Statistics Explained

Archive:Arbeitsmarktstatistiken auf regionaler Ebene


Datenauszug vom April 2019.

Aktualisierung des Artikels geplant: Dezember 2020.

Highlights

Die höchsten regionalen Beschäftigungsquote in der EU wurde 2018 in Schweden mit 85,7 % verzeichnet.

Die höchsten regionalen Arbeitslosenquoten wurden 2018 in Belgien, Dänemark, Deutschland und Österreich in der jeweiligen Hauptstadtregion verzeichnet.

Quelle: Eurostat

Ein gut funktionierender Arbeitsmarkt mit hochqualifizierten Arbeitskräften, die schnell neue Fähigkeiten erwerben können, wird zunehmend als Voraussetzung für eine dynamische und wettbewerbsfähige Wirtschaft angesehen. Im Rahmen ihrer zur Priorität erhobenen vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion bemüht sich die Europäische Union, durch die Kombination von Fairness und demokratischer Rechenschaftspflicht für mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und bessere Lebensbedingungen zu sorgen. Die europäische Säule sozialer Rechte soll wirksame Bürgerrechte garantieren, indem sie Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und soziale Inklusion gewährleistet. Sie beruht auf 20 Grundsätzen. Die EU hat viele alternative Initiativen in diesem Bereich gefördert, beispielsweise Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Mindeststandards für Eltern- und Erziehungsurlaub (um mehr Männer zur Übernahme von Aufgaben außerhalb der Erwerbstätigkeit zu bewegen), neue Wege zur Gewährleistung einer angemessenen sozialen Absicherung für Selbstständige und in der Gig-Economy arbeitende Personen.

Die Arbeitsmärkte sind nicht nur für Regierungen und politische Entscheidungsträger, sondern auch für die persönliche Entwicklung von großer Bedeutung, da Beschäftigung sie unter anderem Möglichkeiten bieten, Selbstständigkeit, finanzielle Sicherheit und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu erreichen. Obgleich die EU die Integration aller Mitglieder der Gesellschaft in den Arbeitsmarkt fördert, sind bestimmte Gruppen weiterhin diskriminiert (unterrepräsentiert oder ausgeschlossen).

In diesem Artikel werden die Arbeitsmärkte der EU analysiert. Der in drei Hauptabschnitte unterteilte Artikel befasst sich mit

Im Jahr 2018 belief sich der Anteil der Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren an der Bevölkerung der EU-28 auf 380,4 Millionen Personen. Die Erwerbsbevölkerung – häufig auch als wirtschaftlich aktive Bevölkerung bezeichnet – umfasste 246,7 Millionen Menschen in diesem Alter, während 133,8 Millionen Menschen als nicht erwerbstätig oder Nichterwerbspersonen (d. h. weder erwerbstätig noch arbeitslos) galten. Die letztgenannte Kohorte besteht überwiegend aus Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Rentnerinnen und Rentnern und Personen, die sich um andere Familienmitglieder kümmern, aber auch aus Ehrenamtlichen, aus Menschen, die aufgrund einer Langzeiterkrankung oder Behinderung nicht arbeiten können, sowie aus Menschen, die aus einem anderen Grund nicht erwerbstätig sind. Genauer betrachtet setzte sich die Erwerbsbevölkerung der EU-28 aus 229,8 Millionen Erwerbstätigen (auf Englisch) und 16,9 Millionen Arbeitslosen (nicht arbeitende Personen, die aber aktiv Arbeit suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) zusammen.

Full article

Beschäftigung

Die Beschäftigungsquote ist der prozentuale Anteil der Erwerbstätigen (eines bestimmten Alters) im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung (des gleichen Alters). Dieser Abschnitt informiert über die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (hier definiert als Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren). Diese Definition wurde im Einklang mit der Strategie Europa 2020 verwendet, um dem steigenden Anteil der jungen Menschen Rechnung zu tragen, die über das Teenager-Alter hinaus in den Bildungssystemen verbleiben und die möglicherweise dadurch vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind.

Die Strategie Europa 2020 strebt im Rahmen ihrer Agenda für Wachstum und Beschäftigung als Leitziel an, dass 75 % der Menschen zwischen 20 und 64 Jahren bis zum Jahr 2020 Arbeit haben sollten. Damit dieses Gesamtziel erreicht werden kann, wurden für jeden EU-Mitgliedstaat nationale Ziele festgelegt: Diese reichen von 80 % oder mehr in Dänemark, den Niederlanden und Schweden bis zu 70 % oder weniger in Irland, Griechenland, Kroatien, Italien, Malta und Rumänien; im nationalen Reformprogramm des Vereinigten Königreichs wurde kein Ziel festgelegt.

Die europäische Säule sozialer Rechte soll wirksame Bürgerrechte garantieren, indem sie Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und soziale Inklusion gewährleistet. Einer der 20 ihr zugrunde liegenden Grundsätze lautet: „Jede Person hat das Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Beschäftigungs- oder Selbständigkeitsaussichten.“ Die Beschäftigungsquote ist Teil eines sozialpolitischen Scoreboards, mit dem die Fortschritte im Zusammenhang mit der europäischen Säule sozialer Rechte überwacht werden. Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Scoreboard auch die Erwerbsquote (auf Englisch) als ergänzenden Indikator für die Analyse der Struktur der Erwerbsbevölkerung beinhaltet; regionale Analysen für diesen Indikator sind in Kapitel 14 dargestellt.

Stockholm verzeichnete mit 85,7 % die höchste regionale Beschäftigungsquote in der EU

Die Beschäftigungsquote der EU-28 für Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren lag 2018 bei 73,1 % und stieg zum fünften Mal in Folge seit dem relativen Tiefstand von 68,3 % im Jahr 2013. Die Beschäftigungsquote der EU-28 nahm im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 Prozentpunkte (pp) (auf Englisch) zu und entsprach damit in etwa den jährlichen Entwicklungen in den letzten fünf Jahren, in denen Anstiege im Bereich von 0,8 bis 1,1 pp verzeichnet wurden. Wenn die Beschäftigungsquote der EU-28 in den nächsten zwei Jahren mit ähnlicher Geschwindigkeit weiter steigt, könnte das mit der Strategie Europa 2020 angestrebte Ziel von 75,0 % erreicht werden.

Karte 1 zeigt die Beschäftigungsquoten für Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren in den NUTS-2-Regionen. Die höchsten Beschäftigungsquoten, die mindestens dem Europa-2020-Ziel von 75 % entsprechen, werden in blauer Farbe dargestellt, wobei knapp über die Hälfte (145 von 281) aller Regionen in der EU im Jahr 2018 dieses Leitziel von 75,0 % erreicht oder übertroffen hatten. In der EU waren die Beschäftigungsquoten in Schweden am höchsten, wo sie mit Ausnahme einer Region bei über 80 % lagen. Stockholm verzeichnete die höchste regionale Beschäftigungsquote in der EU (85,7 %); auch Deutschland und das Vereinigte Königreich meldeten hohe Quoten.

Bei der Analyse der regionalen Beschäftigungsquoten zeichneten sich zwei verschiedene Muster ab:

  • In einigen der größeren Mitgliedstaaten waren Unterschiede zwischen den Regionen festzustellen. So wurden beispielsweise in den südlichen (eher als in den nördlichen) Regionen Deutschlands und des Vereinigten Königreichs höhere Beschäftigungsquoten verzeichnet, während in Spanien und Italien die Beschäftigungsquoten in südlichen (eher als in nördlichen) Regionen tendenziell niedriger ausfielen;
  • kontrastierende Muster bei der Analyse von Hauptstadt- und Metropolregionen:
    • in östlichen Teilen der EU (beispielsweise in Bulgarien, Tschechien und Polen) gehörten die Beschäftigungsquoten der Hauptstadtregionen häufig landesweit zu den höchsten; die Beschäftigungsquoten in ländlichen Gebieten waren dagegen tendenziell deutlich niedriger;
    • in westlichen Mitgliedstaaten war es häufig umgekehrt, da die höchsten Beschäftigungsquoten in der Regel bei Menschen verzeichnet wurden, die in kleineren Städten und Vorstädten oder ländlichen Gebieten leben; die niedrigsten Beschäftigungsquoten wurden hingegen in Hauptstadt- und Metropolregionen verzeichnet (beispielsweise Wien in Österreich).

Im Jahr 2018 war in fünf Regionen der EU weniger als die Hälfte der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beschäftigt: Vier dieser Regionen lagen in Süditalien (Puglia, Calabria, Campania und Sicilia (mit der niedrigsten Quote in Italien mit 44,1 %)), bei der fünften handelte es sich um die französische Überseeregion Mayotte (40,8 %).

Karte 1: Beschäftigungsquote, 2018
(Anteil der 20- bis 64-Jährigen, nach NUTS-2-Region)
Quelle: Eurostat (lfst_r_lfe2emprtn)

Die Beschäftigungsquote von Frauen der EU-28 lag 11,5 Prozentpunkte unter der entsprechenden Quote für Männer

Einer der 20 Grundsätze, die der europäischen Säule sozialer Rechte zugrunde liegen, lautet: „Die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern muss in allen Bereichen gewährleistet und gefördert werden; dies schließt die Erwerbsbeteiligung, die Beschäftigungsbedingungen und den beruflichen Aufstieg ein.“ Im Jahr 2018 belief sich die Beschäftigungsquote der EU-28 für Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren auf 73,1 %. Wie eine Analyse nach Geschlecht zeigt, war die Beschäftigungsquote bei den Frauen (67,4 %) deutlich geringer als bei den Männern (78,9 %). Auch wenn die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei der Beschäftigung im Jahr 2018 somit 11,5 pp betrug, ist dies deutlich weniger als vor zehn Jahren, als dieser Wert zu Beginn der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise (2008) bei 15,1 pp lag.

In den EU-Mitgliedstaaten waren die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen bei der Beschäftigung in Malta (22,3 pp im Jahr 2018), Griechenland (21,0 pp), Italien (19,8 pp) und Rumänien (18,3 pp) am größten. Weniger als 5,0 pp betrugen die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen bei der Beschäftigung dagegen in Schweden, Lettland, Finnland und Litauen (wo mit 2,3 pp der geringste Unterschied verzeichnet wurde).

In Karte 2 werden diese nationalen Muster bestätigt, da die deutlichsten geschlechtsspezifischen Diskrepanzen bei der Beschäftigung hauptsächlich in den südlichen und östlichen Regionen der EU verzeichnet wurden; in vielen baltischen und nordischen Regionen und Teilen von Deutschland lagen die Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen dagegen nah beieinander. Im Jahr 2018 waren die regionalen geschlechtsspezifischen Diskrepanzen bei der Beschäftigung in Puglia, eine der südlichsten Regionen Italiens, am größten. Die Beschäftigungsquote von Männern übertraf die Beschäftigungsquote von Frauen hier um 28,1 pp. Am anderen Ende der Skala wurden in Övre Norrland. der nördlichsten Region Schwedens, fast keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern verzeichnet: Die Beschäftigungsquote war bei den Männern nur 0,5 pp höher als bei den Frauen.

Karte 2: Geschlechtsspezifische Diskrepanzen bei der Beschäftigung, 2018
(Unterschied in Prozentpunkten, Beschäftigungsquote von Männern minus Beschäftigungsquote von Frauen, auf Grundlage der Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat (lfst_r_lfe2emprtn)

Mehr als zwei Fünftel der Arbeitskräfte in der südgriechischen Region Peloponnisos waren selbstständig

Entscheidungsträger interessieren sich zunehmend für flexible Arbeitsformen und analysieren Unterschiede im Arbeitsmarkt zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen, Arbeitnehmern auf Vollzeit- und Teilzeitbasis und Arbeitnehmern mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen. Nach der Auffassung einiger Kommentatoren steht Selbstständigkeit für den unternehmerischen Geist in dynamischen und innovativen Volkswirtschaften, während andere darin eher einen Anzeichen für den zunehmend prekären Charakter von Arbeitsverträgen sehen. Diese abweichende Interpretation spiegelt möglicherweise zu einem gewissen Grad die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Bedingungen wider: Selbstständigkeit kann als Chance gesehen werden oder auf Notwendigkeit zurückgehen.

Im Jahr 2018 war in der EU einer von sieben Erwerbstätigen (13,7 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren selbstständig tätig, was etwa 30,3 Millionen Menschen entspricht. Unter den NUTS-2-Regionen (siehe Karte 3) war der Selbstständigenanteil in der südgriechischen Region Peloponnisos mit mehr als zwei Fünfteln der Beschäftigten im Jahr 2018 am größten. Dies deckte sich mit einem umfassenderen Muster. Griechische Regionen belegten nämlich in der Rangliste der Selbstständigkeitsquoten der EU-Regionen die ersten elf Plätze und wiesen – bis auf die Hauptstadtregion Attiki und die Inselregion Notio Aigaio – einen Anteil von jeweils über 30 % auf.

Dagegen wurde die niedrigste Selbstständigkeitsquote in einer rumänischen Region, der Hauptstadtregion Bucureşti-Ilfov, verzeichnet, wo weniger als einer von 26 Arbeitskräften (3,8 %) im Jahr 2018 selbstständig war. Mit Ausnahme der rumänischen Regionen Bucureşti-Ilfov und Vest und der ungarischen Regionen Észak-Magyarország und Közép-Dunántúl wurden die niedrigsten Selbstständigkeitsquoten im Allgemeinen in nördlichen und westlichen Regionen der EU verzeichnet, insbesondere in einigen nördlichen Regionen Dänemark und Deutschlands; auch Norwegen meldete sehr niedrige Selbstständigkeitsanteile.

In vielen nördlichen und westlichen EU-Mitgliedstaaten waren die Selbstständigkeitsquoten häufiger in Hauptstadtregionen, beispielsweise in Berlin, Noord-Holland und Stockholm, am höchsten. Dieses Muster dürfte Präferenzen im Lebensstil – Selbstständige wünschen mehr Autonomie und Flexibilität im Arbeitsleben – widerspiegeln bzw. auf die Existenz dynamischer Start-up-Hubs, die normalerweise in großen Metropolregionen ansässig sind, und auf die Entwicklung der Gig-Economy zurückgehen.

Die Selbstständigkeitsquoten waren in den östlichen und südlichen Regionen der EU in der Regel in ländlichen Regionen am höchsten, und viele Selbständige waren im Landwirtschaftssektor tätig. In Hauptstadtregionen (beispielsweise Attiki, Comunidad de Madrid oder Bucureşti-Ilfov) wurden dagegen häufig relativ niedrige Selbstständigkeitsquoten verzeichnet, was darauf zurückzuführen sein könnte, dass mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und Berufe zur Wahl stehen, der Anteil von unbefristeten Arbeitsverträgen höher ist und dort große Arbeitgeber (wie multinationale Unternehmen oder öffentliche Verwaltungen) ansässig sind. Hierbei sind Praha, Budapest und Zahodna Slovenija als Ausnahmen zu nennen, da diese Regionen die höchsten Selbstständigkeitsquoten unter den tschechischen, ungarischen und slowenischen Regionen aufwiesen.

Karte 3: Selbstständige Personen, 2018
(Anteil an Gesamtbeschäftigung unter 20- bis 64-Jährigen, nach NUTS-2-Region, in Prozent)
Quelle: Eurostat (lfst_r_lfe2estat) und (lfsa_egaps)

Arbeitszufriedenheit

Verschiedenste Aspekte können die Arbeitszufriedenheit beeinflussen. Im Allgemeinen ist es bei Menschen mit gutem Gesundheitszustand und Menschen mit höherem Bildungsgrad wahrscheinlicher, dass sie mit ihrem Arbeitsplatz zufrieden sind. Bei genauerer Betrachtung ist bei manchen Menschen für die Arbeitszufriedenheit vorrangig die Vergütung (d. h. ihr Gehalt) ausschlaggebend, während für andere die Arbeitsumgebung von größerer Bedeutung ist. Hierzu zählt beispielsweise die Arbeitsplatzsicherheit (unbefristeter Arbeitsvertrag und/oder kaum Sorgen über eine mögliche Arbeitslosigkeit), die Eignung für die Arbeit (Arbeit in Bezug auf Qualifikationen, Fähigkeiten, Interessen und Persönlichkeit passend) und Flexibilität am Arbeitsplatz (Möglichkeit, die Arbeitszeiten selbst zu bestimmen und/oder Vielfalt der Aufgaben).

2017 führte Eurostat im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung (AKE) eine Selbstständigenerhebung (auf Englisch) durch, deren Ergebnisse in einem eigenen Artikel der Reihe „Statistics Explained“ dargestellt werden. Das dritte Untermodul enthielt eine Frage zum Grad der persönlichen Arbeitszufriedenheit im Hinblick auf die Hauptbeschäftigung. Die dabei für Arbeitnehmer, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige erhobenen Daten bilden die Grundlage für die im Folgenden erläuterten Informationen.

In der deutschen Region Leipzig wurde der niedrigste Grad an Arbeitszufriedenheit verzeichnet – nur knapp mehr als jeder Fünfte gab an, mit seiner Arbeit sehr zufrieden zu sein

Basierend auf einer vierstufigen Skala von „überhaupt nicht zufrieden“ bis „sehr zufrieden“ betrug der Anteil der Arbeitskräfte der EU-28, die mit ihrem Arbeitsplatz sehr zufrieden waren, 42,8 % im Jahr 2017. Dieser Anteil war in den EU-Mitgliedstaaten mit 75,0 % in Malta am höchsten, gefolgt von Schweden (69,5 %) und Dänemark (64,8 %). Die hohen Anteile in Schweden und Dänemark dürften zumindest teilweise darauf zurückgehen, dass die Arbeitsmärkte dort flexibel sind und die Arbeitsplatzmobilität/-flexibilität gefördert wird. Zudem sind die Sozialsysteme (durch die unter anderem Renten- und Urlaubsansprüche beim Wechsel des Arbeitsplatzes geschützt werden) hoch entwickelt.

Die baltischen Länder, Irland, Österreich, Italien und Slowenien waren die einzigen anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen 2017 eine hohe Zufriedenheit („sehr zufrieden“) mit dem Arbeitsplatz bei mehr als der Hälfte der Erwerbsbevölkerung verzeichnet wurde. In Rumänien (28,3 %) und Bulgarien (27,6 %) waren dagegen die Anteile in der EU am niedrigsten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Türkei einen deutlich niedrigeren Anteil meldete, da weniger als ein Fünftel (17,1 %) der erwerbstätigen Personen sehr zufrieden mit ihrem Arbeitsplatz waren.

Wie eine Analyse nach NUTS-2-Regionen zeigt, war 2017 die höchsten Grade an Arbeitszufriedenheit mit über 60,0 % (dargestellt mit dem dunkelsten Farbton in Karte 4) abgesehen von Malta (eine einzige Region auf dieser Gliederungsebene; 75,0 %) in Dänemark und Schweden konzentriert. Die höchsten Grade an Arbeitszufriedenheit wurden in der schwedischen Region Norra Mellansverige und der italienischen Provincia Autonoma di Bolzano/Bozen (mit je 71,4 %) verzeichnet.

In vielen nördlichen und westlichen EU-Mitgliedstaaten war in den Hauptstadtregionen im Jahr 2017 die Arbeitszufriedenheit am niedrigsten. Beispielsweise war der Anteil der Beschäftigten, die sehr zufrieden mit ihrer Arbeit waren, in Hovedstaden, Wien und Stockholm geringer als in allen anderen Regionen Dänemarks, Österreichs und Schwedens. Das gegensätzliche Muster wurde dagegen in mehreren östlichen Mitgliedstaaten beobachtet. So meldeten in Bulgarien und Polen die Hauptstadtregionen Yugozapaden und Warszawski stołeczny die höchsten Grade an Arbeitszufriedenheit.

Am anderen Ende der Skala waren die niedrigsten Grade an Arbeitszufriedenheit (weniger als 30 % sehr zufrieden mit der Arbeit (dargestellt durch den hellsten Farbton in Karte 4)) 2017 vorrangig in Bulgarien (mit Ausnahme der Hauptstadtregion), in Rumänien (mit Ausnahme von Nord-Vest und Sud-Muntenia) und in (Ost)Deutschland (etwa in Leipzig mit dem EU-weit niedrigsten Grad an Arbeitszufriedenheit von 20,9 %) zu finden.

Karte 4: Arbeitszufriedenheit, 2017
(Anteil der Arbeitnehmer im Alter von ≥ 15 Jahren, die sehr zufrieden mit ihrer Arbeit sind, in %, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung

Selbstständige wiesen höhere Grade an Arbeitszufriedenheit auf als die Erwerbsbevölkerung insgesamt

Da Selbstständige in der EU-28 aufgrund der Tatsache, dass sie ihr eigener Chef sind, über mehr Autonomie und Flexibilität verfügen, ist es vielleicht wenig überraschend, dass bei ihnen im Jahr 2017 im Vergleich zur gesamten Erwerbsbevölkerung (42,8 %) die Arbeitszufriedenheit höher war (47,9 % der Selbstständigen waren sehr zufrieden mit ihrer Arbeit).

Eine Mehrheit der in Städten (50,3 %) und in kleineren Städten und Vorstädten (50,4 %) lebenden Selbstständigen in der EU-28 war sehr zufrieden mit ihrer Arbeit, was darauf zurückgehen dürfte, dass Selbstständigkeit in urbanen Räumen als Chance gesehen wird. Die Zufriedenheitsgrade waren in der gesamten Erwerbsbevölkerung (Selbstständige eingeschlossen) niedriger als nur bei den Selbstständigen. So gaben 42,8 % der Stadtbewohner und 43,8 % der in kleineren Städten und Vorstädten lebenden Arbeitnehmer an, sehr zufrieden mit ihrer Arbeit zu sein. Abbildung 1 bestätigt das Muster, wonach in Städten, kleineren Städten und Vorstädten Selbstständige eher sehr zufrieden mit ihrer Arbeit sind als die Erwerbsbevölkerung insgesamt. Sie zeigt auch, dass es in ländlichen Gebieten zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern kaum Unterschiede im Hinblick auf die Arbeitszufriedenheit gab.

Im Jahr 2017 war die Wahrscheinlichkeit für eine hohe Arbeitszufriedenheit bei Selbstständigen, die in slowakischen und finnischen Städten leben, um mehr als ein Drittel höher als bei erwerbstätigen Stadtbewohnern im Allgemeinen (wobei die Nichtbeantwortungsquote relativ hoch war). In den Niederlanden war dieses Verhältnis noch ausgeprägter und bei selbstständigen Stadtbewohnern war es um knapp über 50 % wahrscheinlicher als bei den Stadtbewohnern insgesamt, dass sie mit ihrer Arbeit sehr zufrieden waren. Dagegen waren nur in sechs EU-Mitgliedstaaten Selbstständige in Städten mit geringerer Wahrscheinlichkeit (als der Durchschnitt aller Stadtbewohner) sehr zufrieden mit ihrer Arbeit, nämlich in Italien, Spanien, Slowenien, Kroatien (geringe Verlässlichkeit), Lettland und Zypern.

Am anderen Ende des Spektrums war bei Selbstständigen in ländlichen Gebieten im Jahr 2017 in der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten die Arbeitszufriedenheit geringer (als für den Durchschnitt der gesamten ländlichen Arbeitskräfte). Die niedrigsten relativen Anteile wurden in Rumänien, Kroatien (geringe Verlässlichkeit) und Zypern (ebenfalls geringe Verlässlichkeit) verzeichnet. Dieses Muster könnte zeigen, dass Selbstständigkeit in ländlichen Gebieten vorrangig auf Notwendigkeit zurückgeht und nur wenige andere Beschäftigungsformen außerhalb des Landwirtschaftssektors bestehen sowie ein relativ hoher Anteil der Selbstständigen mit Semi-Subsistenzbetrieben ihren Lebensunterhalt verdient.

Abbildung 1: Arbeitszufriedenheit unter Selbstständigen, 2017
(Index, basierend auf Selbstständigen im Alter von ≥ 15 Jahren, die sehr zufrieden mit ihrer Arbeitssind, im Vergleich zum gleichen Anteil für alle Arbeitskräfte = 100, nach Verstädterungsgrad)
Quelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit kann sich nicht nur auf das wirtschaftliche Wohl eines Landes auswirken (ungenutzter potenzieller Arbeitskräfteeinsatz und höhere Sozialleistungen), sondern auch auf das Wohlergehen der arbeitslosen Personen und ihrer Familien. Die persönlichen und sozialen Belastungen durch Arbeitslosigkeit sind vielfältig, unter anderem geht damit ein höheres Risiko einher, von Armut (auf Englisch), Schulden oder Obdachlosigkeit betroffen zu sein. Zudem kann die Stigmatisierung der Arbeitslosigkeit zu einem Rückgang des Selbstwertgefühls, einem Zusammenbruch der familiären/persönlichen Beziehungen oder sozialer Ausgrenzung (auf Englisch) führen. Laut einem der 20 Grundsätze, die der europäischen Säule sozialer Rechte zugrunde liegen, haben „Arbeitslose das Recht auf angemessene Unterstützung öffentlicher Arbeitsverwaltungen bei der (Wieder-)eingliederung in den Arbeitsmarkt durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und auf angemessene Leistungen von angemessener Dauer“ sowie „das Recht auf individuelle, fortlaufende und konsequente Unterstützung. Langzeitarbeitslose haben spätestens nach 18-monatiger Arbeitslosigkeit das Recht auf eine umfassende individuelle Bestandsaufnahme.“

Im Jahr 2018 gab es in der EU-28 16,9 Millionen Arbeitslose im Alter von 15 bis 74 Jahren (6,9 % der gesamten Erwerbsbevölkerung). Nach einem Höchstwert von 26,1 Millionen Menschen bzw. 10,9 % der Erwerbsbevölkerung im Jahr 2013 fiel die Zahl der Arbeitslosen mit fünf Jahre in Folge bis 2018 um mehr als ein Drittel bzw. 9,2 Millionen Menschen. Dadurch sank die Arbeitslosenquote der EU-28 auf ein Niveau, das 2018 erstmals unter dem Wert lag, der zu Beginn der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 registriert worden war (7,0 %).

Die niedrigste regionale Arbeitslosenquote wurde in der tschechischen Hauptstadtregion Praha mit 1,3 % verzeichnet

Im Jahr 2018 waren die niedrigsten regionalen Arbeitslosenquoten unter den NUTS-2-Regionen auf ein Cluster aus Regionen konzentriert, das sich von Westösterreich in Richtung Süddeutschland und bis nach Tschechien ausbreitet; die Arbeitslosenquote lag zudem in drei ungarischen Regionen, in jeweils zwei Regionen Polens und des Vereinigten Königreichs und in einer rumänischen Region unter 2,5 % (auf Karte 5 durch den hellsten Farbton veranschaulicht). Die Arbeitslosenquote in der EU war 2018 wie im Jahr davor in der tschechischen Hauptstadtregion Praha am niedrigsten.

Die höchsten Arbeitslosenquoten meldeten dagegen die südlichen Regionen und die Regionen in äußerster Randlage der EU. In 16 EU-Regionen lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2018 über 20 %, nämlich in je fünf Regionen in Griechenland und Spanien, in drei französischen Regionen in äußerster Randlage (darunter Mayotte mit der EU-weit höchsten regionalen Arbeitslosenquote von 35,1 %) und in drei Regionen in Süditalien. In den vier nördlichen und westlichen EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland und Österreich wurden 2018 die höchsten regionalen Arbeitslosenquoten in den Hauptstadtregionen verzeichnet.

Karte 5: Arbeitslosenquote, 2018
(Anteil der Erwerbsbevölkerung im Alter von 15 von 74 Jahren in %, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat (lfst_r_lfu3rt)

Die Jugendarbeitslosenquote der EU-28 lag bei 15,2 %

Ein Bereich des Arbeitsmarktes, der für politische Entscheidungsträger von besonderem Interesse ist, ist die Jugendarbeitslosigkeit. Die Leistungsfähigkeit der Jugendarbeitsmärkte ist eng mit den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verknüpft und spiegelt zumindest in gewissem Maße ein Missverhältnis zwischen den von jungen Menschen erworbenen Fähigkeiten und den Fähigkeiten wider, die von den Arbeitgebern (zur Besetzung freier Stellen) benötigt werden. Einige EU-Mitgliedstaaten haben neue Arbeitsgesetze zur Liberalisierung der Arbeitsmärkte erlassen, indem sie beispielsweise ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten für die Einstellung von Personal durch befristete Verträge, Zeitarbeitsverträge oder Null-Stunden-Verträge anbieten. In einigen Ländern hat dies zu einer klaren Trennung zwischen Personen mit einer festen Vollzeitstelle und Personen in einer prekäreren Beschäftigung geführt; letztere sind häufig junge Menschen und/oder Personen mit einem relativ niedrigen Bildungsniveau.

Einer der 20 Grundsätze, die der europäischen Säule sozialer Rechte zugrunde liegen, lautet: „Junge Menschen haben das Recht auf eine Weiterbildungsmaßnahme, einen Ausbildungsplatz, einen Praktikumsplatz oder ein qualitativ hochwertiges Beschäftigungsangebot innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben.“ Im Jahr 2018 lag die Jugendarbeitslosenquote in der EU-28 bei 15,2 % und war damit 2,2-mal so hoch wie die Gesamtarbeitslosenquote (der 15- und 74-Jährigen), die 6,9 % betrug.

Die für die regionalen Jugendarbeitslosenquoten dargestellten Informationen entsprechen häufig den bereits für die Gesamtarbeitslosenquote beobachteten Mustern. Zwar fielen die Jugendarbeitslosenquoten für alle NUTS-2-Regionen höher aus, besonders auffällig war dies aber in folgenden Regionen:

  • in den drei rumänischen Regionen Nord-Vest, Bucuresti - Ilfov (Daten von 2017) und Centru, in denen die Jugendarbeitslosenquote 4,8- bis 6,6-mal so hoch war wie die Gesamtarbeitslosenquote;
  • in den Hauptstadtregionen Praha (Tschechien; 4,3-mal so hoch) und Outer London — West and North West (Vereinigtes Königreich; 4,2-mal so hoch).

Abbildung 2 zeigt, dass 2018 bei den Jugendarbeitslosenquoten beachtliche Unterschiede zwischen den Regionen bestanden. Dies war in Frankreich und den drei südlichen EU-Mitgliedstaaten Italien, Spanien und Griechenland besonders ausgeprägt, wo die höchsten und niedrigsten regionalen Jugendarbeitslosenquoten mindestens 37,5 pp auseinander lagen. Am größten war der Unterschied in Frankreich zwischen der Region mit der höchsten Jugendarbeitslosenquote (Mayotte mit 61,1 %) und der Region mit der niedrigsten Quote (Limousin mit 12,2 %). Die Jugendarbeitslosenquote in Mayotte war damit fünfmal so hoch wie in Limousin. Dieses Verhältnis wurde nur in Italien übertroffen, wo die Quote in Campania (53,6 %), der Region mit der höchsten Jugendarbeitslosenrate, etwa 5,8-mal so hoch war wie in Provincia Autonoma di Bolzano/Bozen (9,2 %).

In vier westlichen EU-Mitgliedstaaten war die regionale Jugendarbeitslosenquote in der Hauptstadtregion landesweit am höchsten; dies war in Belgien, Deutschland und Österreich auch bei der Gesamtarbeitslosenquote der Fall. Die vierte Region war Outer London — West and North West im Vereinigten Königreich.

Abbildung 2: Jugendarbeitslosenquote, 2018
(Anteil der 15- bis 24-Jährigen an der Erwerbsbevölkerung in %, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat (lfst_r_lfu3rt)

Langzeitarbeitslosenanteil in der EU-28 lag bei 43,2 %

Dieser letzte Abschnitt enthält eine Analyse der Langzeitarbeitslosigkeit, die als Gruppe von Menschen im Alter von 15 bis 74 Jahren definiert wird, die seit mindestens 12 Monaten ohne Arbeit waren. Langzeitarbeitslosigkeit kann erhebliche Auswirkungen auf das Wohlbefinden haben und zu Selbstzweifeln, Ängsten oder Depression führen; Menschen in dieser Situation haben zudem ein deutlich höheren Risiko, von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen zu sein. Des Weiteren sind Langzeitarbeitslose vermutlich umso weniger attraktiv für potenzielle Arbeitgeber, je länger sie arbeitslos bleiben. Einer der 20 Grundsätze, die der europäischen Säule sozialer Rechte zugrunde liegen, lautet: „Langzeitarbeitslose haben spätestens nach 18-monatiger Arbeitslosigkeit das Recht auf eine umfassende individuelle Bestandsaufnahme.“

Der Langzeitarbeitslosenanteil wird als Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit an der gesamten Arbeitslosigkeit definiert. Im Jahr 2018 lag der Langzeitarbeitslosenanteil in der EU-28 bei 43,2 %, d. h. mehr als zwei Fünftel aller Arbeitslosen in der EU hatten für mindestens ein Jahr keine Arbeit. Abbildung 3 zeigt, dass die höchste Langzeitarbeitslosenquote in Mayotte verzeichnet wurde (81,8 %); es folgten Ipeiros in Griechenland (77,2 %), Severozapaden in Bulgarien (76,8 %) und zwei weitere griechische Festlandregionen (Attiki (76,0 %) und Sterea Ellada (74,3 %)). Die niedrigsten Langzeitarbeitslosenquoten konzentrierten sich dagegen in Schweden und im Süden des Vereinigten Königreichs.

Abbildung 3: Langzeitarbeitslosenquote, 2018
(Anteil der Arbeitslosen im Alter von 15 bis 74 Jahren in %, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat (lfst_r_lfu2ltu)

Quelldaten für Abbildungen und Karten

Excel.jpg Arbeitsmärkte auf regionaler Ebene (auf Englisch)

Datenquellen

Bei den in diesem Artikel vorgestellten Informationen handelt es sich um den Jahresdurchschnitt der Arbeitskräfteerhebung (AKE). Eurostat erstellt und veröffentlicht Arbeitsmarktstatistiken für die EU-Regionen, die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-28. Darüber hinaus sind Daten für einige EFTA-Länder (Island, Norwegen und die Schweiz) und Kandidatenländer (Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Türkei) verfügbar. Subnationale Statistiken werden für Regionen auf der NUTS-Ebene 2 und nach Verstädterungsgrad dargestellt. Zur in der Arbeitskräfteerhebung erfassten Grundgesamtheit gehören in der Regel alle in Privathaushalten lebenden Personen ab 15 Jahren; es gelten die Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Bei der Analyse regionaler Informationen aus der AKE ist zu berücksichtigen, dass sich die dargestellten Informationen auf die Region beziehen, in der die Befragten ihren ständigen Wohnsitz haben, und dass es sich dabei aufgrund von Pendlerströmen nicht unbedingt um die Region handelt, in der sich ihr Arbeitsplatz befindet.

Die Arbeitslosenstatistik von Eurostat folgt den ILO-Leitlinien: Eine arbeitslose Person ist eine Person im Alter zwischen 15 und 74 Jahren, die ohne Arbeit ist, jedoch in den letzten vier Wochen aktiv eine Beschäftigung gesucht hat und innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Arbeit aufnehmen kann. Die Arbeitslosenquote entspricht der Zahl der Arbeitslosen und wird als prozentualer Anteil an der gesamten Erwerbsbevölkerung (der Summe der gesamten Erwerbstätigen und der gesamten Arbeitslosen) ausgedrückt.

Die Jugendarbeitslosenquote ist definiert als der Anteil der Arbeitslosen im Alter von 15 bis 24 Jahren im Verhältnis zur gesamten Erwerbsbevölkerung des gleichen Alters. Es gilt zu beachten, dass ein relativ hoher Anteil der 15- bis 24-Jährigen nicht auf dem Arbeitsmarkt ist, da sie ein Vollzeitstudium absolvieren (und daher nicht für eine Erwerbstätigkeit zur Verfügung stehen).

Weitere Informationen:

Kontext

Während fast alle Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 eine gewisse Relevanz für den Arbeitsmarkt aufweisen, zielen zwei direkt auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte ab. Die Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten (KOM(2010) 682 endg.) enthält 13 Leitaktionen zur Förderung einer deutlichen Erhöhung der Beschäftigungsquoten, insbesondere für Frauen, junge und ältere Arbeitnehmer. Jugend in Bewegung (KOM(2010) 477 endg.) war eine Leitinitiative, die im Dezember 2014 auslief. Sie sollte junge Menschen dabei unterstützen, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu erwerben, die sie für ihren ersten Arbeitsplatz benötigen. Dafür wurden 28 Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die allgemeine und berufliche Bildung relevanter gestaltet und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen gesteigert werden soll. Zugleich soll gewährleistet werden, dass junge Menschen über die richtigen Kompetenzen für die Arbeitsplätze der Zukunft verfügen.

Im Februar 2013 einigte sich der Europäische Rat auf eine Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die mit einem Budget von etwa 6,4 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014 bis 2020 ausgestattet ist (das später auf etwa 9 Mrd. EUR aufgestockt wurde) und weitgehend zur Unterstützung junger Menschen dient, die sich weder in Aus- und Fortbildung noch in Beschäftigung befinden. Dank dieser Initiative können in jeder Region mit einer Jugendarbeitslosenquote über 25 % Maßnahmen gefördert werden, mit denen junge Menschen (insbesondere derjenigen, die sich weder in Aus- oder Fortbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET)) in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Im April 2013 wurde die Jugendgarantie präsentiert, mit der sichergestellt werden soll, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird. Wie aus Ende April 2019 veröffentlichten Daten hervorgeht, haben 14 Millionen junge Menschen in der EU seit 2014 eine Arbeitsstelle, eine Weiterbildungsmaßnahme oder einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz angenommen.

Im Dezember 2016 legte die Europäische Kommission die Mitteilung Investieren in Europas Jugend vor, die sich auf drei verschiedene Maßnahmen stützt: bessere Chancen auf Beschäftigungszugang (Ausweitung der Jugendgarantie); bessere Möglichkeiten durch allgemeine und berufliche Bildung (durch Schaffung eines modernen Lehrlingsausbildungssystems); mehr Chancen für Solidarität, Lernmobilität und Engagement (durch Aufstockung des Budgets für Erasmus+).

Neben der Förderung der Arbeitsmarktsituation junger Menschen hat die EU unter anderem auch folgende ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmärkte in einem breiteren Kontext eingeführt:

  • eine Empfehlung des Rates (2016/C 67/01) im Februar 2016 zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt und in der Folge einen Bericht, in dem über die seit Verabschiedung der Empfehlung erzielten Fortschritte Bilanz gezogen wird;
  • eine neue europäische Agenda für Kompetenzen (COM(2016) 381 final), die von der Europäischen Kommission im Juni 2016 angenommen wurde und die darauf abzielt, die Qualität und Relevanz der Ausbildung und anderer Formen des Kompetenzerwerbs zu verbessern;
  • die im November 2017 proklamierteeuropäische Säule sozialer Rechte, die darauf abzielt, wirtschaftliche und soziale Ziele stärker in Einklang zu bringen und Arbeitsmärkte und Sozialschutzsysteme fairer und effizienter zu gestalten.

Die EU-Kohäsionspolitik sieht Investitionen in Beschäftigung und langfristiges Wachstum in Europa vor. Mit den Investitionen in verschiedene Arbeitsmarktbereiche sollten die Beschäftigung und die Mobilität der Arbeitskräfte gefördert werden. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist der wichtigste kohäsionspolitische Fonds zur Förderung von Beschäftigungs- und Arbeitsmobilitätsinitiativen in der EU, während mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die Bedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen verbessert werden können. Die Kohäsionspolitik der EU unterstützt ferner Arbeitsmarktreformen für mehr Chancengleichheit für alle, insbesondere für Frauen, junge und ältere Arbeitnehmer oder ethnische Minderheiten.

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Regionale Arbeitsmarktstatistiken (t_reg_lmk)
Erwerbstätigenquote der Altersgruppe 15–64, nach NUTS-2-Regionen (tgs00007)
Erwerbstätigenquote der Altersgruppe 20-64, nach NUTS-2-Regionen (tgs00102)
Erwerbstätigenquote der Altersgruppe 55-64, nach NUTS-2-Regionen (tgs00054)
Arbeitslosenquote, nach NUTS-2-Regionen (tgs00010)
Langzeitarbeitslosenquote (12 Monate und länger), nach NUTS-2-Regionen (tgs00053)
LFS-Reihe – Spezifische Themengebiete (t_lfst)


Regionale Arbeitsmarktstatistiken (reg_lmk)
Regionale Arbeitskostenstatistiken (reg_lcs)
LFS-Reihe – Detaillierte jährliche Erhebungsergebnisse (lfsa)
Beschäftigung –LFS-Reihe (lfsa_emp)
LFS-Reihe – Spezifische Themengebiete (lfst)
Regionale LFS-Reihe (lfst_r)
Regionale Bevölkerung und Erwerbspersonen – LFS/AKE jährliche Reihen (lfst_r_lfpop)
Regionale Beschäftigung – LFS/AKE jährliche Reihen (lfst_r_lfemp)
Regionale Arbeitslosigkeit – LFS/AKE jährliche Reihen (lfst_r_lfu)
Regionale Disparitäten auf dem Arbeitsmarkt – LFS-Reihen und bereinigte LFS-Reihen (lfst_r_lmd)
Regionale Arbeitsmarktstatistiken nach Verstädterungsgrad (lfst_r_lfurb)

Mittels des Statistischen Atlasses von Eurostat (auf Englisch) können Sie alle Karten interaktiv verwenden (siehe Benutzerhandbuch auf Englisch).

Dieser Artikel ist Bestandteil der wichtigsten jährlichen Veröffentlichung von Eurostat, des Eurostat Jahrbuchs der Regionen.