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Letzte Textaktualisierung: Juni 2017. Aktualisierung des Artikels geplant: September 2018.

Der internationale Warenverkehr wird häufig als Vorreiter der wirtschaftlichen Globalisierung bezeichnet. Seit jeher spezialisieren sich Länder aufgrund ihrer komparativen Vorteile auf die Produktion bestimmter Waren, während sie andere Waren importieren.

Die Staaten hatten ein Interesse daran, den Warenverkehr zu messen, wenn es darum ging, Zölle und Abgaben zu erheben oder andere handelspolitische Maßnahmen durchzuführen. Heute betrachten die Entscheidungsträger der Europäischen Union (EU) die Förderung des internationalen Handels als eine der Hauptantriebskräfte für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung im EU-Binnenmarkt.

Dienstleistungen spielen in allen modernen Volkswirtschaften eine wichtige Rolle. Neben den für Haushalte direkt erbrachten Dienstleistungen sind Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie Unternehmensdienstleistungen für andere Wirtschaftszweige unverzichtbar. Eine Ausweitung des internationalen Dienstleistungsverkehrs und die allgemeine Verfügbarkeit von Dienstleistungen können das Wirtschaftswachstum ankurbeln, indem sie die Leistungsfähigkeit anderer Wirtschaftszweige verbessern. Gerade in einer zunehmend vernetzten, globalisierten Welt können Dienstleistungen entscheidende Vorleistungen darstellen.

Der Wert des internationalen Dienstleistungsverkehrs ist in der Regel niedriger als der des internationalen Warenverkehrs. Dieser Unterschied dürfte u. a. durch die Eigenheit mancher Dienstleistungen bedingt sein. So werden viele Dienstleistungen nur im direkten Kontakt zwischen Anbieter und Verbraucher erbracht, da sie nicht transportierbar (und daher nicht ohne Weiteres handelbar) sind. In dem Fall ist die räumliche Nähe von Dienstleistungsanbieter und Verbraucher erforderlich.

Handelspolitik

Die EU verfolgt eine gemeinsame Außenhandelspolitik. Das bedeutet, dass sie in Handelsfragen, auch solchen, die Welthandelsorganisation (WTO) behandelt werden, geschlossen auftritt. Die Europäische Kommission führt Verhandlungen über Handelsabkommen und vertritt Europas Interessen im Namen der EU-Mitgliedstaaten.

Die übergeordneten Ziele der Handelspolitik der EU sind im EU-Vertrag (EUV) („Vertrag von Maastricht“) festgelegt. In Artikel 3 sind die allgemeinen Ziele formuliert, zu denen eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft zählt, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt ausgerichtet ist. Nach Artikel 206 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) trägt die gemeinsame Handelspolitik grundsätzlich „im gemeinsamen Interesse zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen sowie zum Abbau der Zollschranken und anderer Schranken bei“. In Artikel 207 AEUV sind Umfang, Instrumente und Entscheidungsverfahren der gemeinsamen Handelspolitik festgelegt, und Artikel 218 sieht das geltende interinstitutionelle Verfahren für Verhandlungen über internationale Abkommen vor, über deren Abschluss grundsätzlich der Rat entscheidet.

Die Handelspolitik der EU verfolgt das Ziel, die EU auf Drittlandsmärkten wettbewerbsfähig zu machen. Als offene Volkswirtschaft ist die EU bestrebt, für ihre Industrie- und Dienstleistungsunternehmen und für ihre Investoren einen besseren Marktzugang sicherzustellen und die Durchsetzung der Regeln für freien und fairen Handel zu erreichen. Im Zeitalter der Globalisierung, in dem Volkswirtschaften sich geöffnet haben und Grenzen leichter passierbar geworden sind oder ganz aufgehoben wurden, so dass Handel und Kapitalbewegungen ebenso wie die Verbreitung von Informationen, Wissen und Technologie – häufig auch in Verbindung mit Deregulierungsmaßnahmen – zunehmen, kommt einer koordinierten Handelspolitik noch größere Bedeutung zu. Der ökonomische Einfluss der Globalisierung macht sich in der EU durch das wachsende Volumen des Waren- und Dienstleistungshandels sowie durch größere Finanzströme und die zunehmende Mobilität der Menschen in Verbindung mit grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit bemerkbar.

Spezielle Entwicklungen

Auf globaler Ebene werden multilaterale Handelsfragen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) behandelt. Weitere Informationen über die Fortschritte bei der jüngsten multilateralen WTO-Verhandlungsrunde, der sogenannten Doha-Entwicklungsagenda (DDA) (auf Englisch), finden sich in einem Artikel über den internationalen Warenverkehr.

Das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) ist ein Handelsabkommen, über das 23 Mitglieder der WTO, darunter die EU, andere Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie Hongkong, Liechtenstein, Mauritius, Pakistan, Panama, Peru und Taiwan, seit März 2013 verhandeln. Auf die teilnehmenden Länder entfallen 70 % des internationalen Dienstleistungsverkehrs. TiSA basiert auf dem Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (auf Englisch) der WTO, an dem alle WTO-Mitglieder beteiligt sind. TiSA soll Märkte öffnen und Vorschriften in Bereichen wie Lizensierung, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, E-Commerce, Seeverkehr und grenzüberschreitende Arbeitnehmermobilität im Dienstleistungssektor verbessern. Die Verhandlungen über TiSA wurden im März 2013 formell eröffnet. Bis Ende 2013 hatten die meisten Teilnehmer erklärt, welche ihrer Dienstleistungsmärkte sie in welchem Umfang öffnen würden. Bis November 2016 haben 21 Verhandlungsrunden stattgefunden. Ein offizieller Termin für den Abschluss der Verhandlungen wurde allerdings nicht festgesetzt. Die EU hat im Sinne größtmöglicher Transparenz ein Positionspapier zu TiSA (auf Englisch) veröffentlicht.

Neben diesen Verhandlungen auf globaler Ebene verhandelt die Europäische Kommission mit Regionen und einzelnen Ländern (auf Englisch), beispielsweise über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit West-, Ost- und Südafrika (2015) und über das Freihandelsabkommen mit Vietnam (2016) (auf Englisch).

Das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada wurde am 30. Oktober 2016 unterzeichnet. Es soll den Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und Kanada erleichtern. Auch mit den Vereinigten Staaten führte die Europäische Kommission Verhandlungen über ein Handelsabkommen, die sogenannte Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), doch nach den Präsidentschaftswahlen in den USA wurden diese Verhandlungen (zumindest vorübergehend) ausgesetzt, da die US-Administration unter dem neuen Präsidenten stärker auf bilaterale (als auf multilaterale) Handelsabkommen setzt. So haben die Vereinigten Staaten bereits ein ähnliches Abkommen, die Transpazifische Partnerschaft, per Erlass des US-Präsidenten vom 23. Januar 2017 aufgekündigt.

Bilaterale Handelsgespräche führt die EU zurzeit u. a. mit Indonesien, Japan, Mexiko, den Philippinen und Tunesien, während multilaterale Verhandlungen u. a. zwischen der EU und den vier Gründungsmitgliedern des Mercosur (auf Englisch), Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, geführt werden. Weitere Informationen über diese Verhandlungen (auf Englisch) stehen auf der Website (auf Englisch) der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission zur Verfügung.

Außenhandelsstatistik

In der EU stützt sich die Außenhandelsstatistik vor allem auf zwei Quellen. Eine davon ist die Statistik über den internationalen Warenverkehr (ITGS). Sie liefert Daten über den Warenhandel, die anhand von Zollanmeldungen und Intrastat-Meldungen erhoben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in Handbüchern und Leitlinien. Diese Statistiken enthalten nach Warenart und nach Unternehmensmerkmalen detailliert aufgeschlüsselte Angaben über Wert und Volumen des internationalen Warenverkehrs. Zweite Hauptquelle ist die Zahlungsbilanzstatistik, in der alle Transaktionen einer Volkswirtschaft mit der übrigen Welt erfasst werden. Als Teil der Zahlungsbilanz gibt die Leistungsbilanz Aufschluss über den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie über Einkommen (aus Erwerbstätigkeit und Kapitalanlagen) und laufende Übertragungen. In der Zahlungsbilanz werden die Ausfuhren (Kredit) und Einfuhren (Debet) dieser Transaktionen wertmäßig erfasst. Diese Quelle wird auch zur Darstellung von Informationen über den internationalen Dienstleistungsverkehr genutzt. Die in diesem Artikel verwendeten Zahlungsbilanzdaten basieren auf der sechsten Auflage des Zahlungsbilanzhandbuchs des IWF (auf Englisch).

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Haupttabellen

Internationaler Warenhandel – langfristige Indikatoren (t_ext_go_lti)
Internationaler Warenhandel – kurzfristige Indikatoren (t_ext_go_sti)

Datenbank

Internationaler Dienstleistungsverkehr, geographische Aufgliederung (BPM6) (bop_its6)
Internationaler Warenhandel – aggregierte Daten (ext_go_agg)
Internationaler Warenhandel – langfristige Indikatoren (ext_go_lti)
Internationaler Warenhandel – kurzfristige Indikatoren (ext_go_sti)
Internationaler Warenhandel – detaillierte Daten (detail)
Internationaler Dienstleistungsverkehr (ab 2010) (BPM6) (bop_its6_det)
Dienstleistungsverkehr, insgesamt, Aufgliederung nach Partner der Mitgliedstaaten (ab 2010) (BPM6) (bop_its6_tot)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Statistiken über den internationalen Warenverkehr

Statistiken über den internationalen Handel mit Dienstleistungen

Weblinks