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Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) dient dazu, Stabilität, Wohlstand und die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern zu fördern.

Ihr Ziel:

  • Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen
  • Verbesserung der regionalen Sicherheit
  • Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
  • Schaffung einer wohlhabenderen und stabileren Nachbarschaft

Zu dieser Politik gehören zuverlässige und vergleichbare Statistiken gemäß europäischen und internationalen Normen und Standards. Diese sind für eine faktengestützte Entscheidungsfindung und eine verantwortungsvolle Verwaltung auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene von wesentlicher Bedeutung.

Östliche ENP-Länder

Zu den östlichen ENP-Ländern gehören sechs Nicht-EU-Länder in der östlichen Nachbarschaft der EU, die unter die Östliche Partnerschaft der EU fallen:

  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Belarus
  • Georgien
  • Moldau
  • Ukraine

Auf Grundlage der Stellungnahmen der Europäischen Kommission zu ihren Anträgen auf eine EU-Mitgliedschaft haben die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder Moldau und der Ukraine im Juni 2022 den Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Im Dezember 2023 wurde Georgien ebenfalls Beitrittskandidat.

Seit März 2022 ist die statistische Zusammenarbeit mit Belarus ausgesetzt.

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Südliche ENP-Länder

Zu den südlichen ENP-Ländern gehören zehn Nicht-EU-Länder in der südlichen Nachbarschaft der EU:

  • Algerien
  • Ägypten
  • Israel
  • Jordanien
  • Libanon
  • Libyen
  • Marokko
  • Palästina (Diese Benennung gilt nicht als Anerkennung eines Staates Palästina und lässt die einzelnen Standpunkte der EU-Mitgliedstaaten in dieser Frage unberührt)
  • Syrien
  • Tunesien

Die Zusammenarbeit mit Syrien ist derzeit ausgesetzt.

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