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Glossar:Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) in der Europäischen Union (EU) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer auf den beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen erzielten Mehrwert. Die Steuer wird praktisch auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben, die zur Verwendung in der EU gekauft und verkauft werden. Das bedeutet, dass Waren, die zur Ausfuhr bestimmt sind, oder Dienstleistungen, die an Kunden außerhalb der EU verkauft werden, nicht mit der Mehrwertsteuer belastet werden. Die Mehrwertsteuer wird als Prozentsatz des Preises berechnet, d. h. auf jeder Stufe der Herstellungs- und Absatzkette ist erkennbar, wie hoch die Steuer jeweils ist.

Die Richtlinie 2006/112/EG, die seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, bildet das Herzstück der EU-Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer. Die so genannte Mehrwertsteuerrichtlinie gewährleistet, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten zu den Eigenmitteln der Europäischen Gemeinschaft berechnet werden können. Allerdings räumt die Richtlinie den Mitgliedstaaten viele Möglichkeiten zur Abweichung von den normalen MwSt-Regelungen ein. Die Mehrwertsteuersätze der Mitgliedstaaten liegen zwischen 15 und 25 %. Es gibt jedoch auch eine Reihe vorübergehender Ausnahmeregelungen, z. B. Nullsätze für einige Erzeugnisse in Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Italien, Malta, Schweden und im Vereinigten Königreich.

In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Verordnung 549/2013 ESVG 2010 Absatz 4.17), Mehrwertsteuer (Code D.211) sind Steuern auf Waren und Dienstleistungen, die stufenweise bei den Unternehmen erhoben und letztlich vollständig vom Endabnehmer getragen werden.

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