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Statistiken über biologische Vielfalt

Datenauszug vom Dezember 2014. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.
Abbildung 1: Landschaftsschutzgebiete, 2013
- Quelle: Eurostat (env_bio1)
Abbildung 2: Landschaftsschutzgebiete — Angemessenheit der Standorte, 2012 (1)
(in %) - Quelle: Eurostat (env_bio1)
Abbildung 3: Meeresschutzgebiete, 2013 (1)
(in Tausend km²) - Quelle: Eurostat (env_bio1)
Abbildung 4: Indizes weit verbreiteter Vogelarten, EU, 1990-2012 (1)
(aggregierter Index aus Populationsschätzwerten ausgewählter Gruppen von Brutvogelarten, 1990=100) – Quelle: Eurostat (env_bio3)

Der Begriff biologische Vielfalt oder auch „Biodiversität“ bezeichnet die Anzahl, Verschiedenartigkeit und Variabilität lebender Organismen einschließlich der Menschheit. Wir Menschen sind auf die natürliche Vielfalt auf unserem Planeten angewiesen, um unsere Versorgung mit Nahrung, Energie, Rohstoffen, reiner Luft und sauberem Wasser sicherstellen zu können. Daher sind sich die meisten Beobachter darüber einig, dass wir die biologische Vielfalt erhalten müssen, da ein Rückgang oder ein Verlust der Biodiversität nicht nur die natürliche Umwelt, sondern auch wirtschaftliche und soziale Ziele gefährden dürfte.

Aufgrund der Herausforderungen, die mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt verbunden sind, hat dieses Thema internationale Bedeutung erlangt. In diesem Artikel werden zwei Indikatoren für die biologische Vielfalt in der Europäischen Union (EU) untersucht, nämlich Daten zu Landschafts- und Meeresschutzgebieten und zu Vogelpopulationen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Habitate

Die EU-Mitgliedstaaten schlagen vor, welche Gebiete zur Erhaltung der biologischen Vielfalt nach der Habitat-Richtlinie geschützt werden sollen. Seit 2013 wurden rund 758 000 km² der Landfläche der EU-28 als Schutzgebiete im Sinne der Habitat-Richtlinie vorgeschlagen; dies entspricht etwa 18 % der gesamten Landfläche. Ein Vergleich mit den Zahlen von 2010 zeigt, dass der Anteil der geschützten Landfläche an der Gesamtfläche der EU um 4 Prozentpunkte zugenommen hat.

Aus den nach EU-Mitgliedstaaten aufgeschlüsselten Zahlen geht hervor, dass der gemäß der Habitat-Richtlinie unter Schutz stehende Anteil der Landfläche an der Gesamtfläche der einzelnen Staaten 2013 von 38 % in Slowenien, 37 % in Kroatien und 34 % in Bulgarien bis hin zu weniger als 10 % im Vereinigten Königreich und in Dänemark reicht (siehe Abbildung 1).

Das größte Landschaftsschutzgebiet in absoluten Zahlen befindet sich in Spanien (137 000 km² im Jahr 2013). Diese Fläche ist beinahe doppelt so groß wie die zweitgrößte unter Schutz stehende Fläche in Frankreich mit etwa 69 000 km². Rumänien, Deutschland, Italien, Schweden und Polen meldeten Landschaftsschutzgebiete mit Flächen von 54–61 000 km².

Es wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass die biogeografischen Regionen in den EU-Mitgliedstaaten durch die Landschaftsschutzgebiete angemessen abgedeckt werden. Abbildung 2 bietet eine Analyse der Angemessenheit der von der Habitat-Richtlinie abgedeckten Standorte. Dabei wurde untersucht, inwieweit die Habitat-Richtlinie hinsichtlich der abgedeckten Habitate/Flächen und der geschützten Arten umgesetzt wurde. Nach dieser Untersuchung deckten die Landflächen innerhalb des EU-27-Gebiets 87 % der Arten und Habitate angemessen ab (mit anderen Worten: 13 % der Arten und Habitate wurden als gefährdet eingestuft). Die Angemessenheit der von der Habitat-Richtlinie abgedeckten Standorte lag in 10 EU-Mitgliedstaaten bei 95 % oder mehr, in Irland und Ungarn bei 100 %. In 14 der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten (für Kroatien waren keine Daten verfügbar) betrug die Angemessenheit der Standorte zwischen 70 % und 95 %, in Litauen (63 %), in der Slowakei (51 %) und in Zypern (44 %) lag sie darunter.

Zusätzlich zu den Landschaftsschutzgebieten gab es 2013 in der EU-28 rund 252 000 km² an Meeresschutzgebieten. Fast ein Drittel dieser Gesamtfläche, nämlich 74 000 km² oder 29,4 %, entfiel auf Gewässer vor der Küste des Vereinigten Königreichs. Die geschützten Gewässer Frankreichs, Deutschlands und Dänemarks machten zusammen knapp über ein Drittel des Meeresschutzgebiets der EU-28 aus (siehe Abbildung 3).

Vögel

Der Index weit verbreiteter Vogelarten umfasst 163 verschiedene in der EU heimische Vogelarten. Dieser Index fiel zwischen 1990 und 1998 um 12 %; danach blieben die Populationsschätzwerte für weit verbreitete Vogelarten (abgesehen von einem leichten Anstieg der Vogelbestände in den Jahren 2001 und 2004) relativ unverändert. 2012 wurden die Bestände weit verbreiteter Vogelarten in der EU auf etwa 11 % unter dem Niveau von 1990 geschätzt.

Zwischen 1990 und 2000 war sowohl bei den weit verbreiteten Ackerlandvogelarten als auch bei den weit verbreiteten Waldvogelarten ein allgemeiner Rückgang der Bestände zu beobachten. Bei den weit verbreiteten Ackerlandvogelarten setzte sich dieser Trend bis 2012 fort, was zu einer relativ starken Abnahme der Bestände führte (zwischen 1990 und 2012 ging die Zahl der weit verbreiteten Ackerlandvögel um insgesamt 27 % zurück). Dieser Rückgang kann zu einem großen Teil auf Veränderungen bei der Bodennutzung und landwirtschaftlichen Verfahren zurückgeführt werden. Während die Bestände weit verbreiteter Waldvogelarten in der EU zwischen 1990 und 2000 um 20 % zurückgingen, war zwischen 2000 und 2012 eine Erholung (um insgesamt 16 %) zu verzeichnen.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Habitate

Jährlich werden Daten zu den Landschafts- und Meeresschutzgebieten im Sinne der Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vorgelegt. Die Richtlinie dient dem Schutz von über 1000 Tier- und Pflanzenarten und über 200 Habitat-Arten (z. B. besondere Wald-, Wiesen- und Feuchtgebietsarten), die als europaweit bedeutsam erachtet werden. Im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinie wurde ein Netzwerk von Schutzgebieten geschaffen, die von den EU-Mitgliedstaaten als sogenannte besondere Schutzgebiete (BSG) vorgeschlagen werden. Es gilt zu beachten, dass es auf nationaler Ebene weitere Schutzgebiete geben kann, die nicht unter die Habitat-Richtlinie fallen.

Der Anteil der Schutzgebiete ist ein Indikator, mit dem sich messen lässt, in welchem Maße die einzelnen EU-Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung erfüllen, Lebensräume und Arten, die typisch für die größeren biogeografischen Regionen der EU sind, zu schützen. Der Index der Angemessenheit misst den Fortschritt bei der Umsetzung der Habitat-Richtlinie. Er gibt für eine bestimmte biografische Region oder für ein bestimmtes Land das Verhältnis der Lebensräume und Arten, die in der Liste der von den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Schutzgebiete als angemessen vertreten erachtet werden, zur Anzahl der Arten und Lebensräume an, die auf der EU-Referenzliste der Lebensräume und Arten in allen biogeografischen Regionen verzeichnet sind.

Vögel

Der Schutz von Wildvögeln wird EU-weit durch die Richtlinie (79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) – die sogenannte Vogelschutzrichtlinie – geregelt. Vögel gelten als gute Indikatoren für die Vielfalt und die Integrität von Ökosystemen, da sie tendenziell fast an der Spitze der Nahrungskette stehen, weite Gebiete abdecken und ihren Standort wechseln können, wenn sich die Bedingungen in ihrer Umgebung nachteilig verändern. Sie reagieren somit auf Veränderungen in ihren Lebensräumen.

Die in diesem Artikel vorgestellten Indikatoren für Vögel messen Entwicklungen der Vogelpopulationen. Sie sollen die durchschnittlichen Gesamtveränderungen der Populationsgröße weit verbreiteter Vogelarten abbilden und Gesundheit und Funktionsweise der Ökosysteme widerspiegeln, in denen diese Arten vorkommen. Der Populationsindex weit verbreiteter Vogelarten ist ein aggregierter Index aus Populationsschätzungen für eine ausgewählte Gruppe heimischer Vogelarten (mit dem Basisjahr 1990 oder dem Jahr des Beitritts des betreffenden Mitgliedstaats zu der Regelung). Die Indizes werden für jede Art gesondert berechnet und zu einem EU-Indikator für mehrere Arten miteinander kombiniert, indem unter Heranziehung eines geometrischen Durchschnitts auf der Grundlage gleicher Gewichte der Durchschnitt der Indizes gebildet wird (und nicht unter Heranziehung von Anteilen auf der Grundlage der Verbreitung der jeweiligen Art).

Der EU-Index basiert auf Daten aus 20 Mitgliedstaaten (Daten für Griechenland, Zypern, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Rumänien und Slowenien sind nicht verfügbar), die aus jährlichen nationalen Brutvogelstudien abgeleitet und im Rahmen des gesamteuropäischen Brutvogelmonitorings (PECBMS) gewonnen werden; diese Daten gelten als gute Ersatzwerte für die gesamte EU.

Vorgelegt werden die folgenden drei unterschiedlichen Indizes:

  • weit verbreitete Ackerlandvögel (39 Arten)
  • weit verbreitete Waldvögel (33 Arten)
  • alle weit verbreiteten Vogelarten (163 Arten)

Die Vogelarten der ersten beiden Kategorien sind während der Brutzeit und zur Futtersuche in hohem Maße auf die von der Landwirtschaft geprägten Lebensräume oder auf Waldlebensräume angewiesen. Beiden Gruppen gehören Standvogel- sowie Zugvogelarten an. Der aggregierte Index umfasst Ackerland- und Waldvogelarten sowie weitere weit verbreitete Vogelarten, die in vielen verschiedenen Lebensräumen vorkommen können oder sich besonders gut an das Leben in Städten angepasst haben.

Kontext

Die natürliche Umwelt besteht zu einem Großteil aus öffentlichen Gütern, d. h. aus Gütern, die weder einen Marktwert noch einen Preis haben. Deshalb macht sich der Verlust der biologischen Vielfalt für die Wirtschaftssysteme häufig nicht bemerkbar. Die natürliche Umgebung bietet jedoch auch immaterielle Werte, wie die ästhetische Freude am Anblick von Landschaften und wildlebenden Tieren, sowie Freizeit und Erholung. Um dieses Erbe für künftige Generationen zu bewahren, ist die EU bestrebt, politische Strategien zu fördern, mit denen der Schutz der biologischen Vielfalt durch nachhaltige Entwicklung sichergestellt werden soll; dies betrifft unter anderem die Bereiche Landwirtschaft, ländlicher und städtischer Raum, Energieversorgung und Verkehr.

Die Strategie für biologische Vielfalt basiert auf der Durchführung von zwei wegweisenden Richtlinien, der Habitat-Richtlinie(92/43/EWG) vom 21. Mai 1992 und der Vogelschutzrichtlinie(79/409/EWG) vom 2. April 1979. Im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinien entstand ein kohärenter ökologischer Verbund von Schutzgebieten in Europa mit der Bezeichnung Natura 2000. Ende Dezember 2013 umfasste dieser Verbund rund 26 400 Gebiete und eine Landfläche von 788 000 km² (und insgesamt 27 300 Gebiete und eine Fläche von etwas mehr als 1,0 Mio. km² unter Einbeziehung von Meeresschutzgebieten), in denen Pflanzen- und Tierarten sowie ihre Lebensräume geschützt werden. Der Aufbau des Natura-2000-Netzes kann als der erste Aktionsschwerpunkt zum Schutz der natürlichen Lebensräume betrachtet werden, und die EU will Natura 2000 in den kommenden Jahrzehnten erweitern. In den EU-Rechtsvorschriften sind jedoch mit der Umsetzung einer strikten Regelung zum Schutz bestimmter Tierarten (z. B. von Polarfuchs und Pardelluchs (Iberischer Luchs), die beide vom Aussterben bedroht sind) auch Maßnahmen im Rahmen eines zweiten Schwerpunkts vorgesehen.

1998 nahm die EU eine Strategie zur Erhaltung der Artenvielfalt an. Im Zuge dieser Strategie wurden 2001 vier Aktionspläne zu den Aspekten Erhaltung der Naturressourcen, Landwirtschaft, Fischerei sowie Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit vereinbart.

Im Mai 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission die Mitteilung „Biologische Vielfalt – Naturkapital und Lebensversicherung: EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020“ (KOM(2011) 244 endg.), die darauf abzielt, den Verlust biologischer Vielfalt und von Ökosystemdienstleistungen bis zum Jahr 2020 einzudämmen. Der Verlust der biologischen Vielfalt gilt in der EU als erhebliche Herausforderung, da derzeit jede vierte Art vom Aussterben bedroht ist und 88 % der Fischbestände überfischt oder stark abgefischt sind. Dieses Ziel soll mit Hilfe von sechs Einzelzielen und 20 Maßnahmen erreicht werden. Die sechs Einzelziele sind folgende:

  • vollständige Umsetzung der EU-Naturschutzvorschriften zum Schutz der biologischen Vielfalt
  • besserer Schutz für Ökosysteme und stärkere Nutzung grüner Infrastruktur
  • nachhaltigere Land- und Forstwirtschaft
  • bessere Bewirtschaftung der Fischbestände
  • schärfere Kontrollen invasiver gebietsfremder Arten
  • größerer Beitrag der EU zur Vermeidung des globalen Verlustes der biologischen Vielfalt

Diese Strategie steht im Einklang mit zwei im März 2010 eingegangenen Verpflichtungen:

  • das Ziel für 2020 – Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme in der EU bis 2020 und deren weitestmögliche Wiederherstellung bei gleichzeitiger Erhöhung des Beitrags der Europäischen Union zur Abwendung des Verlusts an biologischer Vielfalt weltweit
  • die Vision für 2050 – Bis 2050 soll der Zustand erreicht werden, dass die biologische Vielfalt in der Europäischen Union und die mit ihr verbundenen Ökosysteme – ihr natürliches Kapital – sowohl aufgrund des Eigenwerts der biologischen Vielfalt als auch wegen ihres wesentlichen Beitrags zum Wohlergehen der Menschen und zum wirtschaftlichen Wohlstand geschützt, wertgeschätzt und angemessen wiederhergestellt sind und somit die mit dem Verlust an biologischer Vielfalt einhergehenden verhängnisvollen Veränderungen abgewendet werden

Diese Strategie entspricht außerdem globalen Verpflichtungen, die führende Politiker in Nagoya (Japan) im Oktober 2010 im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt mit der Vereinbarung eines Maßnahmenpakets gegen den Verlust der biologischen Vielfalt für das kommende Jahrzehnt eingingen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels (Dezember 2014) hatten 92 Länder dieses Protokoll der Vereinten Nationen unterzeichnet und 32 ratifiziert.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Biologische Vielfalt (t_env_biodiv)
Angemessenheit der designierten Gebiete unter der EU-Habitatsrichtlinie (tsdnr210)
Index weit verbreiteter Vogelarten (tsdnr100)

Datenbank

Biologische Vielfalt (env_biodiv)
Geschützte Gebiete für biologische Vielfalt: Habitat-Richtlinie (env_bio1)
Index gemeiner Feldvogelarten (env_bio2)
Indizes weit verbreiteter Vogelarten nach Schätzungstyp (EU-Aggregate) (env_bio3)
Fischfang aus Beständen, die sich außerhalb „sicherer biologischer Grenzen“ befinden: Status der Fischbestände unter EU-Aufsicht im Nordostatlantik (env_biofish1)

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks