Jahr 2007. Solange die Abschlüsse für das entsprechende Haushaltsjahr nicht vorliegen, können wir keine endgültigen Informationen veröffentlichen. Das bedeutet, dass wir Daten für ein bestimmtes Jahr erst Mitte des darauffolgenden Jahres veröffentlichen können.
Ab dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der Europäischen Union und wird auf der Karte und innerhalb der Grafiken als Nicht-Mitgliedsstaat dargestellt (in gelb). Das Finanztransparenzsystem veröffentlicht Informationen über Begünstigte unabhängig von deren Land.
Das Finanztransparenzsystem (FTS) wird schrittweise aufgebaut, denn das Extrahieren von Daten aus dem zentralen Buchhaltungssystem und die Verarbeitung der Daten für die Veröffentlichung auf einer externen Website nimmt einige Zeit in Anspruch. Informationen über öffentliche Aufträge werden erst seit 2009 auf dieser Website veröffentlicht. Sie finden diese Informationen allerdings auch auf den Internetseiten der Kommissionsdienststellen. Andere Arten der Finanzierung – wie zum Beispiel Preise – werden ab 2013 separat veröffentlicht.
Auf unserer Website veröffentlichen wir Daten zu Empfängern verschiedener Arten der Finanzierung, die direkt oder indirekt (ab 2020) von den Kommissionsdienststellen, ihren Mitarbeitern in den EU-Delegationen oder von Exekutivagenturen verwaltet werden. Der größte Teil des EU-Haushalts wird jedoch nicht zentral von der Kommission verwaltet. Beihilfen in den Bereichen Landwirtschaft und regionale Entwicklung innerhalb der EU fallen zum Beispiel unter die Zuständigkeit der Regierungen der EU-Länder. Ein Teil der Finanzhilfen, die Nicht-EU-Ländern gewährt werden, wird von den Behörden vor Ort oder von internationalen Organisationen mit Genehmigung der Kommission abgewickelt. Diese Verwaltungsbehörden sind für die Veröffentlichung ihrer Daten verantwortlich. Allerdings hat sich die Kommission mit den zuständigen Stellen über die Inhalte und die Art und Weise der Veröffentlichung abgestimmt. Sie finden diese Informationen auf den Webseiten der einzelnen Länder.
Die Finanzvorschriften (ab 2013) lassen die Veröffentlichung von Aufträgen mit geringem Wert aus dem Jahr 2012 nicht zu.
Jeder Betrag, der einem Begünstigten bewilligt wird, muss zunächst in einer Haushaltslinie in Form einer Verpflichtungsermächtigung verbucht werden. Der gebundene Betrag ist grundlegender Bestandteil der rechtlichen Vereinbarung. Die Laufzeit vieler Vereinbarungen beträgt mehrere Jahre. Die gebundenen Mittel werden über diesen Zeitraum verteilt. Das finanzielle Gesamtvolumen der Vereinbarung ist aus den jährlichen Zahlungsangaben also nicht ersichtlich. Aus diesem Grund finden Sie nur Angaben über die gebundenen Mittel (mit Ausnahme einiger Verwaltungsausgaben, auf die dieser Ansatz nicht zutrifft).
Bei einer Mittelbindung handelt es sich um einen Mittelvorbehalt auf die Deckung der sich daraus ergebenden Kosten. Dies sind die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen (Verträge, Finanzhilfevereinbarungen/Beschlüsse), die in einem Haushaltsjahr unterzeichnet werden könnten. Der vertraglich vereinbarte Betrag ist der Betrag, der bei der Erstellung der Verpflichtung (Unterzeichnung des Vertrags) ursprünglich validiert wurde. Er erscheint nur für das Jahr der Erstellung der Verpflichtung (das Jahr der Unterzeichnung). Der Betrag der Mittelbindung zugunsten des Begünstigten: der Höchstbetrag, den der Begünstigte auf der Grundlage der entstandenen Kosten erhalten kann. Der tatsächlich ausgezahlte Gesamtbetrag kann daher geringer ausfallen. Im Gegensatz dazu stellt der verbrauchte Betrag (der vierteljährlich aktualisiert wird) die Summe der Zahlungen dar, die bereits für die Verpflichtung an den Begünstigten geleistet wurden. Der geschätzte Betrag und der geschätzte Verbrauch (zu finden in der Tabelle der Begünstigten) werden auf der Grundlage des Anteils des Begünstigten berechnet, der zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung im FTS verfügbar ist. In den meisten Fällen ist dies die Aufteilung zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.
Nach der letzten Aktualisierung zeigt der verbrauchte Betrag Finanzdaten bis zum 29.02.2024 an. Das bedeutet, dass Zahlungen, die nach dem genannten Datum getätigt werden, nicht in die Berechnung einbezogen werden.
In der FTS gibt es beispielsweise ein Projekt für das Jahr 2020, das ursprünglich im Juni 2021 mit einem Verpflichtungsbetrag von 100.000 € und einem Verbrauchsbetrag von 75.000 € veröffentlicht wurde. Nach der Veröffentlichung entwickelte sich der Verbrauch im Laufe der Zeit (siehe nachstehende Aufschlüsselung). Im vierten Quartal 2021 (nach einer vierteljährlichen Aktualisierung) beläuft sich der auf dem FTS angezeigte verbrauchte Verpflichtungsbetrag auf 85.000 € (75.000 € + 10.000 €). In Q1 2022 (nach der nächsten Aktualisierung) beträgt der verbrauchte Mittelbedarf 100.000 € (einschließlich 15.000 €, die in Q4 2021 verbraucht wurden).
Nein, diese Informationen sind in der Datenbank nicht enthalten. Die Kommission erhebt lediglich Daten, die zur Ausführung der Zahlungen und anderer Finanztransaktionen notwendig sind. Die Empfänger sind nicht verpflichtet anzugeben, welcher Art von Organisation sie angehören, sondern nur, ob sie als Einzelperson (Privatperson) oder als Organisation auftreten. Können Sie Ihre Suche auf Nichtregierungsorganisationen (NGO) und die Non-Profit-Organisationen (NPO) beschränken.
In Ermangelung einer allgemeingültigen Definition von NGO betrachtet die Kommission als NGO jede gemeinnützige, nicht öffentlich-rechtliche Körperschaft (NFPO), die von Behörden, politischen Parteien und kommerziellen Organisationen unabhängig ist. Die der Kommission vorliegenden NGO-Informationen basieren auf Selbsterklärungen von Einrichtungen, die im Rahmen von Zuschussvereinbarungen oder direkt von der Kommission verwalteten Verträgen Mittel aus EU-Mitteln erhalten. Diese Selbsterklärungen werden hauptsächlich für statistische Zwecke angefordert und unterliegen keiner allgemeinen Validierung durch die Kommissionsdienststellen. Der gemeinnützige Status einer Einrichtung (NFPO), der praktisch ein wesentliches Element einer NGO ist, unterliegt jedoch einer Validierung, da dieses Kriterium durch die gemeinnützige Rechtsform der Einrichtung objektiv bewertet werden kann.
Das FTS und der Finanzbericht stützen sich auf vollkommen unterschiedliche Grundlagen:
FTS | Finanzbericht |
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Beträge, die in einem bestimmten Jahr zugunsten bestimmter Empfänger gebunden wurden | Beträge, die an die EU-Länder, die mit diesen Empfängern in Zusammenhang stehen, tatsächlich ausgezahlt wurden |
Informationen über Mittel, die von der Kommission zentral und unabhängig von politischen Bereichen verwaltet werden | Orientiert sich an den politischen Rubriken des Finanzrahmens 2007–2013 |
Erfasst die Adresse des Empfängers als einzige Angabe zu seiner Nationalität, denn dies ist die Information, die buchhaltungstechnisch ausschlaggebend ist | Erfasst den Standort des Projekts. Dieser kann sich von der Adresse/dem Herkunftsland des im Buchhaltungssystem der Kommission erfassten Empfängers unterscheiden |
Horizon 2020, das aktuelle Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, ist das EU-Programm mit dem größten Budget in direkter Verwaltung. Die Strukturfonds und die Gemeinsame Agrarpolitik verfügen über größere Budgets, allerdings in geteilter Verwaltung. Wie das Siebte Rahmenprogramm (RP7) in der vorangegangenen Periode 2007-2013 zielt Horizont 2020 auf die Unterstützung von Forschungs- und Innovationsaktivitäten für den Zeitraum 2014-2020 ab. Die überwiegende Mehrheit der von Horizon2020 finanzierten Projekte sind Zuschüsse an Forscher unter direkter Verwaltung, was der einzige Verwaltungsmodus ist, der im FTS veröffentlicht wird.
Ausgaben im Rahmen des EEF sind nicht Teil des EU-Haushalts und wurden daher ursprünglich nicht im Finanztransparenzsystem (FTS) erfasst. Der aktuelle EEF (12. EEF) unterliegt jedoch denselben Veröffentlichungsvorschriften wie andere EU-Ausgaben. Auf unseren Seiten finden Sie daher Informationen zu Mittelbindungen im Rahmen des 11. EEF ab 2010. Auf der Website des Amts für Zusammenarbeit – EuropeAid können Sie sich über alle Formen der Außenhilfe, einschließlich des Europäischen Entwicklungsfonds, informieren.
Nach der Haushaltsordnung kann die EU von der Kommission verwaltete Treuhandfonds einrichten. Informationen über die von der Kommission an diese Treuhandfonds vergebenen Mittel werden auf dieser Website derzeit nicht veröffentlicht. Weitere Informationen über die Finanzierung der Treuhandfonds finden Sie auf der Website „EU Aid Explorer“.
Die Europäische Kommission hat Abkommen mit einigen Drittländern unterzeichnet, damit diese sich an einigen EU-Programmen beteiligen und sich daran beteiligen können. Beispiele für solche Abkommen sind das EWR-Abkommen, die internationale Zusammenarbeit mit der Schweiz oder anderen Ländern auf dem Gebiet der Forschung und Innovation
Alle Daten für ein Haushaltsjahr werden im nächsten Kalenderjahr bis Ende Juni gemeinsam veröffentlicht mit Ausnahme des zusätzlichen/reduzierten Betrags und des verbrauchten Betrags – vierteljährlich aktualisiert. Die Veröffentlichung der Daten für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt also bis Ende Juni 2022. Eine mehrfache Überprüfung gewährleistet höchstmögliche Qualität und Integrität der Daten. Werden dennoch nach der Veröffentlichung Fehler entdeckt, so erfolgt eine Berichtigung. Dies war am 8. November 2013 der Fall, als die im FTS veröffentlichten Daten zum Haushaltsjahr 2012 berichtigt wurden. Dabei wurden 39 Positionen mit Mittelbindungen (bei insgesamt 32 172 im Jahr 2012 veröffentlichten Positionen) hinzugefügt. Diese Berichtigung war wegen eines technischen Problems notwendig geworden, das lediglich die Veröffentlichung von Daten für das Haushaltsjahr 2012 betraf.
Wenn Sie diese Website mit einem Mobilgerät (Smartphone, Tablet o. ä.) aufrufen, können Probleme mit der Stabilität auftreten, so dass nach Anklicken des Bezugs eines Projekts kein Ergebnis angezeigt wird. Wir arbeiten derzeit an der Behebung dieses Problems.
Die EU-Mittel werden von der Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten oder über Durchführungspartner verwaltet. Der Verwaltungsmodus bestimmt das Verfahren für Anträge und wie diese bewertet werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser speziellen Webseite.
Gemäß Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe d der Haushaltsordnung (siehe Seite " Über uns") werden die Informationen über Afghanistan und Russland nicht veröffentlicht.
Das „Land des Begünstigten“ ist das Land, in dem der Begünstigte seinen rechtlichen Sitz hat (z. B. sind die Vereinigten Staaten das „Land des Begünstigten“ für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)). Das „Begünstigtes Land“ ist das Land, das von der Durchführung einer Finanzhilfe oder eines Vertrags profitiert (z. B. Albanien, Kenia, usw.). Das „Begünstigtes Land“ kann sich vom „Land des Begünstigten“ unterscheiden. Das Feld „Begünstigtes Land“ ist nützlich, wenn Sie eine Suche im Bereich der indirekten Mittelverwaltung durchführen, bei der der Zwischenbegünstigte eine internationale Organisation ist.
Bitte lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihre persönlichen Daten verarbeiten und schützen.
Sie können alle FTS-Veröffentlichungen, einschließlich des Zeitraums 2007-2013, in maschinenlesbarer Form von der Hilfe-Seite herunterladen.
Die verschiedenen Beträge, die im Finanztransparenzsystem (einschließlich der herunterladbaren Datensätze) verwendet werden, können in zwei Gruppen eingeteilt werden:
Auf der Website des Finanztransparenzsystems werden vier Beträge unter der ersten Kategorie veröffentlicht:
a. In den meisten Fällen dauert die Durchführung eines Projekts mehrere Jahre über die erste FTS-Veröffentlichung hinaus, die gemäß Artikel 38 der Haushaltsordnung spätestens am 30. Juni des Folgejahres, in dem die Mittel rechtlich gebunden wurden, öffentlich zugänglich gemacht werden muss (z. B. werden die Daten für das Haushaltsjahr 2023 im Juni 2024 im FTS veröffentlicht). Ein Projekt kann Änderungen des in der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung festgelegten Betrags beinhalten;
Auf der Website des Finanztransparenzsystems werden unter der zweiten Kategorie drei Beträge veröffentlicht: