Statistics Explained

Archive:Beschäftigung – Jahresstatistik


Datenauszug vom April 2020.

Aktualisierung des Artikels geplant: September 2021.


This Statistics Explained article has been archived on 10 June 2021, for updated data see Employment - annual statistics.


Highlights

Im Jahr 2019 erreichte die Beschäftigungsquote in der EU-27 (für Erwerbspersonen zwischen 20 und 64 Jahren) mit 73,1 % ihren höchsten Stand seit 2005.
Auf der Ebene der EU-27 ist das Geschlechtergefälle bei der Beschäftigung seit 2005 kleiner geworden, jedoch lag 2019 die Beschäftigungsquote der Männer noch immer 11,7 Prozentpunkte höher als die der Frauen.
Tool 1: Beschäftigung (insgesamt, Frauen, Männer, Jugendliche und ältere Personen), 2005-2019
(in % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren)
Quelle: Eurostat

Dieser Artikel enthält Informationen zu den aktuellsten Statistiken über die Beschäftigung in der Europäischen Union (EU), die auf der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE) beruhen. Insgesamt weisen Beschäftigungsstatistiken erhebliche Unterschiede abhängig von Geschlecht, Alter und Bildungsstand auf. Auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten gibt es auf dem Arbeitsmarkt beachtliche Unterschiede.

Es sei darauf hingewiesen, dass die aus den Tools ablesbaren Zahlen und Quoten bisweilen von den Angaben im Text dieses Artikels abweichen können, da die Quelldaten ständig überarbeitet werden: Die Tools basieren auf den letzten (in der Eurostat-Datenbank unter Beschäftigung und Arbeitslosigkeit (Arbeitskräfteerhebung)) verfügbaren Daten, während der Text auf Daten von April 2020 basiert.

Full article

Höchste seit 2005 gemessene Beschäftigungsquote

Im Jahr 2019 erreichte in der EU-27 die Beschäftigungsquote für Erwerbspersonen zwischen 20 und 64 Jahren, die bei der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE), gemessen wurde, mit 73,1 % den höchsten je in der EU verzeichneten jährlichen Durchschnitt. Vor dem Hintergrund dieses Durchschnittswerts gibt es allerdings von Land zu Land erhebliche Unterschiede (Karte 1 und Tool 1). Schweden weist die bisher höchste Beschäftigungsquote in der EU auf: 82,1 %. Eine derartig hohe Beschäftigungsquote gibt es auch in den EFTA-Staaten Island (85,9 %) und der Schweiz (82,9 %).

Karte 1: Beschäftigungsquote, 20- bis 64-Jährige, 2019
(%)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)

2010 verabschiedete der Europäische Rat die Strategie Europa 2020, in deren Mittelpunkt die Stärkung der EU-Wirtschaft und die Vorbereitung auf die Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts stand. Eines der Hauptziele dieser Strategie auf EU-Ebene lautet, die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen bis 2020 auf mindestens 75 % zu steigern.

Auch wenn die EU-27 insgesamt ihr Ziel 2019 noch nicht erreicht hat, haben 17 EU-Mitgliedstaaten das Ziel der Strategie Europa 2020 erreicht oder sogar übertroffen. Zu diesen Staaten zählen die drei -ordischen Mitgliedstaaten (Schweden, Dänemark und Finnland), die drei baltischen Mitgliedstaaten (Estland, Litauen und Lettland) sowie die Niederlande, Deutschland, Tschechien, Slowenien, Portugal, Zypern, Ungarn, Malta, Irland, Österreich und Bulgarien (Karte 1). Das Vereinigte Königreich sowie Island, die Schweiz und Norwegen verzeichneten ebenfalls Beschäftigungsquoten von über 75 %. Dagegen lag die Beschäftigungsquote in Kroatien, Italien, Spanien und Griechenland weit unter dem EU-Ziel, d. h. unter 70 %; die niedrigste Quote wurde in Griechenland verzeichnet (61,2 %). In den Kandidatenländern Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei lag die Beschäftigungsquote bei 65 % oder darunter.

Tool 1: Beschäftigung (insgesamt, Frauen, Männer, Jugendliche und ältere Personen), 2005-2019
(in % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)



Zwischen 2005 und 2019 stieg die Beschäftigungsquote für die Gesamtbevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren in der EU-27 um 6,3 Prozentpunkte (PP) von 66,8 % auf 73,1 %. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren in den einzelnen Ländern jedoch sehr unterschiedlich entwickelt. In sämtlichen Ländern mit Ausnahme Griechenlands (-3,2 PP) war in dem genannten Zeitraum ein Anstieg der Beschäftigungsquote zu beobachten. Den größten Anstieg konnten Malta (19,8 PP: von 57,4 % auf 77,2 %) und in Polen (14,7 PP: von 58,3 % auf 73,0 %) verzeichnen.

Die Beschäftigungsquote der Frauen steigt im Laufe der Zeit

In allen 27 Mitgliedstaaten der EU lag die Beschäftigungsquote der Männer über der der Frauen. Dies gilt auch für den gesamten Zeitraum von 2005 bis 2019 mit zwei Ausnahmen: Lettland im Jahr 2010 und Litauen in den Jahren 2009 und 2010. Allerdings entwickelte sich die Beschäftigungsquote der Männer und Frauen im Zeitraum 2005 bis 2019 unterschiedlich (zweites und drittes Bildsymbol in Tool 1).

Seit 2005 ist die Beschäftigungsquote der Frauen in ganz Europa gestiegen, sodass ein Plus von 8,6 PP auf EU-Ebene zu verzeichnen war. Am stärksten legte die Beschäftigungsquote der Frauen zwischen 2005 und 2019 in Malta (+31,9 PP), Bulgarien und Polen (beide +13,6 PP) zu. Die höchsten Beschäftigungsquoten der Frauen waren 2019 in Schweden (79,7 %) zu verzeichnen, wohingegen Italien (53,8 %) und Griechenland (51,3 %) die niedrigsten Quoten aufwiesen.

Dagegen war der Anstieg der Beschäftigungsquote der Männer im Zeitraum 2005 bis 2019 auf EU-Ebene mit +3,9 PP geringer als bei den Frauen. In sieben EU-Mitgliedstaaten sank die Beschäftigungsquote der Männer sogar. Am stärksten zu erkennen waren diese Veränderungen in Griechenland (-8,0 PP: von 79,3 % 2005 auf 71,3 % 2019) und in Spanien (-5,8 PP: von 79,8 % auf 74,0 %).

Das Beschäftigungsgefälle zwischen den Geschlechtern verringerte sich auf EU-Ebene folglich von 16,4 PP im Jahr 2005 auf 11,7 PP im Jahr 2019. Dieser Trend war in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Ungarn, Polen, Estland und Rumänien zu beobachten. Besonders deutlich war die Verringerung in Malta (das Geschlechtergefälle bei der Beschäftigung änderte sich um -24,9 PP) aufgrund der gestiegenen Beschäftigungsquote der Frauen. Das Geschlechtergefälle verringerte sich auch in Spanien (-12,8 PP) und Luxemburg (-11,9 PP) aufgrund einer gesunkenen Beschäftigungsquote der Männer bei gleichzeitig steigender Beschäftigungsquote der Frauen beträchtlich.

Beschäftigung älterer Personen nimmt zu, Beschäftigung junger Menschen sinkt tendenziell

Obwohl die Beschäftigungsquote junger Menschen (im Alter von 15 bis 24 Jahren) zwischen 2005 und 2019 auf EU-Ebene leicht gestiegen ist (+0,2 PP), sind in fast der Hälfte der Mitgliedstaaten (13 Staaten) rückläufige Zahlen zu verzeichnen. Besonders deutlich stellt sich der Rückgang der Beschäftigungsquote junger Menschen in Irland, Spanien, Griechenland, Dänemark, Portugal, Italien und Zypern dar. Die Beschäftigungsquote älterer Personen (zwischen 55 und 64 Jahren) hat dagegen im selben Zeitraum insgesamt zugenommen, wobei Bulgarien, Deutschland, die Slowakei und die Niederlande die größten Zuwächse bei der Beschäftigungsquote älterer Personen zu verzeichnen haben (viertes und fünftes Bildsymbol in Tool 1).

Je höher der Bildungsgrad, desto höher die Beschäftigungsquoten

Der Bildungsgrad kann erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigungsquote haben (Tool 2). 2019 betrug die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen mit einem hohen Bildungsabschluss (Kurzstudiengänge, Bachelor oder gleichwertiger Abschluss, Master oder gleichwertiger Abschluss, Promotion oder gleichwertiger Abschluss; ISCED-Stufen 5-8) auf EU-Ebene 84,8 %. Damit lag sie deutlich über der Quote der Personen, die lediglich über einen niedrigen Bildungsabschluss verfügen, also die Primarstufe oder die Sekundarstufe I abgeschlossen haben (ISCED-Stufen 0-2), die 55,8 % betrug. Die Beschäftigungsquote in der EU-27 bei Personen mit einem Abschluss auf mittlerem Niveau, die also die Sekundarstufe II abgeschlossen haben oder über einen postsekundären, nichttertiären Abschluss verfügen (ISCED-Stufen 3-4), lag mit 73,4 % zwischen den beiden zuvor genannten Quoten. Diese Zahlen können darauf hindeuten, dass mit einem höheren Bildungsgrad auch die Wahrscheinlichkeit steigt, einen Arbeitsplatz zu finden.

Bei Personen mit einem niedrigen Bildungsgrad war es (unter allen drei untersuchten Gruppen) nicht nur am unwahrscheinlichsten, dass sie eine Stelle fanden, sie waren zudem noch am stärksten von der letzten Krise betroffen: Die Beschäftigungsquote sank in dieser Gruppe zwischen 2007 und 2013 auf EU-Ebene um 5,4 PP. Die entsprechende Quote für Personen mit mittlerem und hohem Bildungsgrad sank dagegen jeweils nur um 1,8 PP.

Tool 2: Beschäftigungsquote nach Bildungsgrad, 2005-2019
(in % der Bevölkerung mit niedrigem/mittlerem/hohem Bildungsgrad im Alter von 20 bis 64 Jahren)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)


Tool 2 zeigt die Bedeutung der Bildung für die Wahrscheinlichkeit, eine Stelle zu finden. So betrug beispielsweise die Beschäftigungsquote von Personen mit niedrigem Bildungsgrad 2019 in der Slowakei 36,1 %. Diese Quote ist deutlich niedriger als die Beschäftigungsquote von Personen mit mittlerem (75,6 %) und hohem Bildungsgrad (80,6 %). Eine vergleichbare Situation gibt es in Kroatien (39,5 % bei niedrigem Bildungsgrad gegenüber 66,6 % bei mittlerem Bildungsgrad), Tschechien (53,4 % gegenüber 81,3 %), Bulgarien (51,2 % gegenüber 76,0 %) und Polen (44,6 % gegenüber 69,2 %). Die Situation in Frankreich ist ebenfalls bemerkenswert. Dort betragen die Beschäftigungsquoten von Personen mit niedrigem Bildungsgrad 51,7 %, mit mittlerem Bildungsgrad 70,1 % und mit hohem Bildungsgrad 83,3 %, wenn die Übersee-Departements eingerechnet werden. Ohne Berücksichtigung der Übersee-Departements liegen die Beschäftigungsquoten entsprechend bei 52,5 %, 70,4 % und 83,4 %. Die Unterschiede zwischen dem französischen Mutterland (ohne Übersee-Departements) und Gesamtfrankreich (mit Übersee-Departements) werden also mit zunehmendem Bildungsgrad geringer.

Akademische Berufe stellen die größte Gruppe in der EU-27 dar

Mit 19,5 % der Erwerbstätigen (ISCO) stellten akademische Berufe in der EU-27 im Jahr 2019 die größte Berufsgruppe dar (siehe linke Hälfte von Abbildung 1). Darauf folgten Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe mit 16,9 % und Dienstleistungs- und Verkaufsberufe mit 16,3 %. Dagegen waren die zwei kleinsten Berufsgruppen Fachkräfte in Land- und Forstwirtschaft und Fischerei (3,3 %) und Angehörige der regulären Streitkräfte (0,6 %).

Die Betrachtung des Berufs alleine gibt jedoch nur begrenzt Aufschluss über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Merkmale der Erwerbstätigen. Deshalb wurde eine umfassendere Klassifikation mit der Bezeichnung ESeG (European Socio-economic Groups) eingeführt. Sie basiert auf einer Kombination von Beruf und Erwerbsstatus. Laut dieser Klassifikation bleiben die akademischen Berufe 2019 die größte Gruppe in der EU-27 (19,4 % der Erwerbstätigen, rechte Hälfte von Abbildung 1), diesmal jedoch gefolgt von den Arbeitnehmern mit geringerem Status (18,6 %) und den Fachkräften in der Industrie (17,1 %).

Abbildung 1: Erwerbstätige nach Beruf und sozio-wirtschaftlicher Gruppe, Altersgruppe 20-64, EU-27, 2019
(in % der Gesamtbeschäftigung)
Quelle: Eurostat (lfsa_egais) und (lfsa_esega)

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen

Datenquellen

Quelle: Die EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE) ist die größte europäische Haushaltsstichprobenuntersuchung, die vierteljährliche und jährliche Ergebnisse zur Erwerbsbeteiligung von Personen ab 15 Jahren sowie zu nicht erwerbstätigen Personen liefert. Sie deckt Gebietsansässige in privaten Haushalten ab. Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sind in den Ergebnissen nicht berücksichtigt. Die EU-AKE basiert in allen Ländern auf den gleichen Zielgrundgesamtheiten und verwendet überall die gleichen Definitionen. Das bedeutet, dass die Ergebnisse der einzelnen Länder miteinander vergleichbar sind. Die EU-AKE gibt als wichtige Informationsquelle über die Situation auf den nationalen Arbeitsmärkten und dem EU-Arbeitsmarkt sowie über die diesbezüglichen Trends Aufschluss. In jedem Quartal werden in den teilnehmenden Ländern bei etwa 1,8 Millionen Befragungen statistische Angaben zu rund 100 Variablen gewonnen. Aufgrund der Vielfalt der Informationen und des großen Umfangs der Stichproben ist die EU-AKE auch eine bedeutende Quelle für andere europäische Statistiken wie Bildungs- oder Regionalstatistiken.

Bezugszeitraum: Die Jahresergebnisse werden als Durchschnittswerte der vier Quartale eines Jahres ermittelt.

Abdeckung: Die Ergebnisse der Erhebung decken derzeit alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Vereinigte Königreich, die EFTA-Mitgliedstaaten Island, Norwegen und die Schweiz sowie die Kandidatenländer Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei ab. Im Falle Zyperns deckt die Erhebung nur die Gebiete ab, die von der Regierung der Republik Zypern kontrolliert werden.

Europäische Gesamtwerte: EU und EU-27 beziehen sich auf die 27 Mitgliedstaaten der EU als Ganzes. Sind für ein Land keine Daten verfügbar, werden zur Berechnung der entsprechenden Gesamtwerte die aktuellsten verfügbaren Daten für dieses Land verwendet. Diese Fälle werden angegeben.

Definitionen: Die in der Erhebung verwendeten Konzepte und Definitionen richten sich nach den Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation. Zur Erwerbsbevölkerung zählen Personen ab 15 Jahren (ab 16 Jahren in Spanien und Italien, von 15-74 Jahren in Estland, Lettland, Ungarn, Finnland, Schweden, Norwegen und Dänemark und von 16-74 Jahren in Island), die in Privathaushalten leben, die in der Bezugswoche mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt, zur Gewinnerzielung oder zur Mehrung des Familieneinkommens gearbeitet haben oder die nicht gearbeitet haben, aber einen Arbeitsplatz hatten, von dem sie vorübergehend abwesend waren, z. B. aufgrund von Krankheit, Urlaub, Streik oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit kann als Zahl der erwerbstätigen Personen oder der Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten oder in geleisteten Arbeitsstunden gemessen werden. Alle hier aufgeführten Schätzungen basieren auf der Zahl der Personen. Die Angaben zu den Beschäftigungsquoten beruhen ebenfalls auf Schätzungen der Zahl der Personen. Um Vergleiche zwischen unterschiedlich großen Ländern zu ermöglichen und die Auswirkungen der Veränderung der Bevölkerungsgröße der Länder im zeitlichen Verlauf auszuschließen, werden in Beschäftigungsstatistiken häufig Beschäftigungsquoten angegeben. Dabei werden in der Regel die Quoten für die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter angegeben, das zwischen 15 und 64 Jahren angesetzt wird. Ausnahmen bilden Spanien und das Vereinigte Königreich sowie Island, für die die Altersspanne 16 bis 64 Jahre beträgt. Die Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen bildet auch den Standard für die Daten anderer internationaler Statistikorganisationen (wenn auch einige Entscheidungsträger der Altersspanne 20 bis 64 Jahre immer mehr Bedeutung einräumen, da ein steigender Anteil der EU-Bevölkerung seine Studien im Tertiärbereich fortsetzt).

Das Beschäftigungskonzept der EU-AKE unterscheidet sich von der inländischen Beschäftigung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen dahin gehend, dass letztere keine Beschränkungen des Alters oder der Art des Haushalts beinhaltet und auch nicht gebietsansässige Personen, die zum BIP beitragen, sowie Wehr- und Zivildienstleistende einschließt.

Auf der Übersichtsseite der EU-Arbeitskräfteerhebung sind fünf verschiedene Artikel mit genauen technischen und methodischen Informationen verlinkt.

Es sei darauf hingewiesen, dass Eurostat zwei Indikatorreihen in Verbindung mit der jährlichen Beschäftigungsquote zur Verfügung stellt, die unterschiedliche Zwecke erfüllen und in manchen Fällen voneinander abweichen:

1) Die Hauptindikatoren, die saisonbereinigt sind. Dazu gehören die Leitindikatoren der Strategie Europa 2020, und sie werden dementsprechend für die Überwachung der Ziele von Europa 2020 auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene genutzt. Sie sind kaum untergliedert und beziehen sich normalerweise auf die Altersgruppe 20-64. Es ist zu beachten, dass für Frankreich zwei Reihen veröffentlicht werden: eine mit Übersee-Departements ab 2003 und eine für das französische Mutterland ohne Übersee-Departements ab 1992. Letztere wird in der Strategie Europa 2020 bewertet und ist auch in den Gesamtzahlen für die EU und den Euroraum enthalten.

2) Die Detaillierten Ergebnisse, die nicht saisonbereinigt sind. Sie weisen zahlreiche Untergliederungen auf und können deshalb für detailliertere Analysen verwendet werden. Für Frankreich wird nur eine Datenreihe veröffentlicht. Diese Reihe beinhaltet bis zum vierten Quartal 2013 Daten für das französische Mutterland und ab 2014 für Frankreich mit Übersee-Departements.

Der vorliegende Artikel enthält Jahresergebnisse für die meisten Indikatoren der Reihe der „Hauptindikatoren“.

Wichtigste Konzepte: Wichtigste in der EU-Arbeitskräfteerhebung definierte Beschäftigungsmerkmale:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden definiert als Personen, die für einen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber arbeiten und dafür Lohn, Gehalt, ergebnisabhängige Vergütungen oder Sachleistungen erhalten; auch Berufssoldaten gelten als Arbeitnehmer.
  • Selbstständige arbeiten in ihrem eigenen Geschäft oder Gewerbebetrieb, in ihrer freiberuflichen Praxis oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb. Selbstständige gelten als erwerbstätig, wenn sie während der Bezugswoche eines der folgenden Kriterien erfüllen: Sie arbeiten in der Absicht, Gewinn zu erzielen; sie wenden Zeit für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit auf oder sie befinden sich in der Phase der Unternehmensgründung.
  • Die Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung basiert in der Regel auf der spontanen Auskunft der Befragten. Die wichtigsten Ausnahmen bilden die Niederlande und Island, wo ein Schwellenwert von 35 Stunden gilt, ferner Schweden mit einem Schwellenwert für Selbstständige und Norwegen, wo Personen, die zwischen 32 und 36 Stunden arbeiten, danach gefragt werden, ob es sich dabei um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung handelt.
  • Die Indikatoren für Erwerbstätige mit zweiter Tätigkeit beziehen sich ausschließlich auf Personen, die mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausüben. Personen, die während der Bezugswoche den Arbeitsplatz gewechselt haben, werden nicht als Erwerbstätige mit zweiter Tätigkeit gezählt.
  • Als Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag gilt ein Arbeitnehmer dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch objektive Bedingungen vorgegeben ist, beispielsweise ein bestimmtes Datum, die Erledigung eines Auftrags oder die Rückkehr eines Arbeitnehmers, der vorübergehend ersetzt wurde. Typische Beispiele sind: Saisonarbeiter, von einer Zeitarbeitsfirma oder einer Arbeitsvermittlung Angestellte, die zur Ausführung eines definierten Arbeitsauftrags an Dritte verliehen werden (es sei denn, es besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma bzw. der Arbeitsvermittlung), und Personen mit speziellen Ausbildungsverträgen.

Mit Bildungsstand ist der erreichte Bildungsgrad gemeint, d. h. der höchste erreichte Bildungsabschluss. Ein niedriger Bildungsgrad steht für die ISCED-Stufen 0-2 (weniger als Primarstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I), ein mittlerer Bildungsgrad für die ISCED-Stufen 3 und 4 (Sekundarstufe II und postsekundärer, nichttertiärer Abschluss) und ein hoher Bildungsgrad für die ISCED-Stufen 5-8 (tertiärer Bildungsabschluss).

Mit den europäischen sozioökonomischen Gruppen (ESeG) als abgeleitete Klassifikation können Individuen mit ähnlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Merkmalen in der gesamten Europäischen Union allein auf der Grundlage von sozialen Kernvariablen in Gruppen eingeteilt werden, sodass die Benutzerfreundlichkeit bei allen Sozialerhebungen und vergleichbare Ergebnissen gewährleistet sind. Die wichtigsten verwendeten sozialen Kernvariablen sind „ILO-Beschäftigungsstatus“, „Erwerbsstatus“, „berufliche Tätigkeit“ (gemäß ISCO-08) und „selbsterklärter Erwerbsstatus“. Die ausführliche Klassifikation und Erläuterungen sind abrufbar unter ESeG page on the Eurostat classification server RAMON (auf Englisch).

Kontext

Beschäftigungsstatistiken können für verschiedene Analysen herangezogen werden, z. B. für makroökonomische Untersuchungen (bei denen es um Arbeit als Produktionsfaktor geht) sowie für Untersuchungen der Produktivität oder der Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem können sie genutzt werden, um verschiedene soziale Aspekte und Verhaltensaspekte im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation bestimmter Personen zu untersuchen, beispielsweise die soziale Eingliederung von Minderheiten oder die Beschäftigung als Einkommensquelle privater Haushalte.

Beschäftigung ist sowohl ein Struktur- als auch ein Konjunkturindikator. Als Strukturindikator kann sie über die Struktur von Arbeitsmärkten und Wirtschaftssystemen Aufschluss geben, die anhand des Verhältnisses von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage bestimmt wird, oder über die Qualität der Beschäftigung. Als Konjunkturindikator folgt die Beschäftigung dem Konjunkturzyklus; allerdings ist die Beschäftigung in diesem Zusammenhang von begrenzter Aussagekraft und wird häufig als Spätindikator bezeichnet.

Die Beschäftigungsstatistiken spielen für zahlreiche politische Maßnahmen der EU eine wichtige Rolle. Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) wurde auf dem Beschäftigungsgipfel in Luxemburg im November 1997 ins Leben gerufen und 2005 zur Angleichung der EU-Beschäftigungsstrategie an die überarbeiteten Lissabon-Ziele geändert. Im Juli 2008 wurden die beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2008-2010 aktualisiert. Im März 2010 stellte die Europäische Kommission die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vor, die im Juni 2010 vom Europäischen Rat formell angenommen wurde. Der Europäische Rat einigte sich auf fünf Kernziele; das erste lautet, dass die Beschäftigungsquote der Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahren bis 2020 auf 75 % gesteigert werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten können anhand der Vorgaben dieser Kernziele eigene nationale Zielvorgaben definieren und nationale Reformprogramme mit den zur Umsetzung der Strategie geplanten Maßnahmen aufstellen. Im Einklang mit der Strategie Europa 2020 setzt die EBS auf Maßnahmen, die dazu beitragen, bis 2020 drei der Kernziele zu erreichen, damit:

- 75 % der 20- bis 64-Jährigen einen Arbeitsplatz erhalten;
- der Anteil der frühzeitigen Schulabgänger auf unter 10 % sinkt und mindestens 40 % der 30- bis 34-Jährigen eine Hochschulbildung abschließen;
- wenigstens 20 Mio. Menschen weniger von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Die langsame Erholung von der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die steigende Arbeitslosigkeit veranlassten die Europäische Kommission am 18. April 2012, in einem speziellen Beschäftigungspaket Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen vorzuschlagen. Die Vorschläge konzentrieren sich u. a. auf die nachfrageseitige Schaffung von Arbeitsplätzen. Darin wird beschrieben, wie die Mitgliedstaaten etwa durch eine Senkung der Arbeitskosten oder die Förderung von Unternehmensgründungen Arbeitgeber zum Einstellen von Personal ermutigen können. Ferner sollten Wirtschaftszweige mit einem erheblichen Arbeitsplatzpotenzial ermittelt werden, z. B. die grüne Wirtschaft, das Gesundheitswesen sowie die Informations- und Kommunikationstechnologiebranchen.

Im Dezember 2012 schlug die Europäische Kommission angesichts der hohen und weiter steigenden Jugendarbeitslosigkeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten ein Jugendbeschäftigungspaket (COM(2012) 727 final) vor. Dieses Paket enthält als eine jugendspezifische Folgemaßnahme zum Beschäftigungspaket eine Reihe von Vorschlägen:

  • Alle unter 25-Jährigen sollen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer formalen Ausbildung oder nach Verlust ihres Arbeitsplatzes ein gutes Angebot für eine Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle bzw. für eine Weiterbildung erhalten (Jugendgarantie).
  • Eine Konsultation der europäischen Sozialpartner über einen Qualitätsrahmen für Praktika soll jungen Menschen den Erwerb hochwertiger Berufserfahrung unter sicheren Bedingungen ermöglichen.
  • Es soll eine Europäische Ausbildungsallianz entstehen, um die Qualität der Ausbildungsplätze zu verbessern, das Angebot an verfügbaren Lehrstellen zu erweitern und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Mobilität junger Menschen verbessert werden kann.

Die Bemühungen um den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit wurden 2013 fortgesetzt, als die Europäische Kommission eine Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (COM(2013) 144 final) vorlegte, mit der die im Jugendbeschäftigungspaket beschriebenen Maßnahmen ausgeweitet und beschleunigt werden sollen. Damit sollten vor allem Jugendliche, die weder die Schule besuchen noch einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben, in Regionen mit einer Jugendarbeitslosenquote von über 25 % unterstützt werden. Eine weitere Mitteilung mit dem Titel „Gemeinsam für die Jugend Europas — Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“ (COM(2013) 447 final) soll die Umsetzung der Jugendgarantie beschleunigen und die EU-Mitgliedstaaten und die Unternehmen unterstützen, damit diese mehr junge Menschen einstellen können.

Eine der wichtigsten Prioritäten für das Kollegium der Kommissionsmitglieder, das 2014 sein Amt antrat, besteht darin, Arbeitsplätze zu schaffen und Wachstum und Investitionen anzukurbeln sowie für weniger Regulierung zu sorgen und eine intelligentere Nutzung vorhandener Finanzmittel und öffentlicher Mittel anzustreben. Im Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Reihe von Länderberichten (auf Englisch), in denen die Wirtschaftspolitik von EU-Mitgliedstaaten analysiert und über die Prioritäten der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Wachstumsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den kommenden Jahren informiert wird. Im selben Monat schlug die Europäische Kommission auch vor, 1 Mrd. EUR aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2015 bereitzustellen, um so die Vorfinanzierungen, die die Mitgliedstaaten zur Steigerung der Jugendbeschäftigungsquoten erhalten konnten, um das 30-Fache aufzustocken. Dadurch sollen bis zu 650 000 junge Menschen einen Arbeitsplatz finden.

Im Juni 2016 nahm die Europäische Kommission die Mitteilung „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016) 381/2) mit dem Untertitel „Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ an. Damit soll sichergestellt werden, dass die Menschen jene Kompetenzen entwickeln, die sie zur Bewältigung von Gegenwart und Zukunft benötigen, und dass Beschäftigungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum EU-weit gefördert werden.

Zuletzt haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission am 17. November 2017 gemeinsam die europäische Säule sozialer Rechte verabschiedet. Beschäftigung und Sozialpolitik stehen im Mittelpunkt der europäischen Säule sozialer Rechte, die für die Bürgerinnen und Bürger neue und wirksamere Rechte sicherstellen soll. Ihre drei zentralen Dimensionen sind: 1) Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2) faire Arbeitsbedingungen sowie 3) Sozialschutz und soziale Inklusion. Die Arbeitsregelungen sind heutzutage flexibler. Durch sie entstehen insbesondere neue Beschäftigungsmöglichkeiten, vor allem für junge Menschen, möglicherweise aber auch neue prekäre Arbeitsverhältnisse und Ungleichheiten. Ein faireres Europa mit einer stärkeren sozialen Dimension ist eine zentrale Priorität der Kommission. Die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte wird mit einem „sozialpolitischen Scoreboard“ überwacht, das EU-weit Trends und das Abschneiden in 12 Themenfeldern aufzeigt und in das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik einfließen wird. Mithilfe des Scoreboards soll des Weiteren auch bewertet werden, wie es um das für die EU in ihrer Gesamtheit angestrebte „AAA-Rating im sozialen Bereich“ steht.

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Arbeitslosigkeit – bereinigte LFS-Reihe (t_une)
LFS-Reihe – Detaillierte jährliche Erhebungsergebnisse (t_lfsa)
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Arbeitslosigkeit – bereinigte LFS-Reihe (une)
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LFS-Reihe – Detaillierte jährliche Erhebungsergebnisse (lfsa)
LFS-Reihe – Spezifische Themengebiete (lfst)
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Veröffentlichungen

ESMS-Metadaten und EU-AKE-Methodik