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Glossar:Sozialtransfers

Als Sozialtransfer wird die soziale Unterstützung durch institutionelle Einheiten des Zentralstaats (Bundes), der Länder und der Gemeinden bezeichnet. Sie umfassen:

  • Leistungen der Alters- (Ruhestands-) und Hinterbliebenenversorgung (für Witwen und Witwer),
  • bei Arbeitslosigkeit,
  • für Familien,
  • bei Krankheit und Invalidität,
  • zur Ausbildungsförderung,
  • Wohngeld,
  • Sozialhilfe und
  • sonstige Leistungen.

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