Beschäftigung, Soziales und Integration

Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU

Die EU erlässt gemeinsame Vorschriften, um Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen auch bei einem Umzug innerhalb Europas (EU 27 + Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) aufrechtzuerhalten. Für das Vereinigte Königreich gibt es besondere Koordinierungsvorschriften. Ziel dieser Vorschriften ist nicht, die verschiedenen nationalen Sicherungssysteme durch ein einziges europäisches System zu ersetzen. Den EU-Ländern steht es frei zu entscheiden, wer nach ihrer nationalen Gesetzgebung zu versichern ist und welche Leistungen unter welchen Bedingungen gewährt werden.

Für wen gelten diese Vorschriften?

Die vier wichtigsten Grundsätze

  1. Sie unterliegen immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Landes und bezahlen Ihre Beiträge auch nur in einem Land. Welches Land für Sie zuständig ist, entscheiden die Sozialversicherungsträger. Sie können nicht selber wählen.
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  2. In dem Land, in dem Sie sozialversichert sind, haben Sie dieselben Rechte und Pflichten wie Staatsangehörige dieses Landes. Dies wird als Grundsatz der Gleichbehandlung oder Nichtdiskriminierung bezeichnet.
  3. Wenn Sie Ansprüche geltend machen, werden Ihre bisherigen Beitrags-, Arbeits- oder Aufenthaltszeiten in anderen Ländern gegebenenfalls berücksichtigt.
  4. Bei Anspruch auf Geldleistungen eines bestimmten Landes sollte es in der Regel möglich sein, diese auch dann zu beziehen, wenn Sie in einem anderen Land leben. Dies wird als Grundsatz der Exportierbarkeit bezeichnet.

Mehr dazu

Seit dem 1. Mai 2010 gelten neue Verordnungen über die modernisierte Koordinierung (Verordnungen 883/2004 und 987/2009). Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen.  Informieren Sie sich über die Sozialversicherungsvorschriften in dem Land, für das Sie sich interessieren.

Am 13. Dezember 2016 schlug die Europäische Kommission eine Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vor. Der Vorschlag wird derzeit vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU geprüft.

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Europe Direct (allgemeine Fragen zur EU): 00800 6 7 8 9 10 11
SOLVIT (bei Problemen mit nationalen Behörden)
Ihr Europa – Beratung (Rechtsberatung)

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