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Archive:Statistiken zu Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei - Einführung

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Letzte Textaktualisierung: Oktober 2016. Aktualisierung des Artikels geplant: Februar 2018.

Mit der Agrarstatistik der Europäischen Union (EU) sollten ursprünglich die Hauptziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), überwacht werden, beispielsweise die Erzeugung und das Angebot von Agrarprodukten und das Einkommen im Agrarsektor. Heute deckt die Agrarstatistik die unterschiedlichsten Themen ab: Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, Arbeitseinsatz, Erzeugung, Angebot und Nachfrage, Preise und die Zusammensetzung des landwirtschaftlichen Einkommens. Es liegen nationale und regionale Daten vor. Zur Flankierung der politischen Entwicklungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten neue Indikatoren und Statistiken erarbeitet, so z. B. in Bezug auf die Umwelt und den Gebrauch und die Auswirkungen von Pestiziden und Nährstoffen in Düngemitteln. Eine weitere Entwicklung im Bereich der Agrarstatistik ist die Aufstellung von Statistiken in Bezug auf den ökologischen Landbau. Im Jahr 2015 einigte man sich auf eine Agrarstatistikstrategie für 2020 und darüber hinaus (auf Englisch) mit dem Ziel, den gesamten Statistikbereich zu modernisieren.

Die Fischereistatistik umfasst die Fangmengen und die Anlandungen, die Fischereiflotte und auch die Aquakultur. Jährliche Fangdaten liegen für eine Auswahl an bedeutenden Fischereigebieten und für detailliert aufgelistete Arten vor, während jährliche Anlandungsdaten nach Art, Nationalität des Schiffes und Land der Anlandung aufgeschlüsselt sind.

In Bezug auf die Forstwirtschaft erstellt Eurostat jährliche Daten anhand von zwei Fragebögen, nämlich anhand des Gemeinsamen Fragebogens für die Forstwirtschaft (Joint Forest Sector Questionnaire, JFSQ) über die Produktion von und den Handel mit Holz und Holzerzeugnissen (dies geschieht im Rahmen einer weltweiten Datenerhebung in Zusammenarbeit mit Organisationen der Vereinten Nationen (VN)) und anhand der europäischen Gesamtrechnung für Wälder (European Forest Accounts, EFA) (dies geschieht im Rahmen der Initiative für umweltökonomische Gesamtrechnungen als Satellitenkonten).

Landwirtschaft

Die Landwirtschaft war einer der ersten Wirtschaftsbereiche (nach Kohle und Stahl), auf den sich die Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger der EU richtete. In Artikel 39 der Römischen Verträge zur Gründung der EWG (1957) wurden die Ziele der ersten GAP festgelegt. Im Mittelpunkt standen dabei die Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft, um der landwirtschaftlichen Bevölkerung auf diese Weise eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, die Stabilisierung der Märkte und die Sicherstellung der Versorgung der Verbraucher zu erschwinglichen Preisen.

Nachdem das Hauptziel, mehr Nahrungsmittel in Europa zu erzeugen, erreicht war, fielen Nahrungsmittelüberschüsse an, die Handelsverzerrungen verursachten und ökologische Probleme aufwarfen. Dies waren die Hauptgründe für eine Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik: Anfang der 1990er Jahre wurde ein Reformprozess eingeleitet, der zu einer Umorientierung von der Stützung der Erzeugung hin zu einer marktorientierten, umweltfreundlicheren und nachhaltigen Form der Landwirtschaft führte. In den zurückliegenden Jahren, insbesondere 2003, 2008 und 2013, wurden in der Agrarpolitik weitere Reformschritte unternommen. Mit diesen Reformen wurde versucht, die Landwirtschaft in der EU stärker auf den Markt hin auszurichten und die Produktion sicherer und bezahlbarer Lebensmittel auch in Zukunft zu gewährleisten. Zugleich sollten Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsbelange berücksichtigt werden.

Die Reform von 2003 brachte eine neue Regelung für Direktzahlungen, die sogenannte Betriebsprämienregelung – dabei handelt es sich um Einkommensbeihilfen, die Landwirte im Rahmen der GAP erhalten. Diese neue Regelung zielte darauf ab, den Landwirten stabilere Einkommen zu sichern. Im Jahr 2008 wurden weitere Änderungen vorgenommen, die zu einer Entkoppelung aller Beihilfen für die Landwirtschaft von der Produktion bis 2012 führten.

Im Mittelpunkt der Reform von 2013 standen drei Prioritäten:

  • rentable Nahrungsmittelerzeugung;
  • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen;
  • ausgewogene räumliche Entwicklung.

Sie beruht auf vier neuen Rechtsinstrumenten, die eine Vereinfachung der Vorschriften der GAP zum Ziel haben und folgende Bereiche regeln:

Die wichtigsten Aspekte der GAP nach 2013 betreffen die gerechtere Verteilung der Direktzahlungen (mit gezielter Stützung und Konvergenzzielen), die Stärkung der Stellung der Landwirte in der Lebensmittel-Produktionskette (etwa durch die Förderung von Berufs- und Branchenverbänden, durch Änderungen bei der Organisation des Zucker- und des Weinsektors, durch eine Überarbeitung der Regelungen der öffentlichen Intervention und der Beihilfe für die private Lagerhaltung sowie durch neue Instrumente für das Krisenmanagement) sowie die Fortsetzung der Förderung der ländlichen Entwicklung bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt und der Artenvielfalt.

In der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wurden die Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der reformierten GAP festgelegt; ferner enthält sie Bestimmungen über einen Rahmen für eine fakultative gekoppelte Stützung, deren Mittelausstattung sich im Jahr 2015 auf 4,1 Mrd. EUR belief. Die Mitgliedstaaten der EU können spezifischen Landwirtschaftsformen bzw. Agrarsektoren, denen aus wirtschaftlichen, sozialen oder Umweltgründen eine ganz besondere Bedeutung zukommt und die sich in Schwierigkeiten befinden, eine fakultative gekoppelte Stützung gewähren. Insgesamt kommen 21 Sektoren für eine Stützung in Betracht: Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Körnerleguminosen, Flachs, Hanf, Reis, Schalenfrüchte, Stärkekartoffeln, Milch und Milcherzeugnisse, Saatgut, Schaf- und Ziegenfleisch, Rind- und Kalbsfleisch, Olivenöl, Seidenraupen, Trockenfutter, Hopfen, Zuckerrüben, Zuckerrohr und Zichorien, Obst und Gemüse sowie Niederwald mit Kurzumtrieb. Zu den Sektoren, die im Jahr 2015 die meiste Stützung erhielten, zählten Rind- und Kalbsfleisch (41 % der Haushaltsmittel für die fakultative gekoppelte Stützung im Jahr 2015), Milch und Milcherzeugnisse (20 %), Schaf- und Ziegenfleisch (12 %) und Eiweißpflanzen (11 %).

Alle obengenannten Änderungen zielen darauf ab, aus der GAP eine wirksamere Politik für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft zu machen, welche Antworten auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit, Klimawandel, Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten liefert. Bei diesen Reformen stand das Ziel im Mittelpunkt, gemäß der Strategie Europa 2020 Europe 2020 intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern und zugleich die Vielfalt und den Reichtum der Landwirtschaft in den Regionen Europas zu erhalten.

Die GAP wird aus zwei Fonds two funds finanziert: Aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) European Agricultural Guarantee Fund werden die Direktzahlungen an Landwirte und Maßnahmen zur Reaktion auf Marktstörungen finanziert, und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) European Agricultural Fund for Rural Development werden die Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert.

Mit der GAP nach 2013 CAP post-2013 soll den Landwirten geholfen werden, indem Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung des Unternehmergeistes und die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe über die Nahrungsmittelproduktion hinaus geschaffen werden. Nahezu ein Drittel (30 %) der Direktzahlungen im Rahmen der GAP nach 2013 ist an nachhaltige und umweltfreundliche Landbewirtschaftungsmethoden geknüpft, z. B. an die Anbaudiversifizierung, die Erhaltung des Dauergrünlands oder den Schutz von ökologisch wertvollen Flächen im landwirtschaftlichen Betrieb; ferner gibt es eine spezielle Beihilfe für den ökologischen/biologischen Landbau. Es wird davon ausgegangen, dass sich der EU-Markt für Bioprodukte in den letzten zehn Jahren vervierfacht hat. Dies spiegelt sich in der Finanzplanung der GAP für den Zeitraum 2014–2020 wider, wo die ökologische Landwirtschaft stärker in den Mittelpunkt rückt und in der Entwicklung des ländlichen Raums mit der Einführung einer gesonderten Maßnahme zur Finanzierung der Entwicklung des ländlichen Raums einen größeren Stellenwert erhält. Im März 2014 verabschiedete die Europäische Kommission Legislativvorschläge für eine neue Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (COM(2014) 180), um die Rechtsvorschriften an die aktuelle Lage auf den EU-Märkten für ökologische Erzeugnisse anzupassen, sowie einen Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union (COM(2014) 179), um die ökologischen Landwirte, Verarbeiter und Einzelhändler bei der Anpassung an die neuen strategischen Konzepte zu unterstützen.

Im Zuge der Umsetzung der GAP-Reformen nahm die Europäische Kommission im März 2014 ein erstes Paket von Durchführungsrechtsakten first package of implementing legislation (auf Englisch) an. Diese betrafen vor allem Ausgaben, Beihilfen, Direktzahlungen sowie Unterstützungs- und Verwaltungsprogramme für eine Reihe verschiedener Lebensmittelteilbranchen, darunter Obst und Gemüse, Olivenöl und Wein. Ein ausführlicher Überblick über die die GAP-Reformen im Zeitraum 2014–2020 review of CAP reforms over the period 2014–2020 (auf Englisch) ist abrufbar über die Website der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Im Januar 2015 leitete die Europäische Kommission eine Überprüfung der Rechtsgrundlage für die Landwirtschaft ein, um das Potenzial für eine Vereinfachung zu ermitteln. Die verschiedensten Interessenträger wurden um Einreichung von Vereinfachungsvorschlägen gebeten, und es gingen mehr als 1 500 Vorschläge ein, die anhand der folgenden drei Grundsätze geprüft wurden:

  • Die Vereinfachung sollte in erster Linie den Begünstigten der GAP nutzen.
  • Die politischen Entscheidungen der Reform von 2013 sollten nicht infrage gestellt werden.
  • Die Vereinfachung sollte den Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung in der GAP nicht gefährden.

Eine Reihe von Maßnahmen wurde ergriffen, z. B. wurde für eine größere Flexibilität und mehr Orientierung gesorgt und es wurden Vorab-Gegenkontrollen von Beihilfeanträgen eingeführt, um die Gefahr von Sanktionen zu verringern.

Im Oktober 2014 wurde vereinbart, dass alle Sektoren zu dem Emissionsreduktionsziel der EU für 2030 beitragen sollten: Im Juli 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Lastenteilungsverordnung (COM(2016) 482) zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021–2030 vor. Diese Zielvorgaben betreffen auch Wirtschaftssektoren, die nicht vom Geltungsbereich des Emissionshandelssystems der EU erfasst sind, darunter die Landwirtschaft. Dieser Vorschlag schließt an die Lastenteilungsentscheidung an, in der nationale Emissionsziele für den Zeitraum von 2013 bis 2020 festgelegt worden waren.

Forstwirtschaft

Im Gegensatz zu vielen anderen Teilen der Welt ist in der EU-28 zu beobachten, dass sich die Wälder und sonstigen bewaldeten Flächen in den vergangenen 60 Jahren vergrößert haben (auch wenn sich das Tempo in den letzten Jahren verlangsamt hat. Wälder finden sich an Standorten mit unterschiedlichsten klimatischen, geografischen, ökologischen und sozioökonomischen Bedingungen. Unter ökologischen Gesichtspunkten können die Wälder in der EU einer Vielzahl verschiedener biogeografischer Regionen zugeordnet werden. Sie haben sich unterschiedlichen natürlichen Bedingungen – Sümpfen und Steppen ebenso wie dem Flachland und dem alpinen Raum – angepasst. Auch die sozioökonomischen Bedingungen decken eine große Bandbreite ab: Sie reicht von Wäldern, die von kleinen Familienbetrieben bewirtschaftet werden, bis hin zu Staatsforsten oder großen Waldflächen im Besitz von Unternehmen, von denen viele zur Lieferkette für Industrieholz gehören. Rund 60 % der Waldflächen der EU befinden sich in Privatbesitz.

Die EU verfolgt zwar keine gesonderte Forstwirtschaftspolitik, jedoch hat ein breites Spektrum an sektorspezifischen Maßnahmen der EU Auswirkungen auf Wälder. Den ökologischen Funktionen des Waldes wird im Hinblick auf den Schutz der Artenvielfalt und im Kontext der Energiepolitik und der Auswirkungen des Klimawandels zunehmend Aufmerksamkeit geschenkt. Neben dem Vorschlag für eine Lastenteilungsverordnung (die sich - wie vorstehend erwähnt - auch auf die Landwirtschaft erstreckt) legte die Europäische Kommission im Juli 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung ((COM(2016) 479)) zur Erweiterung des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vor, sodass er ab 2021 auch die Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft umfasst. Die von Waldbesitzern und Landwirten ergriffenen Maßnahmen zur Sicherung des von den Wäldern und Böden gebundenen Kohlenstoffs werden somit zur Erreichung des Ziels der EU nach dem Pariser Klimaschutzübereinkommen beitragen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu verringern.

Die EU fördert viele unterschiedliche Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die den Forstbesitzern unmittelbar zugutekommen. Im September 2013 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung für eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor (COM(2013) 659) an. Weitere Informationen und Statistiken zu diesem Sektor sind dem Artikel über Forstwirtschaft zu entnehmen.

Fischerei

Fische sind eine natürliche, biologische, nachwachsende und (mitunter über große Entfernungen) bewegliche Ressource. Von der Fischzucht abgesehen, kann niemand den Besitz von Fischen für sich in Anspruch nehmen, solange er sie nicht gefangen hat. Fischbestände gelten daher weiterhin als gemeinsame Ressource, die auch gemeinsam bewirtschaftet werden muss. Aus diesem Grund wurde eine Reihe politischer Maßnahmen und internationaler Vereinbarungen getroffen, die regeln, in welchem Umfang, mit welchen Methoden und mit welchem Fanggerät gefischt werden darf.

Im Juli 2011 unterbreitete die Europäische Kommission Vorschläge für eine Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), die im Dezember 2013 angenommen wurden und am 1. Januar 2014 in Kraft traten. Die GFP dient der Erhaltung der Fischbestände und der Bewirtschaftung dieser gemeinsamen Ressource; sie gewährt allen europäischen Fischereiflotten einen gleichberechtigten Zugang zu den Gewässern und Fanggründen der EU. Sie soll sicherstellen, dass die EU-Fischerei durch einen hohen und langfristigen Ertrag bei allen Fischbeständen (bis spätestens 2020) unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen ausgeübt wird, was als höchstmöglicher Dauerertrag bezeichnet wird. Ein weiteres und immer mehr an Bedeutung gewinnendes Ziel der GFP besteht in der maximalen Einschränkung bzw. Vermeidung von Beifängen und verschwenderischen Praktiken. Die Fischzucht (oder Aquakultur) bietet eine Alternative zum Wildfischfang. Im Rahmen der GFP dienen die Aquakulturdaten zur Überwachung dieser Tätigkeit, auf die gegenwärtig ein Fünftel der gesamten Fischereiproduktion in der EU-28 entfällt.

Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) European Maritime and Fisheries Fund (EMFF) für den Zeitraum 2014–2020 ist einer von fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und zielt darauf ab, den Fischern bei der Umstellung auf nachhaltige Fischerei zu helfen, die Küstengemeinden bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft zu unterstützen, beschäftigungswirksame Projekte zu finanzieren und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität an den europäischen Küsten zu leisten sowie Antragstellern den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Insgesamt wurden für diesen Fonds und den Zeitraum 2014–2020 EUR 6,4 Mrd. bereitgestellt. Weitere Informationen und Statistiken zu diesem Bereich sind dem Artikel über Fischerei zu entnehmen.

Siehe auch

Alle Artikel über Landwirtschaft (einschließlich Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe), Fischerei und Forstwirtschaft

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Datenbank

Struktur landwirtschaftlicher Betriebe (ef)
Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (aact)
Agrarpreise und Agrarpreisindizes (apri)
Landwirtschaftliche Erzeugnisse (apro)
Struktur der Baumobstanlagen und des Weinbaus (orch_vit)
Regionale Agrarstatistiken (agr_r)
Entnahmen, Produktion und Handel (for_rpt)
Wirtschaft und Beschäftigung (for_eaf)
Nachhaltige Forstwirtschaft (for_sfm)
Fänge nach Fanggebieten (fish_ca)
Aquakulturproduktion nach Arten (fish_aq)
Anlandungen der Fischereierzeugnisse (fish_ld)
Fischereiflotte (fish_fleet)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Weitere Informationen

Weblinks