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Bewertung der Praktiken der Länder

Gemäß der KKP-Verordnung bewertet Eurostat das Verfahren jedes EU-Mitgliedstaats zur KKP-Berechnung mindestens einmal alle sechs Jahre und veröffentlicht die Ergebnisse auf der Eurostat-Website.

Die EU-Mitgliedsländer sind verpflichtet jedes Jahr so genannte „KKP-Verzeichnisse“ mit detaillierten Beschreibungen der bei der Erzeugung der erforderlichen KKP-Daten verwendeten Datenquellen und Methode zu erstellen. Diese Verzeichnisse bilden zusammen mit Informationen, die während eintägiger Besuche der jeweiligen nationalen Statistikämter eingeholt wurden, die primäre Grundlage für diese Bewertungen.

Nachstehend finden Sie den neuesten Bewertungsbericht für jeden Mitgliedstaat. Die Berichte wurden von den betreffenden Ländern gebilligt. Jeder Bericht enthält eine Liste der Aktionspunkte. Eurostat überwacht den Status der einzelnen Aktionspunkte auf jährlicher Basis.

Die folgenden Berichte sind nur auf Englisch verfügbar.

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