltige städtische Mobilität, Sanierung benachteiligter Gemeinschaften oder Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten,
  • Einsatz von mindestens 5 % der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung,
  • Schaffung eines Stadtentwicklungsnetzwerks, das für die Überprüfung der Verwendung der Mittel aus den europäischen Fonds zuständig ist,
  • Förderung von lokaler Entwicklung in den Städten, die von der örtlichen Bevölkerung betrieben wird.

Mit der Stadtentwicklungspolitik soll der wirtschaftliche, soziale und ökologische Wandel der Städte durch integrierte und nachhaltige Lösungen gefördert werden. Bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 kann sie durch verschiedene Initiativen eine wichtige Rolle spielen, indem der geografische Anwendungsbereich der Strategie auf eine zusätzliche Verwaltungsebene erweitert wird. Einige Kommentatoren und Interessenträger sind nämlich der Ansicht, dass die Städte mehr in die Konzeption und die Umsetzung der EU-Politik eingebunden werden sollten, da trotz ihres wirtschaftlichen Gewichts keine ausdrückliche städtische Dimension in der Strategie Europa 2020 oder den damit angestrebten Zielen vorgesehen ist, auch wenn drei der wichtigsten Projekte — die digitale Agenda, die Innovationsunion und „Youth on the Move“ — jeweils bestimmte städtische Herausforderungen zum Thema haben.

Weitere Informationen:

Stadtentwicklung in der EU

Was ist die EU-Städteagenda?

Im Februar 2014 veranstaltete die Europäische Kommission ein CITIES-Forum, um zu beraten, wie die städtische Dimension der EU-Politik gestärkt werden kann. Im Mittelpunkt stand eine Debatte darüber, ob eine EU-Städteagenda gebraucht wird, mit der die zunehmende Zahl der sektorbezogenen Politikfelder, die Auswirkungen auf die städtischen Gebiete in der EU haben, zusammengeführt werden können, beispielsweise in den Bereichen Energie, Informationsgesellschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Umwelt, Verkehr, Bildung oder Kultur. Viele Beteiligte sahen darin eine Gelegenheit, einen Rahmen festzulegen, um für Kohärenz bei einer Vielzahl von Initiativen und Politikfeldern zu sorgen und um die Rollenverteilung zwischen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Behörden zu klären.

Dem Forum folgte im Juli 2014 eine Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel Die städtische Dimension der EU-Politikfelder – Kernpunkte einer EU-Städteagenda (COM(2014) 490). Sie beinhaltet eine Reihe von Optionen für die Entwicklung einer Städteagenda, unter anderem:

  • eine Rolle für die Organe der EU als Vermittler bei der städtischen Entwicklung,
  • eine weitere Integration der sektorbezogenen Politikfelder, so dass diese besser an die städtische Wirklichkeit angepasst sind,
  • ein Instrument zur Einbeziehung der Städte und ihrer führenden Politiker in politische Entscheidungen der EU und in die Umsetzung der Politik,
  • ein Werkzeug, mit dem die Ziele der Strategie Europa 2020 in die eigenen Strategien der Städte integriert werden können.

Ende Mai 2016 fand in Amsterdam in den Niederlanden ein Treffen der für städtische Angelegenheiten zuständigen Minister statt. Dort wurde eine Vereinbarung über eine EU-Städteagenda getroffen, so wie dies im Pakt von Amsterdam festgelegt ist. Die Vereinbarung sah die Ausarbeitung von zwölf vorrangigen Themen im Rahmen von Partnerschaften zwischen den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten der EU, europäischen Städten und anderen Interessenträgern vor. Bei jedem einzelnen Thema soll sichergestellt werden, dass die städtische Dimension in der Politik gestärkt wird. Zu diesen Themen gehören die Integration von Migranten und Flüchtlingen, Luftqualität, Armut in Städten, Wohnungswesen, Kreislaufwirtschaft, Arbeitsplätze und Kompetenzen in der lokalen Wirtschaft, Anpassung an den Klimawandel, Energiewende, nachhaltige Nutzung von Land, städtische Mobilität, digitaler Wandel und öffentliches Beschaffungswesen.

Die Städteagenda ist eine neue Arbeitsmethode, mit der das Wachstumspotenzial der Städte voll ausgeschöpft werden soll. Gleichzeitig gilt es, die sozialen Herausforderungen im Zusammenhang mit städtischen Gebieten zu meistern. Sie soll die Zusammenarbeit, das Wirtschaftswachstum, die Lebensqualität und Innovationen in den Städten Europas fördern, indem europäische Partnerschaften gebildet werden, um

  • die Einbeziehung der Städte in politische Entscheidungen der EU zu fördern („städtefreundliche“ Gesetzgebung),
  • den Zugang zu den europäischen (Struktur- und Investitions-)Fonds und ihre Nutzung zu verbessern,
  • die Wissensbasis der EU zum Thema Städte zu verbessern und dadurch dafür zu sorgen, dass das Niveau der Zusammenarbeit zwischen den Städten steigt und bewährte Praktiken ausgetauscht werden.

Weitere Informationen:

Urban agenda for the EU (auf Englisch)

Entwicklung des ländlichen Raums in der EU

Nach der Beschreibung der politischen Entwicklungen in der EU im Zusammenhang mit Städten und städtischen Gebieten wird in diesem Abschnitt auf die Entwicklung des ländlichen Raums eingegangen. Es bestehen erheblich Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Aufteilung in städtische und ländliche Gebiete. Einige Mitgliedstaaten wie Irland, Schweden oder Finnland haben einen sehr ländlich geprägten Charakter. Im Gegensatz dazu ist der Verstädterungsgrad in den Benelux-Ländern und in Malta sehr hoch. Auch innerhalb einzelner Mitgliedstaaten kann es viele verschiedene Typologien geben, beispielsweise die dicht besiedelten städtischen Gebiete Nordrhein-Westfalens im Westen Deutschland im Kontrast zu den dünn besiedelten ländlichen Gebieten Brandenburgs oder Mecklenburg-Vorpommerns im Nordosten Deutschlands.

Die Politik der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums soll die ländlichen Gebiete in der EU dabei unterstützen, mit einem breiten Spektrum von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen umzugehen. Sie ist eine Ergänzung zum System der direkten Zahlungen an Landwirte und zu Maßnahmen zur Verwaltung der Agrarmärkte. Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums wurde als zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU im Rahmen der Agenda-2000-Reform eingeführt.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellt Mittel für die Politik der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung, die für die Förderung nachhaltiger ländlicher Entwicklung verwendet werden und zu den Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beitragen sollen. Für den Zeitraum 2014 bis 2020 wurden dem ELER 99,6 Mrd. EUR zugeteilt. Wenn man nationale Beiträge hinzuzählt, betragen die für diese zweite Säule der GAP zur Verfügung stehenden Finanzmittel 161 Mrd. EUR für den gesamten Finanzierungszeitraum 2014 bis 2020, wobei Frankreich (11,4 Mrd. EUR) und Italien (10,4 Mrd. EUR) am meisten davon profitieren.

Der ELER soll bei der Entwicklung der Landwirtschaft und von ländlichen Gebieten helfen, indem Anreize für Wettbewerb und Innovationen gesetzt werden und gleichzeitig die biologische Vielfalt und die Umwelt geschützt werden. Es gibt sechs Schwerpunktbereiche, nämlich die Förderung

  • des Wissenstransfers und der Innovation in Land- und Forstwirtschaft,
  • der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft sowie nachhaltiger Forstwirtschaft,
  • der Organisation der Nahrungsmittelkette, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft,
  • der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme,
  • der effizienten Nutzung natürlicher Ressourcen und Unterstützung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft,
  • der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten.

Wie bei anderen Struktur- und Investitionsfonds basiert die Politik zur ländlichen Entwicklung seit 2014 auf der Entwicklung mehrjähriger Partnerschaften und operationeller Programme, die auf nationaler/regionaler Ebene von den einzelnen Mitgliedstaaten erarbeitet werden. Jedes Programm sollte die von der EU festgelegten Schwerpunkte abdecken, und ihre Inhalte sind mit der Europäischen Kommission zu verhandeln. Nachdem die allgemeinen Programme genehmigt wurden, sind die nationalen/regionalen Verwaltungsbehörden in jedem Mitgliedstaat für die Auswahl, Bewertung und Überwachung der einzelnen Projekte verantwortlich.

Weitere Informationen:

Entwicklung des ländlichen Raums 2014 bis 2020

Ausschuss der Regionen

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Er wurde 1994 gegründet und setzt sich aus 350 Mitgliedern – Präsidenten der Regionen, Bürgermeistern oder gewählten Vertretern der Regionen und Städte in den 28 EU-Mitgliedstaaten – zusammen, und mit einzelnen europäischen Verträgen wurde seine Rolle sukzessive erweitert. Der Ausschuss der Regionen arbeitet eng mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union sowie den verschiedenen Verwaltungsebenen in den EU-Mitgliedstaaten zusammen, um die Multi-Level-Governance zu fördern. Der Ausschuss hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen der politischen Entwicklungen der EU die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben; zudem fördert er den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU, indem er auf die Selbstverwaltung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften achtet.

Im Hinblick auf die wichtige Rolle, die Europas Regionen und Städte beim Erreichen der EU-Ziele für „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ spielen können, hat der Ausschuss der Regionen fünf politische Prioritäten für seine aktuelle Mandatsperiode (2015–2020) festgelegt: ein Neubeginn für die europäische Wirtschaft (Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltiges Wachstum in Städten und Regionen, um den Bürgern eine bessere Lebensqualität zu bieten); die territoriale Dimension der EU-Rechtsvorschriften (Arbeiten im Interesse der Bürger unabhängig davon, wo diese leben und arbeiten möchten); ein einfacheres, besser vernetztes Europa (Verbinden von Bürgern und Unternehmen auf lokaler und regionaler Ebene); Stabilität und Zusammenarbeit inner- und außerhalb der Europäischen Union (Unterstützung unserer Nachbarn auf ihrem Weg hin zu europäischen Werten); ein Europa der Bürger ist das Europa der Zukunft (Stärkung von zukunftsorientierten Partnerschaften zwischen der EU und ihren Bürgern). In diesem Sinn hat der Ausschuss der Regionen die Monitoring-Plattform des Ausschusses der Regionen eingerichtet, um die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das europäische Semester, in die Umsetzung der Strukturreformen und in die langfristige Strategie der EU für nachhaltiges Wachstum zu beobachten.

#CohesionAlliance

Wie bereits erwähnt, ist etwa ein Drittel des EU-Haushalts für die Kohäsionspolitik bestimmt, die darauf abzielt, regionale Disparitäten abzubauen, Arbeitsplätze zu schaffen, neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen und wichtige globale Themen wie Klimawandel und Migration anzugehen.

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Die #CohesionAlliance ist eine Koalition derjenigen, die glauben, dass die EU-Kohäsionspolitik weiterhin ein Pfeiler für die Zukunft der EU sein sollte. Das Bündnis entstand durch die Zusammenarbeit führender europäischer Städte- und Regionalverbände mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen. Es fordert, dass der EU-Haushalt nach 2020 die Kohäsionspolitik stärker, wirksamer, sichtbar und für jede Region in der EU verfügbar macht.

Ende Mai 2018 hatten sich über 400 lokale und regionale Gebietskörperschaften, Verbände lokaler und regionale Gebietskörperschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie über 5 000 einzelne Unterstützer der #CohesionAlliance angeschlossen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre nationalen Verbände aus der gesamten EU, die offiziell dem Bündnis beigetreten sind, repräsentieren rund 97 % der Bevölkerung der EU.

Europäische Woche für Regionen und Städte

Die Europäische Woche der Regionen und Städte ist eine jährlich stattfindende viertägige Veranstaltung, bei der Regionen und Städte ihre Möglichkeiten zur Förderung von Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Umsetzung der Kohäsionspolitik der EU präsentieren und die Bedeutung der regionalen Ebene für eine gute europäische Regierungsführung herausstellen.

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Organisiert vom Ausschuss der Regionen und der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission hat sie sich als Netzwerkplattform für die regionale und lokale Entwicklung etabliert, die von den politischen Akteuren als außerordentlich wichtig angesehen wird. Die 16. Europäische Woche der Regionen und Städte wird unter dem Motto For a strong EU cohesion policy beyond 2020 (Für eine starke Kohäsionspolitik der EU nach 2020) drei Hauptthemen zum Gegenstand haben:

  • territoriale Entwicklung (regional, städtisch, ländlich);
  • Zukunft der Kohäsionspolitik, EU-Haushalt;
  • Bildung, Kultur und Jugend.

Weitere Informationen:

Europäische Woche der Regionen und Städte (auf Englisch)

Massive Open Online Course (MOOC)

Im Januar und Februar 2018 stellte der Ausschuss der Regionen gemeinsam mit verschiedenen Generaldirektionen der Europäischen Kommission — Regionalpolitik und Stadtentwicklung; Eurostat, Haushalt, Beschäftigung, Soziales und Integration, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung — der Europäischen Investitionsbank (EIB), Interreg Europe und URBACT, eine Online-Schulung vor, mit der erklärt werden soll, wie die EU-Mittel optimal für Regionen und Städte genutzt werden können. Der Kurs richtete sich an Menschen, die sich für die EU und ihre regionalen und lokalen Angelegenheiten interessieren, und vor allem an Beamte aus regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die mit EU-Angelegenheiten befasst sind.

Der Kurs behandelte die folgenden Themen: Regionen und Städte in der EU; der EU-Haushalt — Einnahmen, Ausgaben, Verwaltung und Perspektiven, EU-Strukturfonds und Kohäsionspolitik — Unterstützung von Wachstum und Solidarität, die soziale Dimension der EU-Förderung, Förderung der lokalen und regionalen Wirtschaft — Finanzierung und Beratung für Investitionen in Regionen und Städten, die Zukunft Europas — Optionen und Erörterungen. Der Kurs bleibt online bis Mitte Januar 2019 abrufbar.

Weitere Informationen:

kostenlose offene Online-Kurs (Massive Open Online Course – MOOC)

Die Strategie Europa 2020: Schaffung einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft

Die Strategie Europa 2020, die Nachfolgestrategie der Lissabon-Strategie, wurde am 17. Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet. Sie stellt die gemeinsame Agenda der EU für die nächsten zehn Jahre dar und ist schwerpunktmäßig auf das Engagement für einen neuen Wachstumspakt ausgerichtet, der zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft führen kann. Damit sollen strukturelle Schwächen überwunden, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität gesteigert und eine nachhaltige soziale Marktwirtschaft gefördert werden. Mit der Strategie Europa 2020 sollen bis zum Jahr 2020 die folgenden fünf Ziele erreicht werden:

  • Beschäftigung — Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen auf mindestens 75 %,
  • Forschung und Entwicklung — Erhöhung der öffentlichen und privaten Investitionen in FuE auf 3,00 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP),
  • Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft — Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % (oder sogar 30 %, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind) gegenüber 1990, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieendverbrauch auf 20 % und Steigerung der Energieeffizienz um 20 %,
  • Bildung — Verringerung der Quote vorzeitiger Schulabgänger auf unter 10 % und Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 %,
  • Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung — Senkung der Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen.

Europa 2020: Koordinierung der EU-Politik

Im März 2015 schlug die Europäische Kommission neue Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (COM(2015) 99 final), deren Schwerpunkt auf folgenden Themen liegt: Förderung von Investitionen, Steigerung des Wachstums durch die Umsetzung struktureller Reformen in den EU-Mitgliedstaaten, Abbau der größten Hindernisse für Wachstum und Arbeitsplätze, Verbesserung der Nachhaltigkeit und Wachstumsfreundlichkeit öffentlicher Finanzen. Gleichzeitig legte die Kommission eine Reihe von Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (COM(2015) 098 final) vor: Stärkung der Nachfrage nach Arbeitskräften, Verbesserung des Angebots an Arbeitskräften und Kompetenzen, Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte, Sicherstellung der Gerechtigkeit, Bekämpfung von Armut und Förderung der Chancengleichheit. Ende 2017 stellte die Europäische Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters ihren Jahreswachstumsbericht 2018 (COM(2017) 690 final) vor, der die Mitgliedstaaten aufforderte, weiterhin auf dem „magischen Dreieck“ der Wirtschaftspolitik aufzubauen: Förderung der Investitionstätigkeit, Vorantreiben von Strukturreformen und Sicherstellung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik. Der Schwerpunkt lag auf Reformen zur Förderung der Investitionstätigkeit einschließlich Investitionen in Humankapital und zur Verbesserung der Produkt-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte, was zu mehr Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und langfristigem Wachstum führen soll.

Weitere Informationen:

Strategie Europa 2020

Das Europäische Semester

Europa 2020: Regionale Perspektive

Beispielsweise die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission, die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC), der Ausschuss der Regionen und das Europäische Parlament befassen sich zunehmend mit der Verknüpfung zwischen der Regionalentwicklung und der Strategie Europa 2020. Obwohl die Strategie Europa 2020 nicht speziell auf die Regionalpolitik ausgerichtet ist, betonte die Europäische Kommission, dass es weder realistisch noch wünschenswert sei, dass alle Regionen bestrebt sind, die gleichen nationalen Ziele zu erreichen. Vielmehr sei es wichtig für die Mitgliedstaaten, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse zu achten und die nationalen und regionalen Programme so zu gestalten, dass sie lokale Besonderheiten berücksichtigen, um intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern.

Mit besonderem Augenmerk auf regionale und territoriale Aspekte wurde dazu aufgerufen, die regionalen Finanzhilfen enger mit der Strategie Europa 2020 zu verzahnen und die Leistung der EU-Regionen im Hinblick auf die in dieser Strategie verankerten Ziele eingehender zu kontrollieren. Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) und die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung haben drei Studien veröffentlicht, die auf Gesamtindikatoren (auf Englisch) zur sozioökonomischen Leistung der EU-Regionen basieren und eine Reihe subnationaler Analysen im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 sowie umfangreiche Maßnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit enthalten. Unterstützt wurden ihre Arbeiten durch die Ergebnisse der Halbzeitbewertung der Strategie Europa 2020, die auf wachsende regionale Unterschiede in einigen Mitgliedstaaten schließen lassen. Das bedeutet, dass die Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung sich vermehrt darum bemüht hat, die unterschiedlichen Dimensionen der regionalen Finanzierung stärker an die Ziele der Strategie Europa 2020 anzupassen.

Weitere Informationen:

Abschnitt über die Strategie Europa 2020

Smarter, greener, more inclusive? Indicators to support the Europe 2020 strategy (auf Englisch), 2018 (Eurostat)

The Europe 2020 index: the progress of EU countries, regions and cities to the 2020 targets (auf Englisch), 2015 (Dijkstra L. and Athanasoglou S.)

EU regional competitiveness index (auf Englisch), 2013 (Annoni P. and Dijkstra L.)

Sustainable Development Goals (Ziele für Nachhaltige Entwicklung)

Die nachhaltige Entwicklung steht seit langer Zeit auf der politischen Agenda der EU. Einen neuen Impuls jedoch bekam das Thema mit der Zustimmung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (auf Englisch) im September 2015. Kern der Agenda sind 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) (auf Englisch), die einen globalen politischen Rahmen für die Förderung von Maßnahmen in den kommenden 12 Jahren in sehr wichtigen Bereichen in Verbindung mit Menschen, der Erde, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft vorgeben.
Infografik 1: Fortschritte auf dem Weg zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung, EU-28
Quelle: Eurostat

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (auf Englisch) trat am 1. Januar 2016 in Kraft, und unter Federführung der Vereinten Nationen wurden eine Reihe von Zielen und eine globale Liste von Indikatoren erarbeitet, die für drei Hauptdimensionen gelten, nämlich gesellschaftliche Solidarität, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und ökologische Verantwortung.

Unter der Leitung der Statistischen Abteilung der Vereinten Nationen hat die interinstitutionelle Agentur und Expertengruppe für SDG-Indikatoren (IAEG-SDG) eine globale Liste von Indikatoren entwickelt, die die drei Hauptdimensionen der Nachhaltigkeit abdeckt: gesellschaftliche Solidarität, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und ökologische Verantwortung.

Am 22. November 2016 nahm die Europäische Kommission die Mitteilung Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft (COM(2016) 739 final) an. Sie stellt die politischen Maßnahmen der EU dar, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen sollen, zeigt die Bedeutung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, erläutert den Beitrag der EU zur Verwirklichung der Ziele und kündigt eine ausführliche regelmäßige Kontrolle der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im EU-Kontext an. Darüber hinaus wird in der Mitteilung die Einrichtung einer „Multi-Stakeholder Platform“ zu den Nachhaltigkeitszielen (auf Englisch) angekündigt, die aus 30 Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Bereich, darunter Gebietskörperschaften, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NRO), besteht. Die Plattform soll die Europäische Kommission und die Interessenträger bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen unterstützen und beraten, sie ist ein umfassenderer Ansatz zur Planung und Förderung von Maßnahmen zu Nachhaltigkeitszielen. Die Plattform wurde im März 2018 ins Leben gerufen und hat insbesondere Empfehlungen für ein Reflexionspapier über ein nachhaltiges Europa bis 2030 erarbeitet. Im Mittelpunkt der Empfehlungen stehen die Notwendigkeit eines übergreifenden Rahmens für Nachhaltigkeitsziele auf EU-Ebene (eine EU-Strategie) sowie eine territoriale Perspektive unter Einbeziehung von Städten und Regionen, die Einbindung von Interessenträgern und die Führungsrolle der EU bei der verstärkten Umsetzung vor Ort.

Weitere Informationen:

Abschnitt über die Strategie der EU zur nachhaltigen Entwicklung

Veröffentlichungen von Eurostat zu Indikatoren für nachhaltige Entwicklung (auf Englisch)

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Dieser Artikel ist Bestandteil der wichtigsten jährlichen Veröffentlichung von Eurostat, des Eurostat Jahrbuchs der Regionen.