Statistics Explained

Arbeitskosten auf regionaler Ebene

Daten von März 2011. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank

Bei der Arbeitskostenerhebung (AKE) handelt es sich um eine der wesentlichen Strukturerhebungen in der Europäischen Union (EU), die die gewerbliche Wirtschaft zum Gegenstand haben. Seit fast 25 Jahren erhebt, bearbeitet und veröffentlicht Eurostat regionale Arbeitskostendaten nach Wirtschaftszweigen.

Gegenstand dieses Kapitels sind die wichtigsten Ergebnisse zu den regionalen Arbeitskosten je Stunde, den durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden und zum Anteil der Sozialbeiträge der Arbeitgeber an den Arbeitskosten insgesamt für ausgewählte Branchen.

Karte 1: Arbeitskosten je geleistete Stunde (ohne Auszubildende), nach NUTS-1-Regionen, 2008 (¹) - Quelle: Eurostat (lc_r08cost_r2) and (lc_n08cost_r1)
Abbildung 1: Arbeitskosten je geleistete Stunde in den jeweiligen Wirtschaftsbereichen, höchste und niedrigste NUTS-1 Region in EU-27, 2008 (¹), (EUR pro Stunde) - Quelle: Eurostat (lc_r08cost_r2)
Karte 2: Durchschnittliche Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, nach NUTS-1-Regionen, 2008 (¹) - Quelle: Eurostat (lc_r08num2_r2) (lc_r08num2_r1)
Karte 3: Anteil der tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber (ohne Auszubildende) an den Arbeitskosten, nach NUTS-1-Regionen, 2008 (¹) - Quelle: Eurostat (lc_n08struc_r2) (lc_n08struc_r1)

Wichtigste statistische Ergebnisse

Arbeitskosten je Stunde

Karte 1 zeigt für 2008 erhebliche regionale Abweichungen bei den Arbeitskosten je Stunde in der gewerblichen Wirtschaft. Die Region Île de France um Paris weist mit 49 EUR je Stunde die höchsten durchschnittlichen Arbeitskosten in Europa auf. Sie liegen damit 25 Mal höher als in Bulgarien, wo die durchschnittlichen Arbeitskosten mit 2 EUR je Stunde am geringsten sind.

Zu den neun Spitzenreitern mit den höchsten durchschnittlichen Arbeitskosten gehören folgende Regionen: 44 EUR je Stunde in Région de Bruxelles-Capitale/Brussels Hoofdstedelijk Gewest (Belgien), 38 EUR je Stunde in Norwegen, 37 EUR je Stunde in Östra Sverige (Schweden), 36 EUR je Stunde in Dänemark, 35 EUR je Stunde in Hessen (Deutschland), 34 EUR je Stunde in Vlaams Gewest (Belgien) und Hamburg (Deutschland) und 33 EUR je Stunde in Région Wallonne (Belgien) und Bassin Parisien (Frankreich).

Am unteren Ende der Skala finden sich mit durchschnittlichen Arbeitskosten je Stunde bei 6 EUR oder weniger die folgenden elf Regionen: Alföld és Észak (Ungarn), Region Wschodni (Polen), Litauen, Lettland, Macroregiunea trei und Macroregiunea patru (beide Rumänien), Yugozapadna I Yuzhna Tsentralna Bulgaria (Bulgarien), Macroregiunea unu und Macroregiunea doi (beide Rumänien), die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Severna I Iztochna Bulgaria (auch Bulgarien).

Abbildung 1 zu den regionalen Arbeitskosten je Stunde nach Wirtschaftszweig beinhaltet Zahlen für die Branchen Energie und Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, in denen die Arbeitskosten bekanntermaßen relativ hoch sind, sowie für Wirtschaftszweige wie Beherbergung und Gastronomie und Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit relativ geringen Arbeitskosten. Die Eurostat-Datenbank liefert zusätzliche Daten zu Arbeitskosten mit einer stärkeren Untergliederung der Wirtschaftszweige.

Tatsächlich geleistete Stunden

In Karte 2 werden die tatsächlich geleisteten durchschnittlichen Stunden je Jahr in der gewerblichen Wirtschaft in Europa verglichen. Im Jahr 2008 meldeten alle Regionen des Vereinigten Königreichs, Malta und die Regionen der nicht zur EU gehörenden Länder Norwegen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Türkei mehr als 1875 Stunden, die tatsächlich durchschnittlich je Jahr und je Arbeitnehmer (in Vollzeitäquivalenten) geleistet wurden. In allen Regionen Frankreichs sowie in drei belgischen Regionen (Région Wallonne, Vlaams Gewest und Région de Bruxelles-Capitale/Brussels Hoofdstedelijk Gewest), in der griechischen Region Nisia Aigaiou, Kriti, in sieben deutschen Regionen (Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Hamburg, Bremen, Baden-Württemberg und Saarland) sowie in Dänemark (wo nur nationale Daten vorhanden sind) sind die durchschnittlich geleisteten Jahresarbeitsstunden je Beschäftigten am geringsten, nämlich 1650 und darunter.

Bei Vergleichen sind spezifische nationale Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten zur Arbeitszeitdauer, die je nach Wirtschaftszweig variieren können, zu berücksichtigen. Außerdem wirkt sich die jeweilige konjunkturelle Lage (volle Auftragsbücher, Kurzarbeit und Betriebsschließungen) auf die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit aus. Im Rahmen der Arbeitskostenerhebung enthält die regionale Datenbank zusätzliche Informationen zur Arbeitszeit, z. B. Zahl der Beschäftigten sowie die entsprechenden insgesamt tatsächlich geleisteten und gezahlten Stunden, gegliedert nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten sowie Vollzeitäquivalenten. Diese Daten liegen auch auf der zweistelligen Ebene (Abteilung) der NACE vor.

Struktur der Arbeitskosten

Karte 3 gibt Aufschluss über den Anteil der tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber an den Arbeitskosten, die in der gewerblichen Wirtschaft im Jahr 2008 in den europäischen Regionen anfielen. Bei Vergleichen sollten spezifische nationale Rechtsvorschriften und Sozialversicherungsmodelle berücksichtigt werden.

Zu den zehn Regionen mit den höchsten Anteilen gehören Bassin Parisien (31,6 %) in Frankreich, die belgische Region Vlaams Gewest (29,9 %), Île de France (29,5 %) in Frankreich, Région Wallonne (29,0 %) in Belgien, Östra Sverige (28,7 %) in Schweden sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (28,5 %), gefolgt von Région de Bruxelles-Capitale/Brussels Hoofdstedelijk Gewest (28,3 %) in Belgien, den beiden schwedischen Regionen Södra Sverige (27,9 %) und Norra Sverige (27,6 %) sowie der Region Nord Ovest (26,9 %) in Italien.

Zu den zehn Regionen mit den niedrigsten Anteilen der tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber an den Arbeitskosten in Europa gehören Regionen in Norwegen, eine polnische Region, vier Regionen im Vereinigten Königreich und einige kleinere EU-Mitgliedstaaten. Der Anteil der tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber an den Arbeitskosten ist am niedrigsten in Norwegen (5,7 %), Dänemark (6,9 %) und Luxemburg (11,5 %), danach folgen drei Regionen im Vereinigten Königreich, nämlich Wales (11,9 %), Yorkshire and The Humber (12,1 %) und West Midlands (England) (12,2 %). Auch die Region Centralny (12,5 %) in Polen, East of England (12,6 %) im Vereinigten Königreich und Slowenien (12,8 %) gehören zu dieser Gruppe.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Quelle für die Informationen über die regionalen Arbeitskosten bis hinunter auf die Ebene NUTS 1 ist die Arbeitskostenerhebung der EU. Diese Erhebung wird alle vier Jahre in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen europäischen Ländern auf der Grundlage der Verordnung 530/1999 des Rates und der Verordnung 1737/2005 der Kommission durchgeführt.

Zur Grundgesamtheit gehören alle Unternehmen mit mindestens zehn Arbeitnehmern. Seit 2008 wird dafür die NACE Rev. 2 herangezogen, wobei in diesem Kapitel der Schwerpunkt auf den Abschnitten B bis N (gewerbliche Wirtschaft) der NACE Rev. 2 liegt, während die Arbeitskostenerhebung 2008 die Abschnitte B bis S (ausgenommen O) der NACE abdeckt.

Mit der Erhebung sollen Höhe und Struktur der Arbeitskosten gemessen werden. Dabei werden Angaben zu den Komponenten der Arbeitskosten erfasst. Zu diesen Komponenten zählen neben Löhnen (z. B. Direktvergütung, Prämien und Zulagen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage, Löhne und Gehälter in Form von Sachleistungen) auch eine Vielzahl von (gesetzlichen, tariflichen, vertraglichen oder freiwilligen) Arbeitgeberaufwendungen für die Sozialversicherung sowie unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber (z. B. garantierte Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall oder Zahlungen an aus dem Unternehmen ausscheidende Arbeitnehmer). Berufsbildungskosten und im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern stehende Steuern und Subventionen werden ebenfalls erfasst.

Gleichzeitig werden die Anzahl der Arbeitnehmer, der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigten, der Vollzeitäquivalente und der bezahlten und geleisteten Arbeitsstunden erfragt.

Für Finnland, Norwegen und die Türkei lagen Arbeitskostendaten nur auf nationaler Ebene vor. Dies gilt auch für einige kleinere Mitgliedstaaten, wo die Ebene NUTS 1 dem ganzen Land entspricht: Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Slowakei, Slowenien, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Für Frankreichs Übersee-Departements werden keine Arbeitskostendaten übermittelt.

Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei nahmen an der Arbeitskostenerhebung 2008 teil. Doch wurden in Island nicht alle NACE-Abschnitte der NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N (gewerbliche Wirtschaft) abgedeckt, weshalb die Gesamtarbeitskosten für die gewerbliche Wirtschaft des Landes nicht vorliegen.

Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller von den Arbeitgebern in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen. Die Kosten für die von Zeitarbeitsfirmen beschäftigten Personen werden nicht dem Wirtschaftszweig des Unternehmens, bei dem sie tatsächlich arbeiten, zugerechnet, sondern dem Wirtschaftszweig des sie beschäftigenden Unternehmens (NACE Rev. 2: Codes 78.1, 78.2 und 78.3).

Neben den durchschnittlichen Arbeitskosten je Arbeitsstunde veröffentlicht Eurostat durchschnittliche monatliche Arbeitskosten sowie durchschnittliche jährliche Arbeitskosten. Diese werden für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und für alle in Vollzeitäquivalenten umgerechnete Beschäftigte ausgewiesen. Die Zahl der Arbeitnehmer insgesamt erfasst vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Auszubildende. Die Teilzeitbeschäftigten werden auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden in Vollzeitäquivalente umgerechnet. Bei den Beobachtungen werden Auszubildende nicht berücksichtigt.

Die tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber werden dem Zeitraum zugerechnet, in dem die Arbeit geleistet wird.

Kontext

Die Arbeitskosten sind ein wichtiger Bestandteil der Kosten für die Produktion von Waren und Dienstleistungen und entsprechen den vom Arbeitgeber für die Beschäftigung von Arbeitskräften aufgewendeten Kosten. Obwohl die Arbeitskosten nicht der alleinige entscheidende Faktor sind, wenn es darum geht, den Standort für ein Unternehmen auszuwählen, so sind die doch ein wesentlicher Faktor.

Zudem ist von Bedeutung, ob in den untersuchten Regionen eher wissens-, kapital- oder arbeitsintensive Wirtschaftszweige angesiedelt sind.

Im Jahr 2008 lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten in der EU in Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (d. h. NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N) bei 21,8 EUR je geleistete Stunde. Zwischen den europäischen Regionen allerdings bestehen beachtliche Unterschiede im Hinblick auf die Höhe und die Struktur der Arbeitskosten.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2(teilm100)
Bruttolöhne und Gehälter insgesamt (tps00113)
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und sonstige Arbeitskosten (tps00114)

Datenbank

Arbeitskostenerhebungen (lcs)
Arbeitskostenerhebung 2008 und 2012 - Nace Rev. 2 (lcs2008_r2)
Arbeitskostenerhebung 2008 - NACE Rev. 1.1 (lcs2008_r1)
Labour costs statistics by NUTS classification (reg)
Regional labour costs statistics (reg_lcs)
Labour costs survey 2008 and 2012 - Regional data - NACE rev. 2 (reg_lcs_r2)
Labour costs survey 2004 - Regional data (reg_lcs04)
Labour costs survey 2000 - Regional data (reg_lcs00)

Spezieller Bereich

Arbeitskosten

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Weitere Informationen

  • Verordnung 530/1999 vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten
  • Verordnung 1737/2005 vom 21. Oktober 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 in Bezug auf Definition und Übermittlung von Informationen über Arbeitskosten (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Verordnung 698/2006 vom 5. Mai 2006 zur Durchführung der Verordnung 530/1999 des Rates hinsichtlich der Qualitätsbewertung der Statistik über die Struktur der Arbeitskosten und der Verdienste (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Verordnung 1893/2006 vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Verordnung 973/2007 vom 20 August 2007 zur Änderung einiger Verordnungen der EG über bestimmte statistische Bereiche zum Zweck der Umsetzung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2

Weblinks