Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 03/03/2021

Union der Gleichheit: Europäische Kommission legt Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor (2021-2030)

Die Europäische Kommission legt heute eine ehrgeizige Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021-2030) vor um die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft in der EU und darüber hinaus zu gewährleisten.

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Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an allen Lebensbereichen teilzunehmen – genau wie alle anderen Menschen auch. Obwohl in den letzten Jahrzehnten Fortschritte beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Beschäftigung, Erholung und Teilhabe am politischen Leben erzielt wurden, gibt es nach wie vor viele Hindernisse. Es ist an der Zeit, die Maßnahmen auf europäischer Ebene weiter auszubauen.

Die neue Strategie baut auf ihrer Vorgängerstrategie, der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020, auf und trägt zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte bei, für die die Kommission in dieser Woche einen Aktionsplan annehmen wird, der als Kompass für die Beschäftigungs- und Sozialpolitik in Europa dienen soll. Die Strategie soll der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten umzusetzen.

Verbesserung in den Bereichen gleichberechtigte Teilhabe und Nichtdiskriminierung

In der Zehnjahresstrategie werden Leitinitiativen zu drei Hauptthemen dargelegt:

  • EU-Rechte: Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht wie alle anderen EUBürgerinnen und -Bürger auch, in ein anderes Land zu ziehen oder am politischen Leben teilzunehmen. Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem in acht Ländern laufenden Pilotprojekt wird die Europäische Kommission bis Ende 2023 einen Europäischen Behindertenausweis für alle EU-Länder vorschlagen, der die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit unterstützen wird.
  • Unabhängige Lebensführung und Autonomie: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, eigenständig zu leben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Um ein unabhängiges Leben und die Inklusion in der Gemeinschaft zu fördern, wird die Kommission Leitlinien entwickeln und eine Initiative zur Verbesserung der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen einleiten.
  • Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Die Strategie zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen vor jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Sie soll Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang in den Bereichen Justiz, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus gewährleisten. Darüber hinaus muss ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und zur Beschäftigung sichergestellt sein.

Hintergrund

Wie Präsidentin von der Leyen angekündigt hat, trägt die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 zusammen mit der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025, dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 und dem strategischen Rahmen der EU für die Roma dazu bei, eine Union der Gleichheit zu schaffen.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention), das im Jahr 2006 von den der Vereinten Nationen angenommen wurde, markierte einen Durchbruch für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Alle Mitgliedstaaten sind Vertragspartei des Übereinkommens. Außerdem ist es das erste Übereinkommen im Bereich Menschenrechte, bei dem auch die EU Vertragspartei ist.

Die Vertragsparteien des Übereinkommens sind verpflichtet, die Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu achten und ihre Gleichheit nach dem Gesetz zu gewährleisten. Mit der neuen Strategie bietet die Kommission einen Rahmen, der die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt.

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