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01.11.2014

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Unsere Aufgaben

Die GD hat die Aufgabe, für einen dynamischen und offenen EU-Binnenmarkt zu sorgen, der es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die Herausforderungen der Globalisierung zu bewältigen. Ziel unserer Arbeit ist es, einen Regelungsrahmen zu entwickeln, der die Wettbewerbsfähigkeit steigert, zu Innovationen anregt und die finanzielle Stabilität fördert. Zu unseren Aufgaben gehört auch, die Vielfalt und die Qualität der Produkte und Dienstleistungen, die im gesamten Binnenmarkt zu konkurrenzfähigen Preisen erhältlich sind, zu steigern und so für einen höheren Lebensstandard, bessere Beschäftigungsmöglichkeiten und mehr Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.

So ist die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen unmittelbar dafür zuständig, Vorschläge für europäische Rechtsvorschriften in den Bereichen reglementierte Berufe, Dienstleistungen, Gesellschaftsrecht und Unternehmensführung, Vergabewesen, geistiges und gewerbliches Eigentum und Postdienste zu unterbreiten und – sobald diese vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wurden – ihre Umsetzung zu überwachen. Auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen besteht ihr Ziel in der Schaffung eines Rechtsrahmens für die Integration der Kapitalmärkte der Union und der Vollendung eines Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen.

An erster Stelle steht für die Generaldirektion daher die Aufgabe, Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Beseitigung von Binnenmarktschranken zu erarbeiten, um so Verbrauchern und Unternehmen das Leben leichter zu machen und für mehr Wettbewerb, sinkende Preise und eine größere Auswahl zu sorgen. Dabei ist es nicht damit getan, den Waren- und Dienstleistungsverkehr zu erleichtern, es gilt auch, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass es für EU-Bürger einfacher wird, in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten.

Die zweite Aufgabe unserer Generaldirektion ist sicherzustellen, dass die Möglichkeiten des Binnenmarktes in vollem Umfang genutzt werden können. Hierzu kontrolliert sie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, ob die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vollständig und fristgerecht umgesetzt werden, und überwacht die praktische Anwendung des EU-Rechts.

Die dritte Aufgabe der Generaldirektion besteht darin, die Bürger und Unternehmen über ihre Rechte im Binnenmarkt und die damit verbundenen Chancen und Möglichkeiten zu informieren.

Detaillierte Informationen über unsere Dienstreisen, Aktivitäten und Prioritäten können Sie im Jährlichen Management Plan der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen für das Jahr 2014pdf(716 KB) finden.