Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 24/10/2017

Kommission begrüßt Zustimmung des Rates zur europäischen Säule sozialer Rechte und seine allgemeine Einigung über die Reform der Entsenderichtlinie

Auf der Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ am 23. Oktober in Luxemburg haben die EU-Ministerinnen und -Minister für Beschäftigung und Soziales die europäische Säule sozialer Rechte einstimmig befürwortet.

© Shutterstock / Arthimedes

Die Säule soll von Parlament, Rat und Kommission beim Sozialgipfel zu den Themen faire Arbeitsplätze und Wachstumam 17. November in Göteborg proklamiert werden.

Der Rat hat außerdem eine allgemeine Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern erzielt.

Die politische Einigung über die Arbeitnehmer-Entsendung bekräftigt den zentralen Grundsatz der Kommission der „gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Danach werden entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Vorschriften für Entlohnung und Arbeitsbedingungen unterliegen wie die Arbeitskräfte am Ort der Entsendung.

Die in der letzten Woche erzielte Einigung im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments und die heutige Zustimmung des Rates zeigen den klaren politischen Willen aller Akteure, für einen gerechteren europäischen Arbeitsmarkt und eine bessere Durchsetzbarkeit seiner Regeln zu sorgen. 

Hintergrund

Ein erster Entwurf der Säule wurde am 8. März 2016 vorgestellt. Darauf folgte eine breit angelegte Konsultation von Mitgliedstaaten, EU-Institutionen, Sozialpartnern, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern. 

Am 26. April 2017 legte die Kommission einen endgültigen Text vor, der zwanzig Grundsätze und Rechte zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme festlegt. Sie dienen als Kompass für eine erneuerte Aufwärtskonvergenz in Richtung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa.

Die Kommission hatte den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern von 1996 am 8. März 2016 vorgelegt. Der Vorschlag ergänzt die Richtlinie zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, mit der neue Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Entsendung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingeführt wurden.

Die Kommission wird 2018 eine Europäische Arbeitsbehörde einrichten. Sie soll dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsbehörden auf allen Ebenen zu stärken sowie in grenzüberschreitenden Fällen bessere Lösungen zu finden.

Außerdem wird die Kommission weitere Initiativen zur Förderung einer fairen Mobilität vorschlagen, unter anderem eine europäische Sozialversicherungsnummer, die deutlicher machen soll, welche Ansprüche den Betroffenen im Bereich der sozialen Sicherheit zustehen und wie sie diese (digital) geltend machen können.

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