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Internationale Fragen und Erweiterung

Die internationale Dimension der Umweltpolitik rückt infolge verschiedener Wechselbeziehungen immer stärker in den Vordergrund. Viele der besonders schwerwiegenden Umweltprobleme – wie Klimawandel oder Verlust an biologischer Vielfalt – sind von Natur aus weltumspannend: die EU ist nicht in der Lage, sie allein zu bewältigen. Wir sind auf die Nutzung der Umweltressourcen von Drittländern angewiesen und haben ein starkes Interesse daran, dass diese Ressourcen nachhaltig eingesetzt werden.

Ein gemeinsames Vorgehen sichert der EU international weitaus mehr Gewicht, als dies einzelne Mitgliedstaaten haben könnten. So waren wir bei der Ausarbeitung zahlreicher multilateraler Umweltabkommen federführend. Die EU-Erweiterung bietet große Chancen für den Umweltschutz und ist zugleich eine beträchtliche Herausforderung für die neuen Mitgliedstaaten, die mit dem Beitritt zur Union in der Lage sein müssen, sämtliche EU-Rechtsvorschriften wirksam anzuwenden. Im Vorfeld des Beitritts unterstützt die Kommission die Türkei, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sowie die potenziellen Bewerberländer Südosteuropas und Island umfassend bei ihren Anstrengungen zur Einhaltung der EU-Umweltschutzbestimmungen und in ihren Bemühungen zur Umsetzung und Durchführung der EU-Umweltschutzvorschriften.

Die Kommission arbeitet auch eng mit Russland und den in die Europäische Nachbarschaftspolitik eingebundenen Ländern (von der Ukraine bis Marokko) zusammen, um der Umweltdimension der europäischen Nachbarschaftspolitik Geltung zu verschaffen, in deren Rahmen sich die Länder im Süden der EU und im Osten des Erweiterungsgebiets um eine schrittweise Annährung an die Normen und Standards der Europäischen Union bemühen. In ihrer Gesamtheit bescheren uns all diese Bemühungen ein saubereres und gesünderes Europa.

Außerdem kooperiert die EU mit Drittländern, damit diese ihre Umweltnormen und die Verfahren zu deren Durchsetzung verbessern können. Dazu dient nicht nur der Austausch von Fachwissen und Informationen, sondern auch die finanzielle Unterstützung von Projekten weltweit. So arbeiten wir beispielsweise immer enger mit China und Indien zusammen. Insgesamt ist die Kommission bestrebt, Umweltbelange systematisch vom Handel bis hin zur Entwicklungshilfe in alle Bereiche der EU-Außenpolitik einzubeziehen. Insbesondere bemüht sich die Kommission, die Einbeziehung von Umweltbelangen zu gewährleisten, wenn Entwicklungsländer in Asien, Afrika, Lateinamerika, der Karibik und dem Pazifischen Raum Mittel aus dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit erhalten.

Abgesehen von der Zusammenarbeit in den genannten Bereichen pflegt die Kommission in Umweltfragen auch die Beziehungen zu Handelspartnern unter den Industrieländern der G-8 und der G-20. Mit mehreren dieser Länder ist die EU so genannte Partnerschaften mit dem Ziel eingegangen, die Zusammenarbeit in einer Reihe politischer Fragen zu fördern.

In ihrer Mitteilung „Ein menschenwürdiges Leben für alle: vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen“ vom Juni 2014 beschreibt die Kommission die wichtigsten Grundsätze und schlägt vordringliche Bereiche und mögliche Ziele für die Jahre nach 2015 vor. Nach Erörterung dieser Mitteilung im Ministerrat und im Europäischen Parlament werden die Ergebnisse als Richtschnur für den Standpunkt der EU bei den Verhandlungen auf der Ebene der Vereinten Nationen dienen und zur Ausarbeitung des Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über den Rahmen für die Zeit nach 2015 beitragen.  

Internationale Fragen und Erweiterung – Internetseiten der EU zur Umwelt
Mitteilung der Kommission für die Zeit nach 2015 "Ein menschenwürdiges Leben für alle: vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen"