Glossar:Abfälle
Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich der Besitzer entledigt oder gemäß der geltenden einzelstaatlichen Vorschriften zu entledigen hat.
Die Beseitigung von Abfällen umfasst:
- das Einsammeln, Sortieren, Befördern und Behandeln von Abfällen und deren Lagerung und Ablagerung auf dem Boden oder im Boden;
- die erforderlichen Umwandlungsvorgänge zu ihrer Wiederverwendung, Rückgewinnung oder Verwertung.
Verwandte Begriffe
- Abwasser
- Deponierung
- Recycling (auf Englisch)
- Verbrennung
Statistische Daten
- Waste statistics (auf Englisch)
Quelle
- Richtlinie 75/442/EWG vom 15. Juli 1975 über Abfälle
- Richtlinie 98/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)