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Glossar:Gebietsansässige institutionelle Einheit

Eine Gebietsansässige institutionelle Einheit ist eine institutionelle Einheit, die als gebietsansässig gilt, da ein Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Interesses im Wirtschaftsgebiet des betreffenden Landes (oder in einem Zusammenschluss von Ländern wie der Europäischen Union (EU) oder dem Euroraum) liegt.

Die Sektoren einer Volkswirtschaft bestehen aus zwei Hauptarten von institutionellen Einheiten:

  • privaten Haushalten und Einzelpersonen, die einen privaten Haushalt bilden;
  • rechtlichen und sozialen Einheiten, wie Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften (z. B. Zweigniederlassungen von ausländischen Direktinvestoren), Organisationen ohne Erwerbszweck und den Einheiten des Staates dieser Volkswirtschaft.

Diese institutionellen Einheiten müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um als gebietsansässige Einheiten der Volkswirtschaft zu gelten.

Ihr Sitz/Wohnsitz ist für Zahlungsbilanzzwecke ein besonders wichtiges Merkmal einer institutionellen Einheit, denn die Ermittlung von Transaktionen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden ist die Grundlage des Zahlungsbilanzsystems. Der Sitz/Wohnsitz ist auch ein wichtiges Konzept des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG95), denn das Erfordernis der Gebietsansässigkeit der Produzenten dient der Abgrenzung der inländischen Produktion und wirkt sich auf die Messung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und einer Vielzahl wichtiger Ströme aus.

Das Konzept des Sitzes/Wohnsitzes basiert auf dem Schwerpunkt des wirtschaftlichen Interesses eines Transaktionspartners. Daher muss das Wirtschaftsgebiet eines Landes als das für das Konzept des Sitzes/Wohnsitzes relevante geografische Gebiet herangezogen werden. Eine institutionelle Einheit ist eine gebietsansässige Einheit eines Landes, wenn ein Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Interesses im Wirtschaftsgebiet dieses Landes liegt.

Die institutionelle Einheit ist ein elementares wirtschaftliches Entscheidungszentrum. Sie zeichnet sich durch die Einheitlichkeit des Verhaltens sowie durch Entscheidungsfreiheit bei der Ausübung ihrer Hauptfunktion aus. Eine gebietsansässige Einheit gilt als institutionelle Einheit, wenn sie Entscheidungsfreiheit bei der Ausübung ihrer Hauptfunktion besitzt und wenn sie entweder über eine vollständige Buchführung verfügt oder es aus ökonomischer und rechtlicher Sicht möglich und sinnvoll wäre, bei Bedarf eine vollständige Buchführung zu erstellen.

Verwandte Begriffe

Statistische Daten