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Ein wichtiges Element für die Qualitätssicherung der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE) sind die Verordnungen, die sich mit ihrer Organisation befassen. Mit ihnen werden Vorschriften und Leitlinien festgelegt, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Dabei geht es um den Aufbau der Erhebungen, ihre Eigenschaften, Methoden und die dazugehörenden Entscheidungsprozesse.

The EU-LFS has been based on European legislation since 1973.

Die EU-AKE wird von den nationalen Statistikämtern (NSÄ) im Einklang mit der EU-Verordnung 2019/1700 über einen gemeinsamen Rahmen für europäische Statistiken über Personen und Haushalte durchgeführt. Die Daten werden zentral bei Eurostat verarbeitet. Es liegt in der Verantwortung der nationalen Statistikämter, die nationalen Fragebögen zu gestalten, die Stichprobe zu ziehen, die Befragungen durchzuführen und die Ergebnisse an die Kommission (Eurostat) gemäß einem gemeinsamen Kodierungsschema zu übermitteln, das durch die EU-Verordnung 2019/2240 über technische Elemente des Datensatzes festgelegt wurde.

Eurostat hat die Aufgabe, die Durchführung der Verordnung zu überwachen, die nationalen Statistikämter zu unterstützen, harmonisierte Konzepte und Methoden zu fördern und vergleichbare nationale und europäische Arbeitsmarktstatistiken zu verbreiten.

Eine vollständige Liste der Verordnungen finden Sie in unserm Artikel EU labour force survey – main features and legal basis.