Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 13/02/2023

Kommission trägt mit neuen Expositionsgrenzwerten für Blei und Diisocyanate zur Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei

Die Kommission hat heute Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Gesundheitsrisiken zu verbessern, die mit der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien – Blei und Diisocyanaten – verbunden sind.

Im Fall von Blei wird ein deutlich niedrigerer Expositionsgrenzwert dazu beitragen, Gesundheitsproblemen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wie der Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfunktionen und der fötalen Entwicklung vorzubeugen. Was die Diisocyanate betrifft, soll ein neuer Expositionsgrenzwert Asthma und andere Atemwegserkrankungen verhindern.

Konkret schlägt die Kommission vor, zwei Richtlinien zu ändern: in Bezug auf Blei die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit und in Bezug auf Blei und Diisocyanate die Richtlinie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden auch für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Förderung des Übergangs zur Klimaneutralität von entscheidender Bedeutung sein: sowohl Blei als auch Diisocyanate werden wahrscheinlich beispielsweise bei der Herstellung von Batterien und in Verfahren zum Bau leichterer Elektrofahrzeuge, in Windturbinen oder als Isoliermaterial bei Gebäuderenovierungen verwendet.   

Weitere Senkung des Expositionsgrenzwerts für Blei

Blei kann die Sexualfunktion und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und die Entwicklung eines Fötus oder der Nachkommen exponierter Frauen beeinträchtigen. Es kann auch negative Auswirkungen auf das Nervensystem, die Nieren, das Herz und das Blut von exponierten Personen haben. Laut Folgenabschätzung der Europäischen Kommission sind derzeit rund 100 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU an ihren Arbeitsplätzen Blei ausgesetzt.

Seit 1982 gibt es in der EU Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den negativen Auswirkungen von Blei auf die Gesundheit zu schützen. Auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse schlägt die Kommission heute Folgendes vor:

  • den Grenzwert für die berufsbedingte Exposition von 0,15 Milligramm pro Kubikmeter (0,15 mg/m3) weiter auf 0,03 mg/m3 zu senken und
  • den biologischen Grenzwert von 70 Mikrogramm pro 100 Milliliter Blut (70µg/100 ml) auf 15 µg/100 ml zu senken.

Während die Beschäftigten, die Blei ausgesetzt sind, überwiegend Männer sind, können weibliche Arbeitskräfte zusätzlichen Risiken ausgesetzt sein, da Blei Schwangere und den sich entwickelnden Fötus beeinträchtigen kann. Daher weist die Kommission wiederholt darauf hin, dass es zum besseren Schutz von Frauen enorm wichtig ist, die gebärfähigen Arbeitnehmerinnen zu sensibilisieren und spezifische Maßnahmen zur Minimierung möglicher Risiken zu ergreifen sowie sicherzustellen, dass der Bleigehalt im Blut von Frauen im gebärfähigen Alter in dem jeweiligen Mitgliedstaat die Bezugswerte für die allgemeine Bevölkerung, die keiner berufsbedingten Exposition gegenüber Blei ausgesetzt ist, nicht überschreitet. Liegen keine nationalen Bezugswerte vor, sollte der Bleigehalt im Blut bei Frauen im gebärfähigen Alter den biologischen Grenzwert von 4,5 µg/100 ml nicht überschreiten.

Erstmalige Einführung von Expositionsgrenzwerten für Diisocyanate

Diisocyanate sind diverse Chemikalien, die oft aufgrund ihrer gemeinsamen Eigenschaften gruppiert sind und Atemwegserkrankungen wie Asthma verursachen können. Laut Folgenabschätzung der Kommission sind derzeit an die 4,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU Diisocyanaten ausgesetzt. Für Diisocyanate sind auf EU-Ebene derzeit keine Grenzwerte festgesetzt.

Die Kommission schlägt daher die erstmalige Einführung von Grenzwerten vor, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Diisocyanaten am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Grenzwerte betreffen die Stickstoff-, Kohlenstoff- und Sauerstoffgruppe der Diisocyanate, die für deren gesundheitsschädliche Wirkung verantwortlich ist. Vorgeschlagen werden:

  • ein Gesamtgrenzwert für die berufsbedingte Exposition von 6µg NCO/m3 (dies entspricht der maximalen Konzentration eines Stoffes in der Luft, die eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer in einem bestimmten Bezugszeitraum – 8 Stunden – einatmet), und
  • ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 µg NCO/m(dies entspricht einem kürzeren Bezugszeitraum von 15 Minuten, der gilt, wenn die gesundheitsschädliche Wirkung eines Stoffes mit einem Gesamtexpositionsgrenzwert nicht angemessen unterbunden werden kann, beispielsweise bei kurzer, aber hoher Exposition).

Zusätzlich zu den Grenzwerten schlägt die Kommission sogenannte „Hinweise“ vor.  Hinweise sind zusammen mit den Grenzwerten angegebene Verweise, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf andere mögliche Expositionswege als das Einatmen, z. B. über die Haut, aufmerksam machen sowie auf die Notwendigkeit, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Nächste Schritte

Der Kommissionsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach der Annahme des Vorschlags haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund

Der heute unterbreitete Vorschlag ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses, einschließlich einer zweistufigen Konsultation der Sozialpartner, sowie der engen Zusammenarbeit mit Wissenschaftler(inne)n, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen und den Mitgliedstaaten.

Er schließt an die Verpflichtungen im Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 an, in dem die Kommission einen Vorschlag für Grenzwerte für Blei und Diisocyanate angekündigt hat. Er resultiert auch aus der vierten Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene im März 2022, mit der ihr Anwendungsbereich auf reproduktionstoxische Stoffe ausgeweitet wurde, die sich auf die Fortpflanzungsfunktionen auswirken. Mit diesem Vorschlag wird Blei in den Anwendungsbereich der aktuellen Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe aufgenommen. Außerdem werden die Maßnahmen auch zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen.

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