Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 16/04/2019

Kommission eröffnet Debatte über effizientere Entscheidungsfindung in der EU-Sozialpolitik

Die Kommission leitet heute eine Diskussion darüber ein, wie die Beschlussfassung auf EU-Ebene im sozialen Bereich effizienter gestaltet werden kann.

© apinan / Adobe Stock

In den meisten Bereichen der Sozialpolitik, in denen die EU Handlungsbefugnisse hat, wird bereits mit qualifizierter Mehrheit entschieden. So entstand im Laufe der Jahre ein umfassender sozialer Besitzstand, zu dem diese Kommission wichtige weitere Beiträge geleistet hat.

Für einige wenige Bereiche gelten jedoch weiterhin Einstimmigkeit unter den EU-Mitgliedstaaten sowie besondere Gesetzgebungsverfahren, bei denen das Europäische Parlament nicht gleichberechtigt mit dem Rat als Mitentscheidungsorgan fungiert.

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte: „So unterschiedlich sie auch sind, streben alle Mitgliedstaaten letztlich nach einer faireren Gesellschaft auf der Grundlage von Chancengleichheit und nach einer zukunftsfähigen sozialen Marktwirtschaft.Angesichts des Wandels in der Arbeitswelt müssen wir alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente uneingeschränkt nutzen können, um die gemeinsamen Herausforderungen zu bewältigen.“

Mit dieser Mitteilung eröffnet die Kommission eine Debatte über die verstärkte Nutzung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in der Sozialpolitik, um die Entscheidungsfindung dort zügiger, flexibler und effizienter zu gestalten, wo die EU bereits zuständig ist.

Diese Möglichkeit ist in den EU-Verträgen für mehrere spezifische Bereiche durch sogenannte Überleitungsklauseln vorgesehen. Diese Klauseln erlauben unter bestimmten Umständen den Übergang von der Einstimmigkeit zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit.

Nach gründlicher Abwägung schlägt die Kommission in einem ersten Schritt zunächst vor, die Anwendung der Überleitungsklausel zur Erleichterung der Beschlussfassung in Fragen der Nichtdiskriminierung zu erwägen. Dies würde zur Weiterentwicklung des Schutzes vor Diskriminierung beitragen.

Die Anwendung der Überleitungsklausel könnte schon bald auch in Betracht gezogen werden, um Empfehlungen im Bereich der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes von Arbeitnehmern anzunehmen. Dies würde den Prozess der Modernisierung und der Konvergenz der Sozialschutzsysteme unterstützen.

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