Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 31/10/2023

Sie ziehen in ein anderes EU-Land? Erfahren Sie mehr über Ihre Sozialversicherungsansprüche

Die EU legt gemeinsame Vorschriften fest, um Ihre Sozialversicherungsansprüche – wie z. B. Renten- oder Mutterschaftsurlaub – zu schützen, wenn Sie in ein anderes europäisches Land umziehen.

(Das Video ist auch auf Deutsch verfügbar)

Beziehen Sie Rente, Mutterschaftsurlaub oder andere Leistungen der sozialen Sicherheit?

Sie können sie auch in jedem EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz erhalten.

Um mehr über das Land zu erfahren, in das Sie umziehen, lesen Sie unsere Länderdatenbank, um zu erfahren:

  • wenn Sie Anspruch auf Leistungen haben
  • auf welche Rechte Sie Anspruch haben
  • wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen

Was wird geboten?

Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf EU-Ebene erstreckt sich derzeit auf folgende Leistungen:

  • Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft
  • Altersrenten, Vorruhestands- und Invaliditätsleistungen
  • Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld
  • Arbeitslosenleistungen
  • Familienleistungen
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Bitte beachten Sie, dass einige Geldleistungen, die nicht auf Beiträgen beruhen (z. B. Sozialhilfe oder andere Mindesteinkommensleistungen), in einem anderen Land möglicherweise nicht abgedeckt sind.

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Leistung beim Umzug ins Ausland beibehalten wird, wenden Sie sich bitte an Ihren Sozialversicherungsträger.

Einschlägige Informationen finden Sie unter: Einrichtungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

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